Schadenmeldung Haftpflichtversicherung Versicherungsnummer: * Geht aus Ihrer aktuellen Beitragsrechnung hervor. Betrifft: * Berufshaftpflicht Privathaftpflicht Hundehalterhaftpflicht Sonstige Haftpflichtversicherung Anrede * Frau Herr Firma Vorname: * Nachname: * Straße, Hausnummer: * PLZ: * Ort: * E-Mail-Adresse: * Telefon (für Rückfragen): * Textabsatz Wem wurde der Schaden zugefügt? Vor- und Nachname: * Straße, Nr.: * Postleitzahl, Ortschaft: * Kontaktdaten: Telefon / E-Mail: Textabsatz Schadenhergang: Wann ereignete sich der Schaden? * Wo ereignete sich der der Schaden? * Land, Straße/Nr., PLZ, Ortschaft? Wie hoch schätzen Sie den Schaden? Entstand der Schaden durch Ihr Kind? * nein ja Geburtsdatum des Kindes / Beruf: * Beschreibung des Schadenhergangs: * Datei-Upload für Anlagen Zum Hochladen Datei hier ablegen oder auf den Button klicken. Datei wählen Maximale Größe einer Datei: 67.11MB Es können mehrere Dateien ausgewählt werden. Datenschutzerklärung: * Ja, Einwilligung in die DatenschutzerklärungNach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Person gespeichert und weiterverarbeitet werden. Durch bestätigen der Eingaben mit "Absenden" erklärt sich der Nutzer damit einverstanden. Belehrung des Versicherungsnehmers: * Ja, nachfolgende Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG habe ich zur Kenntnis genommen. Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von Belegen: Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können Versicherer von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie ihn wahrheitsgemäß und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist, und ihm die sachgerechte Prüfung seiner Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen. Der Versicherer kann ebenfalls verlangen, dass Sie ihm fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann. Leistungsfreiheit: Verstoßen Sie vorsätzlich gegen die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, können Versicherer ihre Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständigen Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen bleiben die Versicherer jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen arglistig, werden Versicherer in jedem Fall von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei. Hinweis: Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, Aufklärung und Vorlage von Belegen verpflichtet. Falls Du menschlich bist, lasse dieses Feld leer.