Fernbehandlungen mittels Online-Beratung
(bei im Ausland ansässigen Klienten)
Was sagt eine Berufshaftpflichtversicherung zu Online-Beratungen – gar im Ausland?
Immer mehr Heilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie, Diplom Psychologen, Couches und sonstige Therapeuten auf dem Gebiet der Psychotherapie arbeiten im Bereich der Online-Beratung bzw. Online-Therapie, Telemedizin und geben Online-Sprechstunden. Das begann schon vor der Corona-Krise und hat sich durch die vorläufige Corona-Pandemie weiter beschleunigt. Kontakte bei Fernbehandlungen finden vorwiegend per Chat, E-Mail, Videoanruf bzw. Videositzung statt.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind online-basierte Fernbehandlungen erlaubt, so dass sich hierfür auch Versicherer im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung finden lassen.
- Heilpraktiker
Einem („großen“) Heilpraktiker ohne sektorale Beschränkungen sind Fernbehandlungen erlaubt. Diese können durchaus sinnvoll sein, bspw. wenn ein Patient ganz schnell einen Rat benötigt. Es kommt wie immer auch hier auf den Einzelfall an. Patienten-Erstkontakte als reine Fernbehandlung ohne eine unmittelbare Konsultation bzw. körperliche Erstuntersuchung des Patienten; soll heißen, Stellung einer Diagnose und/oder Aufstellung eines Behandlungsplanes aus der Ferne, ist ggf. als kritisch anzusehen.
Wieso schreibe ich das so?.
Weil diese Vorgehensweise unter Umständen eine Sorgfaltspflichtverletzung zur Folge haben kann, die sich negativ auf den Versicherungsschutz einer Berufshaftpflichtversicherung auswirkt. Das sollten Sie wissen: Diese könnte unter Umständen einwenden, das es sich in einem solchen Fall um grobe Fahrlässigkeit handelte; soll heißen, zum Nachteil des Patienten eine (schwerwiegende) Sorgfaltspflichtverletzung erfolgte.
Das Versicherungsvertragsgesetz bestimmt:
„Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.“
- Heilpraktiker für Psychotherapie
Siehe auch Heilpraktiker ohne sektorale Beschränkung. In der Regel ist hier primär das Mündliche und weniger das Visuelle von Bedeutung, so dass für diese Berufsgruppe Fernbehandlungen deutlich praktikabler erscheinen. Aber auch hier gelten haftungsauslösende Sorgfaltspflichten einzuhalten.
- Regelungen für Psychologische Psychotherapeuten
Beachten Sie bitte, dass Psychologische Psychotherapeuten einer verbindlichen Berufsordnung unterliegen. Diese erlaubt während der „Corona-Krise“ unter bestimmten Voraussetzungen eine Lockerung der Arbeitsweise. Soll heißen, dass auch psychotherapeutische Online-Sprechstunden bzw. Online-Beratungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind, auch wenn zuvor eine persönliche Konsultation der Patienten in der Praxis nicht stattfand (dieser letzte Punkt ist jedoch zunächst bis zum 30.06.2020 befristet). Psychotherapeuten können sich hierüber ganz ausführlich auf der Seite der Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) kundig machen.
- Berufshaftpflichtversicherung
Ist aus Sicht einer Berufshaftpflichtversicherung eine Online-Beratung risikoerhöhend? Das können Sie in der Regel nicht wissen. Fragen Sie Ihren Versicherer. Dieser soll schriftlich bestätigen, dass Versicherungsschutz im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung besteht. Je nach den dortigen (leider internen) Annahmerichtlinien, wird dies i.d.R. möglich sein. Es gibt aber auch Ausnahmen. Wenn z.B. Online-Beratungen regelmäßig ganz überwiegend stattfinden. Da kann es sein, dass der eine oder andere Versicherer dies nicht möchte, und den Versicherungsschutz versagt. Spätestens dann wäre ein Wechsel der Berufshaftpflichtversicherung angesagt.
Weitere Regelungen wie die sog. Vorsorgeversicherung analog der Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung AHB) gemäß Ziffer 4, bleiben hiervon unberührt. Deren Auslegung erfolgt in einem der
nachfolgenden Beiträge.
- Auslandsdeckung ohne und mit Online-Fernbehandlungen
Dazu müssen Sie sich bei Ihrer Berufshaftpflichtversicherung kundig machen, ob Sie im Ausland tätig werden dürfen bzw. Versicherungsschutz haben. Hierzu existieren komplizierte Rechtsnormen. Allgemein gesprochen, ist hier große Vorsicht angesagt. Beispiel: Klassische Heilpraktikerpraxis auf Mallorca.
Woran ist zu denken, wenn Ihre Patienten bzw. Klienten im Ausland sitzen (und sich während der Sitzungen nicht im Inland befanden).
Haben Sie solche Klienten?
Dann stellt sich die Frage, in welchem Land sich diese wohnsitzmäßig befinden? Im (geografischen) Europa oder auch außerhalb, gar in den USA? Dann müssen Sie unbedingt darauf achten, dass auch dieses Auslandsrisiko über Ihre Berufshaftpflichtversicherung versichert ist. Je nach Versicherer werden diese Punkte ganz unterschiedlich gehandhabt.
Die USA/US-Territorien und Kanada sind hier besonders kritisch zu sehen. Ich wüsste spontan ohne Ausschreibung nicht, wer dieses Risiko in diesen Ländern tragen sollte, zumal dieser Bedarf in meiner Klientel gegen Null geht.
- Datenschutz
Auch bei Fernbehandlungen sind Daten zu erheben. In der Regel sind Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen in einer Berufshaftpflichtversicherung im jeweils bedingungsgemäßen Umfang mitversichert.
- Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie Werbung für Fernbehandlungen machen, unterliegen Sie einem hohen Risiko wegen einem Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz abgemahnt zu werden. Hierzu springt ggf. eine Firmen-Rechtsschutzversicherung ein, sofern dort das Wettbewerbsrecht mitversichert wird. Beachten Sie bitte, dass Bußgelder nicht versicherbar sind.
Fazit:
Online-Fernbehandlungen per se sind nicht verboten. In der Regel besteht Versicherungsschutz im Bereich der Online-Fernbehandlungen im Inland unter dem Vorbehalt, dass der Tätigkeit keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie behördliche Auflagen und/oder Verbote entgegenstehen und auch nicht unter „Risikobegrenzungen“ als vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Je nach Versicherer sind Schäden im Ausland gar nicht oder mehr oder weniger mitversichert. Verbindlich ist hier der Wortlaut der jeweils zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Sofern Sie im Ausland eine eigene Praxis unterhalten ist dies von hier aus nicht versicherbar.
Stand: April 2020
AngebotsanfrageHinweis:
Irrtum vorbehalten. Dies ist keine Rechtsberatung zur Fernbehandlung. Ich bin Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Heilwesen. Alle hier allgemein gehaltenen Ausführungen sind im Kontext einer Berufshaftpflichtversicherung zu verstehen. Für rechtliche Beratungen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Berufsverband und/oder einen Rechtsanwalt. Auch die Hotline über eine Rechtsschutzversicherung kann zur ersten Orientierung hilfreich sein. Für damit verbundene versicherungstechnische Fragen, bin ich gerne Ihr Vermittler und Ansprechpartner.
Lothar J. Riesterer
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