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Heilpraktiker für Podologie | Podologe (ohne HP-Erlaubnis) jeweils zum gleichen Beitrag ✓

Beitrag: Ab netto 80,00 Euro plus 19% Versicherungssteuer = 95,20 Euro/Jahr

Für den Heilpraktiker für Podologie bzw. Podologen ergeben sich folgende Besonderheiten: 

In der Berufshaftpflicht für Heilpraktiker für Podologie | Podologen | Pedikologen bzw. Pedikologie sind pauschal alle Therapiearten, Behandlungen und Tätigkeiten versichert, die der Behandler gemäß seiner Aus- und (späteren) Fortbildung ausüben darf, sofern dem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie behördliche Auflagen oder Verbote entgegenstehen.

Für Heilpraktiker für Podologie | Podologen sollte nach den Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung auch dann voller Versicherungsschutz bestehen, wenn für den behandelnden Patienten keine ärztliche Verordnung und/oder Diagnose vorliegt.

  • Unter diesen Voraussetzungen ist das Folgende zu beachten:
  • Heilpraktiker für Podologie dürfen sektorale Heilkunde gemäß § 1 HeilprG ausüben  
  • Die eigenständige Diagnostik und Therapie beschränkt sich aber ausschließlich auf Podologie
  • Heilpraktiker für Podologie können bei Privatpatienten ohne ärztliche Verordnung Diagnosen erstellen, geeignete Therapien durchführen und frei verkäufliche Medikamente verschreiben 
  • Podologen ohne sektoraler Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, sind die vorgenannten Tätigkeiten nicht gestattet 
  • Kassenpatienten benötigen – auch beim Heilpraktiker für Podologie – zur Erstattung nach wie vor ein Rezept, wenn sie nicht als Selbstzahler auftreten wollen

Gesetzliche Krankenkassen schreiben Podologen mit Kassenzulassung vor, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. 

Versichert sind:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Die wichtigsten Qualitätsmerkmale können sein:

  • Deckungssummen von 3 Mio. EUR, 5 Mio. EUR und 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und
    mindestens 100 TEUR für Vermögensschäden
  • Pauschale Mitversicherung aller erlaubten Therapiearten & Behandlungsmethoden
  • Dies gilt auch für Tätigkeiten und Behandlungen, die ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung durchgeführt werden
  • Mitversicherung einer erweiterten Strafrechtsschutzversicherung ohne Zuschlag
  • Mitversicherung aller Praxen ohne Zuschlag
  • Mitversicherung aller Angestellten und Praktikanten ohne Begrenzung
  • Mitversicherung von eigenen Schulungen, Seminaren und einer Dozententätigkeit ohne Zuschlag
  • Optionale Mitversicherung einer vollwertigen Privat- und /oder Hundehalterhaftpflichtversicherung
    ohne Selbstbehalt zu besonders niedrigen Beiträgen
  • Zu spät erkannte Symtome bzw. Fehldiagnosen
  • Zu späte Überweisung an einen Facharzt
  • Sturz eines Patienten in der Praxis durch ein unerwartetes Hindernis
  • Schaden während eines Hausbesuchs (die berühmte Vase)

Teilweise sind folgende Rabattierungsmöglichkeiten möglich:

  • Für Praxisgemeinschaften (20 % Nachlass) [tippy title=“Info“ width=“400″ height=“250″]Mitglied einer PraxisgemeinschaftPraxisräumlichkeiten, Einrichtungen und/oder Gerätschaften werden gemeinschaftlich genutzt. Die Behandlung der Patienten erfolgt nicht gemeinschaftlich. Jeder Praxisinhaber liquidiert auf eigene Rechnung für die eigene Leistung. Jedes Mitglied einer Praxisgemeinschaft behandelt grundsätzlich nur seine eigenen Patienten und ist verpflichtet hierüber eine eigene, für seine Praxiskollegen nicht zugängliche Dokumentation zu führen.[/tippy]
  • Für Gemeinschaftspraxen (bis zu über 50 % Nachlass) [tippy title=“Info“ width=“400″ height=“250″]Mitglied einer GemeinschaftspraxisSiehe Praxisgemeinschaft. Darüber hinaus werden die Leistungen aber gesamtschuldnerisch erbracht. Die Gemeinschaft der Praxisinhaber liquidiert (nicht der einzelne Praxisinhaber). Haftpflichtansprüche Dritter beziehen sich auf alle Mitglieder der Gemeinschaftspraxis. Eine einheitliche Berufshaftpflichtversicherung bei einem Versicherer ist notwendig.[/tippy]
  • In Kombinationen mit einer Praxisinhaltsversicherung (zwischen 10 % und bis zu über 30 %)
  • Für Mitglieder von Berufsverbänden (verminderte Mindestbeiträge bei bestimmten Kombinationen)

Im Bereich der Pedikologie ® (nach INKOFA Dr. Leibbrand) sind für geprüfte Pedikologen alle Behandlungen versichert, die der Tätigkeit eigen sind bzw. diesem Beruf zuzurechnen sind. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zum Podologen um nicht-medizinische Behandlungen.

Bei der Pedikologie ® handelt es sich um eine kosmetische Fußpflege. Spezielle Anwendungen des pedikologischen® Fusspflegekonzeptes wirken präventiv, so dass sich im Rahmen der Behandlung auch bestimmte Beschwerden vorbeugend vermeiden lassen.

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Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker für Podologie im Vergleich

Zur Zeit überarbeiten wir unsere Vergleichsrechner. Bis dahin verwenden Sie bitte unser nachfolgendes Online-Anfrageformular. Ihre Angebotsanfrage wird werktäglich zu den geschäftsüblichen Zeiten taggleich beantwortet.

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