Elektronikpauschalversicherung im Vergleich

Haben Sie schon einmal versehentlich den Kaffee über Ihren Laptop entleert oder eine falsche Befehlseingabe gemacht? Die Daten waren weg? Ein neues Gerät musste her? Versicherungsschutz besteht bei der Elektronikpauschalversicherung bei der Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis sowie bei Entwendung.

 Als unvorhergesehene Sachschäden gelten:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • höhere Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

Zur Vermeidung einer Unterversicherung ist zur Bildung der Versicherungssumme
der Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert aller elektronischen Geräte von der
Büro- bis zur Medizintechnik maßgeblich.
 

Hinweis: Der Tarifrechner unterscheidet z.B. zwischen Büro- und Medizintechnik.