Häufige Fragen: Fachinformationen zur Berufshaftpflichtversicherung (FAQ)

An wen können Sie sich wenden?

Ihr Ansprechpartner ist der Firmeninhaber: Herr Lothar J. Riesterer. Sehr gerne stehen wir für Ihre Versicherungsfragen kostenfrei zur Verfügung. Hierzu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder noch besser Online-Angebotsanfrage oder rufen uns ganz einfach unter Tel. (07666) 91 23 80 an.

Checkliste - Leistungskatalog einer guten Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung

Die von uns entwickelte Checkliste macht Sie auf die wichtigsten Leistungsmerkmale unserer hochwertigen Berufshaftpflichtversicherung aufmerksam.

Leistungsübersicht unserer Berufshaftpflichtversicherung

Faltenunterspritzungen

Minimalinvasive kosmetisch-ästhetische Behandlungen sind vom Versicherungsschutz einer Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung zunächst einmal generell ausgeschlossen, auch wenn der eine oder andere Werbespruch anderes vermuten lässt.

Einige wenige Versicherungsgesellschaften bieten Heilpraktikern aber auch die Möglichkeit, kosmetisch-ästhetische Behandlungen gegen Zuschlag zu versichern. Je nach dem, welche Behandlungen ein Heilpraktiker durchführt, wählen wir für diesen den dafür geeigneten Versicherer aus. Fragen Sie daher bitte nur Behandlungen an, die Sie auch tatsächlich ausüben oder ausüben werden, da wir unterschiedliche Versicherer anbieten und vermitteln können.

Eine Mitversicherung der nachfolgenden Behandlungen setzt voraus, dass diese aufgrund der Aus- und / oder Fortbildung ausgeübt werden können.

Beispielsweise sind folgenden Behandlungsformen versicherbar:

  • Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure und Poly-L-Milchsäure
  • Faltenunterspritzungen mit Eigenblut / Eigenplasma (PRP)
  • Faltenunterspritzungen mit Calcium-Hydroxylapatit
  • kosmetisch-ästhetische Ganzkörper-Mesotherapie bzw. Mesolifting z.B. mittels Mikro-Needling
  • Injektionslipolyse (Fett-weg-Spritze)

Weitere Informationen finden Sie [ hier ]

Angebotsanfrage
Fadenlifting

Das Fadenlifting mit resorbierbaren Fäden ist ebenfalls versicherbar. Hierfür bieten wir verschiedene Versicherungsgesellschaften an, je nach dem welchen Bedarf Sie haben. Damit meinen wir die damit verbundene Frage, welche kosmetisch-ästhetischen Behandlungen Sie neben dem Fadenlifting sonst noch ausüben.

Weitere Informationen erhalten Sie [ hier ].

Mischtätigkeiten / Heilpraktiker und weitere Tätigkeiten

Sofern weitere Berufe gleichzeitig ausgeübt werden, sind diese zu einem Beitrag versicherbar. Wenn also beispielsweise ein Heilpraktiker auch noch als Physiotherapeut tätig ist, so werden beide Tätigkeiten zum Heilpraktikerbeitrag dokumentiert. Klar ist auch, dass eine Tätigkeit als Dozent oder die Durchführung von eigenen Schulungen / Seminaren uneingeschränkt mitversichert sein sollte, falls eine solche Tätigkeit ausgeübt wird.

Online-Beratung durch Heilberufler

Online-Beratungen bzw. Internetsitzungen beispielsweise über Skype und Zoom können in der Berufshaftpflichtversicherung ohne Zuschlag mitversichert werden, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird. Das ist besonders interessant für Heilpraktiker für Psychotherapie bzw. Psychologen, Psychotherapeuten. Da hier in der Regel online auch Kunden außerhalb Deutschlands angesprochen werden, wird hierfür auf Nachfrage der Versicherungsschutz auf das Geografische Europa ausgedehnt. Außerhalb dieser Region kann leider kein Versicherungsschutz geboten werden.

Gemeinschaftseinrichtungen: Praxisgemeinschaft / Gemeinschaftspraxis

Sofern sich die genannten Gemeinschaftseinrichtungen zusammen in einem Vertrag versichern, gewähren einige Versicherer je nach Einzelfall einen unterschiedlich hohen Nachlass. Das gilt besonders für Praxisgemeinschaften und für Gemeinschaftspraxen.

MitarbeiterInnen mitversichert

Mitversichert in der Berufshaftpflichtversicherung sind sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Begrenzung der Mitarbeiteranzahl, sofern diese als Angestellte tätig sind. Dazu gehören auch 520-Euro-Jobber und Praktikanten. Nur selbstständig/freiberufliches Personal benötigt eine eigene Berufshaftpflichtversicherung.

Gebäude und Räumlichkeiten

Alle Praxen in der BRD sind in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Versichert sind Mietsachschäden an den Praxisräumen bzw. am Gebäude. Beispielsweise wenn ein Parkettboden in der gemieteten Praxis beschädigt wird. Ebenso mitversichert sind Schadenersatzansprüche die dadurch eintreten, dass ein Besucher der Praxis stolpert und sich hierbei verletzt, weil Sie schuldhaft die so genannte Verkehrssicherungspflicht missachtet haben.

