Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung optional als Zusatz zur Berufshaftpflichtversicherung bei der Continentale Sachversicherung AG.
Aktueller Stand: gültig seit 07/2022. 

Privathaftpflichtversicherung XXL im Kurzüberblick (Auszug)
Folgende Deckungssumme steht zur Verfügung:
10 Millionen € pauschal für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)  kein genereller Selbstbehalt
Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs zusammen auf das Doppelte dieser Versicherungssummen begrenzt
Leistungskatalog – auszugsweise
Weltweiter Versicherungsschutz ja
Forderungsausfall-Versicherung ab einer Forderung in Höhe von (siehe unten stehender Text) 1.500,- Euro
Neuwertentschädigung bis zu 3.000,- Euro
Kautionsleistungen im europäischen Ausland inkl. Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein 150.000,- Euro
Garantie: Mindeststandard analog der GDV-Musterbedingungen erfüllt ja
Garantie für künftige Leistungsverbesserungen (Innovationsklausel) bis zu 18 Monate ja
Versicherter Personenkreis z.B.
– Ehegatten und eingetragene Lebenspartner automatisch
– Eheähnliche häusliche Gemeinschaft (beide unverheiratet) nur nach namentlicher Nennung
ja
Unverheiratete minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) ja
Volljährige unverheiratete Kinder in Schul- und/oder Erstausbildung ja
Minderjährige Austauschschüler oder Gastkinder im Haushalt des Versicherten lebend ja
Pflegebedürftige Familienangehörige im Haushalt des Versicherungsnehmers lebend
(auch bei der Unterbringung im Alten- oder Pflegeheim)
ja
Notfallhilfe (Ersthelfer) ja
Familie und Freizeit
Schäden deliktsunfähiger Kinder 30.000,- Euro
Gefälligkeitsschäden (Sachschäden) 100.000,- Euro
Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen 30.000,- Euro
Schlüsselverlust fremder und privater Schlüssel (z.B. der eigenen Mietwohnung-/haus). 200.000,- Euro
Schlüsselverlust im Ehrenamt übernommener Schlüssel 200.000,- Euro
Neuwertentschädigung 3.000,- Euro
Opferschutz 50.000,- Euro
Sport und Hobby
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung von Sport (ausgenommen ist eine jagdliche Betätigung und die Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie die Vorbereitung hierzu: Training) ja
Radfahren (auch als Fahrer eines nicht zulassungspflichtigen und/oder nicht versicherungspflichtigen
Elektrofahrrads).
ja
Radtouristikfahrten sowie den Vorbereitungen hierzu (Training) ja
Kite-Surfen-, -Boarden, -Sailen und dgl. bis zu einer Seillänge von 30 Metern ja
Surfbretter fremde und eigene (bis zu 3) ja
Wasserfahrzeuge ohne Motor ohne Segel (sofern nicht versicherungspflichtig) ja
Eigenes motorisiertes Wasserfahrzeug zu eigenen, privaten Zwecken mit bis zu 3,5kW/5 PS ja
Eigenes Segelboot zu eigenen, privaten Zwecken mit bis zu 5 qm Segelfläche ja
Gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen ja
Tiere (ohne gewerbliche, landwirtschaftliche Zwecke)
Hüten fremder Hunde (nicht gewerbsmäßig) ja
Als Halter und Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen und Brieftauben zu privaten Zwecken (nicht von eigenen, Pferden, Rindern und sonstigen Reit- und Zugtieren sowie wilden Tieren) ja
Als Reiter fremder Pferde zu privaten Zwecken (nicht jedoch Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -Eigentümer) ja
Hundehalter-Haftpflichtversicherung für bis zu 2 Hunde (Hiervon ausgenommen bleiben die Hunderassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit-/Bull Terrier einschließlich entsprechender Kreuzungen. Der Versicherungsschutz für diese Hunderassen bedarf einer besonderen Vereinbarung). Ausnahmen siehe unten stehend unter Hundehalterhaftpflichtversicherung. meist ja
Eigentum und Miete
Mietsachschäden ja
Mietsachschäden an gemieteten beweglichen Sachen (gilt auch für Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Hotelzimmern) 30.000,- Euro
Bauherrenhaftpflichtversicherung mit einer Bausumme bis zu 100.000,- Euro ja
Gewässerschaden-Anlagenrisiko: Kleingebinde je Behältnis / max insgesamt bis 50 Liter/500 Liter
Vermietung von einer Einliegerwohnung oder einer Eigentumswohnung oder einer Einfamilienhaus im Inland oder eines 2-Familienhauses, sofern durch den Versicherungsnehmer eine Wohnung auf Dauer selbst genutzt ja
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer als Inhaber diverser selbstgenutzter zu eigenen Wohnzwecken genutzter Immobilien ja
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für einen Öltank (auf Nachfrage erfolgt hierfür eine separate Versicherung) nein
Fahrzeuge / Flugmodelle für den privaten Gebrauch
Kfz bis 6 km sofern nicht versicherungspflichtig (z.B. Kinderfahrzeuge, Krankenfahrstühle) ja
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen  bis 20 km/h sofern nicht versicherungspflichtig (z.B. Rasenmäher) ja
Flugmodelle mit Motoren / Treibsätzen bis 250 Gramm (z.B. Mini-Flugmodelle, Mini-Hubschrauber, Mini-Multicopter, Mini-Quadrocopter) ja
Flugmodelle (z.B. Drohnen, Multikopter, Quadrokopter, Flugmodelle mit Antrieb durch Motoren oder Treibsätze bis 1 kg) sofern nicht versicherungspflichtig ja
Flugmodelle ohne Motorantrieb ohne Treibsätze bis 5 kg (sofern nicht versicherungspflichtig) ja
Beruf: für den Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personenkreis (als nicht-selbstständig tätige)
Schlüsselverlust im Dienst übernommener Schlüssel 200.000,- Euro
Sachschäden unter Arbeitskollegen am Arbeitsplatz 1.500,- Euro
Tagesmutter und Babysitter (nicht gewerbstätig) ja
Tagesmutter und Babysitter bis max. 5 Kinder (gewerbstätig) ja
Weitere Risiken und zugrundeliegende Versicherungsbedingungen
Irrtum vorbehalten.

