Eheleute und gemeinsame Kinder (diese unter den üblichen Voraussetzungen) sind ohne namentliche Nennung automatisch mitversichert.
Leben Sie jedoch in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft unter gleicher Adresse, kann eine Mitversicherung des ebenfalls unverheirateten Lebenspartners und seiner Kinder (diese wieder unter den üblichen Voraussetzungen) nur dann erfolgen, wenn im folgenden Feld eine namentliche Nennung des Partners erfolgt.
Leben Sie jedoch in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft unter gleicher Adresse, kann eine Mitversicherung des ebenfalls unverheirateten Lebenspartners und seiner Kinder (diese wieder unter den üblichen Voraussetzungen) nur dann erfolgen, wenn im folgenden Feld eine namentliche Nennung des Partners erfolgt.
Eheleute und gemeinsame Kinder (diese unter den üblichen Voraussetzungen) sind ohne namentliche Nennung automatisch mitversichert.
Leben Sie jedoch in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft unter gleicher Adresse, kann eine Mitversicherung des ebenfalls unverheirateten Lebenspartners und seiner Kinder (diese wieder unter den üblichen Voraussetzungen) nur dann erfolgen, wenn hier eine namentliche Nennung erfolgt.
Leben Sie jedoch in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft unter gleicher Adresse, kann eine Mitversicherung des ebenfalls unverheirateten Lebenspartners und seiner Kinder (diese wieder unter den üblichen Voraussetzungen) nur dann erfolgen, wenn hier eine namentliche Nennung erfolgt.