Haftungsgrundlagen für Heilpraktiker und Gesundheitsfachberufe

Alle Gesundheitsfachberufe haften in ihrer beruflichen Ausübung der Höhe nach unbeschränkt für alle Schadenereignisse, die den Tod, die Verlet­zung oder Gesundheitsschädigung (Personenschäden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschäden) zur Folge haben. Daher gilt: Beachten Sie vor allem den versicherten Leistungsumfang und auf die Höhe der Versicherungssummen.

Gesetzliche Haftpflichtansprüche können bei nachgewiesenen Behandlungs- oder Beratungsfehlern zu erheblichen Schadensersatzansprüchen der Patienten führen. Wenn ein Heilpraktiker bspw. versehentlich die „Nadel falsch setzt“ oder ein Chiropraktiker „Gelenke verletzt“ kann dies unter Umständen lebenslange Dauerschäden oder auch nur Kurzzeitschäden am Patienten verursachen, die vielfältige Regressforderungen nach sich ziehen.

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Schutz, wenn Schadensersatzansprüche privatrechtlichen Inhalts von Dritten gegen Sie oder angestellte Mitarbeiter(innen) gestellt werden. Versicherungsschutz wird geboten für gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen

  • Schäden an Personen oder Sachen oder am Vermögen,
  • Schäden aus der Vernachlässigung von Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten für berufliche Zwecke, z.B. Verletzung der Streu-/ Reinigungs-/Verkehrssicherungspflicht (Betriebshaftpflichtversicherung ist hier inklusive).

Im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs und der gewählten Deckungssummen übernimmt die Haftpflicht­versicherung im bedingungsgemäßen Schadenfall folgende Leistungen:

  • Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
  • Zahlung der Entschädigung bei berechtigten Schadenersatzansprüchen
  • Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen – notfalls auch vor Gericht mit allen damit verbundenen Kosten
Wozu benötigen Sie eine Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung?

Das Heilpraktikergesetz sieht für den Heilpraktiker keine Zwangsversicherung im Bereich der Berufshaftpflicht vor. Ist der Heilpraktiker hingegen Mitglied in einem Berufsverband, sieht die Satzung in der Regel die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor. Damit soll unter anderem der gute Leumund der Mitglieder sichergestellt werden; soll heißen, dass das Mitglied auch in der Lage ist, gerechtfertigte Ansprüche von Patienten materiell zu befriedigen.

Losgelöst hiervon, ist der Abschluss einer qualitativ hochwertigen Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung grundsätzlich zu empfehlen. Es handelt sich hierbei nämlich um ein existenziell gefährdendes Risiko. Ansprüche der Patienten und der in Regress gehenden Sozialversicherungsträger – wie z.B. der Krankenkassen – können finanzielle Ausmaße annehmen, die den einzelnen Heilpraktiker überfordern.

Denken Sie hierbei nicht nur an gerechtfertigte Ansprüche, sondern auch an die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen. Denkbares Szenario aus der Praxis: Der Heilungsverlauf eines Patienten verläuft negativ. Er macht hierfür den Heilpraktiker verantwortlich. Er geht zu einem Fachanwalt für Medizinrecht. Dieser fordert die Patientenakte an, die Sie aushändigen müssen, und formuliert daraufhin finanzielle Ansprüche des Mandanten. Beispielsweise Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder (lebenslange) Rentenansprüche. Darüber hinaus versucht die Krankenkasse für ambulante und ggf. auch stationäre schulmedizinische Behandlungsfolgekosten bis hin zu einer ev. Reha Regress zu nehmen.

Sind Sie berufshaftpflichtversichert und der Vorfall wird vom Versicherungsschutz umfasst, so lassen Sie sich von Ihrer Berufshaftpflichtversicherung vertreten. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung bis zum eventuellen Gerichtsprozess mit allen Gerichtskosten, werden von der Berufshaftpflichtversicherung übernommen. Wird der Heilpraktiker daraufhin doch verurteilt, übernimmt der Versicherer darüber hinaus die Kosten für den geltend gemachten „Personenschaden“. Wichtig! Für diesen Fall schützt Sie keine andere Versicherungsart.

Kostenbeispiel:

Bei einem Gegenstandswert (Forderung) von z.B. 10.000,- Euro betragen alleine die eigenen und fremden Anwaltskosten sowie Gerichtskosten nach RVG schon ca. 4.090,– Euro. Geht die Gegenseite in die Berufung steigen die gesamten Kosten bereits auf ca. 8.820,- Euro. Sofern sich hieran noch eine weitere Revision anschließt, steigen die Gesamtkosten auf ca. 15.119 Euro. Wird der Heilpraktiker daraufhin doch verurteilt, übernimmt der Versicherer darüber hinaus die Kosten für den geltend gemachten „Personenschaden“.Was wäre bei noch höheren Forderungen?

Welche Aufgaben übernimmt eine Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung?

