Gelegentlich kommt es vor, dass sich Heilpraktiker oder Physiotherapeuten bzw. andere Gesundheitsberufe in einer Gemeinschaftspraxis zusammenschließen. Dies ist im kleineren Rahmen z.B. oft bei Eheleuten der Fall, wenn beide ihre berufliche Tätigkeit innerhalb der gleichen Praxis ausüben, und sich darüber hinaus nicht nur die Räume teilen, sondern auch sämtliche Ausgaben und Einnahmen. Dann spricht man nämlich von einer Gemeinschaftspraxis.
Da bei dieser Konstellation eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Patienten bzw. Anspruchsteller entsteht, ist es dringend zu empfehlen, die Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung bei einem Versicherer zu platzieren.
Normalerweise ist dann für jeden Mitinhaber der Gemeinschaftspraxis ein Beitrag zu entrichten, wobei dann hierauf i.d.R. ein Nachlass von 20 % gewährt wird.
Meine Sonderlösung:
Wir haben eine Regelung zur Verfügung, bei der jeder Mitinhaber bis auf den Ersten, keinen Beitrag zu entrichten hat, sofern es sich um bis zu 5 Mitinhaber der Gemeinschaftspraxis handelt. Der Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung ohne den Einschluss einer Privathaftpflichtversicherung kostet die Gemeinschaftspraxis mit bis zu 5 Inhabern dann nur 120,– Euro/Jahr zzgl. 19 % Versicherungssteuer. Jeder weitere Mitinhaber oder Angestellter kostet dann 30,– Euro zzgl. 19 % Versicherungssteuer, sofern die Anzahl von 5 Personen überschritten wird.
Sehr attraktive Sonderregelungen finden auch dann Anwendung, wenn eine vollwertige (Familien-) Privat- samt einer Hundehalterhaftpflichtversicherung mitversichert werden soll. Diese kostet jeden Inhaber der dies wünscht jährlich nur 30,- Euro/Jahr zzgl. 19 % Versicherungssteuer.
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Lothar J. Riesterer

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