z.B. Hyaluronsäure oder Eigenblut/Eigenplasma (PRP)
z.B. resorbierbare Glykolsäurefäden
Praxisgemeinschaft? Mitglied einer Praxisgemeinschaft: Praxisräumlichkeiten, Einrichtungen und/oder Gerätschaften werden gemeinsam genutzt. Die Behandlung der Patienten erfolgt nicht gemeinschaftlich. Jeder Praxisinhaber liquidiert auf eigene Rechnung für die eigene Leistung. Jedes Mitglied einer Praxisgemeinschaft behandelt grundsätzlich nur seine eigenen Patienten und ist verpflichtet hierüber eine eigene, für seine Praxiskollegen nicht zugängliche Dokumentation zu führen. Gemeinschaftspraxis? Mitglied einer Gemeinschaftspraxis: Siehe Praxisgemeinschaft. Darüber hinaus werden die Leistungen aber gesamtschuldnerisch erbracht. Die Gemeinschaft der Praxisinhaber liquidiert (nicht der einzelne Praxisinhaber). Haftpflichtansprüche Dritter beziehen sich auf alle Mitglieder der Gemeinschaftspraxis. Eine einheitliche Berufshaftpflichtversicherung bei einem Versicherer ist notwendig.