Mit dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung übernimmt der Versicherer bei Schäden die vom Versicherungsschutz umfasst werden folgende Aufgaben:

Er prüft zunächst ob Sie als Versicherter gegenüber dem Geschädigten haften. Ist die Haftung gegeben, so wird als nächstes geprüft, ob die Ansprüche des Geschädigten der Höhe nach berechtigt sind.

Verläuft die Haftungsprüfung positiv, so wird der Versicherer berechtigte Ansprüche des Geschädigten im versicherten Umfang zu befriedigen. Verläuft die Haftungsprüfung negativ, dann wehrt der Versicherer diese Ansprüche auf seine Kosten ab.

Sollten Sie als Versicherungsnehmer vom Anspruchsteller daraufhin verklagt werden, so führt der Versicherer den Rechtsstreit auf eigene Kosten und in Ihrem Namen (so genannte Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung). Bei ungünstigem Prozessausgang – das Gericht verurteilt Sie zur Zahlung – muss der Versicherer, außer der Entschädigungsleistung, auch die Prozesskosten übernehmen.

Fazit:

Bei der Heilpraktiker Berufshaftpflicht handelt es sich um einen wertvollen und unverzichtbaren Existenzschutz und deckt gegenüber dem Patienten die moralische Pflicht ab, verursachte Fehler finanziell befriedigen zu können!

Erweiterter Strafrechtsschutz im Rahmen der Berufshaftpflicht

Auch Heilpraktikerberufsverbände empfehlen den Einschluss einer Strafrechtsschutzversicherung, die am besten im Rahmen einer erweiterten Strafrechtsschutzversicherung vereinbart wird. Nur wenige leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherungen beinhalten diesen Baustein in erweiterter Form ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme automatisch.

Schadenbeispiel:

Ein Heilpraktiker erkennt trotz Anamnese wegen eines völlig asymptomatischem Beschwerdebildes nicht, dass bei einem älteren Patienten eine akute Appendizitis vorliegt. Kurz danach tritt eine Perforation ein und der Patient wird notfallmäßig stationär eingewiesen. Wegen unglücklicher Umstände verstirbt der Patient bei der notwendigen OP. Der Ehegatte  erstattet Strafanzeige. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen den Heilpraktiker.

In diesem Fall übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung, wenn der erweiterte Strafrechtsschutz mitversichert gilt, die Kosten der Rechtsvertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und auch die Kosten der anwaltschaftlichen Vertretung in einem etwaigen gerichtlichen Hauptsacheverfahren ohne Wenn und Aber. Sollte sich der strafrechtliche Vorwurf bestätigen, kann die von einem Gericht verhängte Geldstrafe bzw. Bußgeld generell  nicht von der Berufshaftpflichtversicherung übernommen werden, jedoch alle Anwalts- und Gerichtskosten sowie die notwendigen Schadenersatzzahlungen im Rahmen der versicherten Versicherungssummen.

Da es sich hierbei um ein existenzgefährdendes Risiko handelt, muss jeder Heilberufler darauf bedacht sein, die vorgenannten Kosten einer strafrechtlichen Verteidigung möglichst umfangreich zu versichern. Es handelt sich aber um keine generelle Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung. Gedeckt sind aber alle Strafverfahrenskosten wegen eines strafrechtlichen Ereignisses, das einen unter die Berufshaftpflichtversicherung fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann.

Vergleich einer Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung
Die Versicherer die eine Berufshaftpflicht für Heilpraktiker anbieten, unterscheiden sich voneinander ganz erheblich.

Das beginnt bei dem versicherten Leistungsumfang, der Beitragsstabilität, der Erfahrung in diesem ganz speziellen Bereich und dem Service – auch im Schadenfall.

Der Laie kann diese Unterschiede in ihrer Gesamtheit weder bewerten noch erkennen. Da wir uns seit 1987 auf diesen Bereich konzentrieren, und mit den besten Versicherern zusammenarbeiten, bieten wir Ihnen auf dieser Grundlage die Gewähr, den für Sie passenden Tarif zu finden.

Hierzu können Sie sich über unsere Online-Vergleichsrechner einen ersten Überblick verschaffen. Sie sollten aber nicht darauf verzichten, sich hiervon losgelöst persönlich beraten zu lassen. Dazu senden Sie uns eine Angebotsanfrage.

Mitversicherung einer Privathaftpflichtversicherung und/oder Hundehalterhaftpflichtversicherung)
Einige Versicherer bieten innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung auch die Mitversicherung einer (Familien-) Privathaftpflichtversicherung und/oder Hundehalterhaftpflichtversicherung zum Teil zu sehr niedrigen Beiträgen bzw. Sonderkonditionen an. Auf eine kostenfreie Mitversicherung sollte verzichtet werden, da diese Tarife i.d.R. nur einen sehr bescheidenen Grundschutz bieten. Meist sehen solche Tarife einen Selbstbehalt im Schadenfall vor und verzichten auf den Einschluss von Gefälligkeitsschäden, der Mitversicherung von geliehenen Gegenständen oder dem Einschluss einer Forderungsausfallversicherung.