Maßgebliche Bedingungen und weitere Leistungsinhalte und Details entnehmen Sie bitte ausschließlich den nachfolgenden Versicherungsbedingungen:

Abschnitt B.1 (Privathaftpflichtversicherung) und
Abschnitt B.2 (Haftpflichtversicherung für private Hundehalter)Aktueller Stand: 07/2022

Ja = versichert bis zur vollen Deckungssumme i.H.v. 10 Mio. Euro pauschal für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)


Diese Privathaftpflichtversicherung ist zubuchbar: Grundlage ist aber immer eine Berufshaftpflichtversicherung. Der Beitragszuschlag liegt bei jährlich netto 40,- Euro zzgl. 19 % Versicherungssteuer.


>>> Erläuterungen zur Forderungsausfall-Versicherung: In dieser Privathaftpflichtversicherung immer inklusive!

Die Forderungsausfalldeckung bietet ab einer Forderung in Höhe von über 1.500,– Euro Ihnen und den Mitversicherten einen Versicherungsschutz für den Fall, dass Ihnen selbst von jemandem anderen ein Haftpflichtschaden zugefügt wird, und der Schadenverursacher weder eine eigene Privathaftpflicht hat, die dem Geschädigten den entstandenen Schaden ersetzt, noch selbst dafür aufkommen kann, da er finanziell dazu nicht in der Lage ist.

Übersteigt der Schaden den Betrag von 1.500,- EUR besteht Versicherungsschutz für den gesamten Schaden ab dem ersten Euro im Rahmen des Vertrages.

Rund 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung hat keine Privathaftpflichtversicherung! Gerade dieser Personenkreis hat dann auch meist kein, oder zumindest kein nennenswertes Vermögen.

Die Forderungsausfalldeckung übernimmt bei Vorlage eines gerichtlich rechtskräftigen, vollstreckbaren Titels den Schaden, den der Versicherungsnehmer sonst selbst tragen müsste. Das finanziert z.B. – falls vorhanden – Ihre Privat Rechtsschutz-versicherung.

Beispiel 1

Kundin wird beim Überqueren der Straße von einem Fahrzeug angefahren und erleidet schlimme Verletzungen. Aufgrund nicht gezahlter Versicherungsbeiträge ist das Kfz zum Schadenzeitpunkt nicht mehr versichert und der Verursacher verfügt über keine finanziellen Mittel, um bei Ihnen für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Beispiel 2

Kunde ist mit seinem Fahrrad unterwegs, als ihm plötzlich ein großer Hund ins Rad rennt. Dadurch stürzt er schwer und erleidet komplizierte Kopfverletzungen. Der Halter des Hundes hatte das Tier weder versichert noch verfügt er über finanzielle Mittel, um für den entstandenen Schaden in Höhe von 50.000 EUR aufzukommen (Verdienstausfall etc.).

In den vorgenannten Beispielen könnten Sie zwar rechtskräftige Gerichtsurteile und Vollstreckungsbescheide erreichen. Da der Schadenverursacher aber mittellos ist, oder sogar private Insolvenz angemeldet hat, und auch kein Versicherungsschutz über eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht, hätten Sie ohne eine solche Ausfalldeckung die Kosten selbst tragen müssen. Daher sollten Sie schon im eigenen Interesse eine möglichst hohe Versicherungssumme vereinbaren, weil Ihnen diese zugute kommen kann.

>>> Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Für Tierheilpraktiker bzw. Nicht-Tierärztliche Behandler gilt das Folgende leider nicht. Sonst gilt im Allgemeinen, das wenn neben der Berufshaftpflichtversicherung auch eine (Familien-) Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist, dieses Paket automatisch eine private Hundehalterhaftpflichtversicherung für bis zu 2 Hunde enthält. Dies geschieht ohne eine gesonderte Beitragsberechnung. Soll heißen, ist völlig beitragsneutral. Wenn Sie uns den zu versichernden Beruf angeben, können wir Stellung beziehen, ob neben der Privathaftpflichtversicherung auch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung mitversichert ist. Generell hiervon ausgenommen bleiben die Hunderassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit-/Bull Terrier einschließlich entsprechender Kreuzungen. Der Versicherungsschutz für diese Hunderassen bedarf einer besonderen Vereinbarung.