Versichern Sie eine hochwertige Berufshaftpflicht für Physiotherapeuten einzigartig günstig und optimal für netto 80,- Euro plus 19 % Versicherungssteuer = 95,20 Euro / Jahr.

Mitversichert ohne Zuschlag sind:

  • Alle angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Alle Minijobber
  • Alle Praktikanten
  • Alle Praxen in Deutschland sind mitversichert (die Verkehrssicherungspflicht und Mietsachschäden)
  • Keine Umsatzangaben da nur die Anzahl der Inhaber relevant ist
  • Ab der zweiten Inhaberin/Inhaber 20 % Nachlass auf den gesamten Beitrag
  • Bei der Mitversicherung einer Geschäftsinhaltsversicherung (Inventar) nochmals auf alles 10 % Nachlass.

Berufshaftpflicht-Heilpraktiker-Vergleich

HinweiseLeistungskatalogSchadenbeispieleSondertarife
Sondertarif für Physiotherapeuten (mit Osteopathie)

Beitrag: Ab netto 80,00 Euro plus 19% Versicherungssteuer = 95,20 Euro/Jahr

Für Physiotherapeuten ergeben sich folgende Anforderungen: 

In unserer Berufshaftpflichtversicherung für Physiotherapeuten sind pauschal alle Therapien, Behandlungen und Tätigkeiten versichert sein, die Sie gemäß Ihrer Aus- und (späteren) Fortbildung ausüben dürfen, sofern dem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie behördliche Auflagen oder Verbote entgegenstehen. Kurz: Alles was dem Beruf eigen und ihm zuzuordnen ist, wäre versichert.

  • Unter diesen Voraussetzungen sind dann beispielsweise die folgenden Behandlungsformen versichert:

  • Osteopathie
  • Lowen Systems Manual Therapy (LSMT)
  • Integrative Manual Therapy (IMT)
  • konventionelle manuelle Therapien
  • Kiefergelenkmobilisation
  • Personaltraining
  • therapeutisches Klettern
  • Aquagymnastik

  • Kinesiotaping
  • Medizinische Trainingstherapie
  • Massagen aller Art
  • Allgemeines Gerätetraining
  • Dozententätigkeit
  • Haus-/Hotelbesuche
  • Pilates
  • Entspannungstherapie

  • Bopath
  • Lympfdrainage
  • Elektrotherapie
  • Fußreflexzonentherapie
  • Beckenbodentraining
  • Haltungs-/Körperarbeit
  • Reflextherapie, Kinesiologie, Neurophysiologie
  • Surf-Therapie, therapeutisches Surfen, Stand UP Paddle (SUP-Therapie)

Wichtig!  Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung besteht auch ohne ärztliche Verordnung.

Die Ausübung der Osteopathie ist für Physiotherapeuten (ohne Heilpraktiker zu sein) nicht eindeutig geregelt. Zur Klarstellung im Bereich der Osteopathie sei daher gesagt, dass unser Angebot vorsieht, dass der Versicherer für Physiotherapeuten mit einschlägiger Fortbildung auf dem Gebiet der Osteopathie regelt, dass ausdrücklich

•   die parietale Osteopathie
•   die viszerale Osteopathie
•   die craniosakrale Osteopathie

auch ohne ärztliche Verordnung als mitversichert gilt. Zu Ihrer Rechtssicherheit wird dies unter Risikobeschreibung im Versicherungsschein verbindlich aufgeführt.

  • Aufgrund der Qualifikation sind im Bereich der Osteopathie Fehler bei der Anamnese,  Indikationserstellung, der Nichtbeachtung von Kontraindikationen und Fehler bei der Befundinterpretation mitversichert. Eine medizinische Befunderstellung bleibt aber weiterhin den Heilberufen vorbehalten (Arzt oder Heilpraktiker).
  • Hierfür muss keine Mitgliedschaft in einem Berufsverband bestehen.

Eine Kassenzulassung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist nur möglich, wenn der Krankenkasse eine Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der versicherten Praxisadresse nachgewiesen werden kann. Eine entsprechende Bestätigung erhalten unsere Kunden gerne in schriftlicher Form zur Vorlage bei der Krankenkasse.

Versichert sind:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Die wichtigsten Qualitätsmerkmale:

  • Deckungssummen von 3 Mio. EUR, 5 Mio. EUR und 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und
    mindestens 100.000,- EUR für reine Vermögensschäden
  • Einschluss aller erlaubten Therapiearten & Behandlungsmethoden
  • Mitversicherung einer erweiterten Strafrechtsschutzversicherung
  • Mitversicherung aller Praxen
  • Hausbesuche 
  • Mitversicherung aller Angestellten und Praktikanten ohne Begrenzung
  • Mitversicherung von eigenen Schulungen, Seminaren und eine Dozententätigkeit ohne Zuschlag
  • Optionale Mitversicherung einer preiswerten Privat- und /oder Hundehalter-Haftpflichtversicherung

  • Besondere Leistungsinhalte

  • Bei einer Fango-Anwendung kommt es zu Verbrennungen 1. Grades
  • Nach einer Knie-OP erfolgt im Verlauf einer Behandlung eine zu hohe Belastung des Kniegelenks, so dass sich der weitere Heilungsverlauf verzögert und eine weitere Krankschreibung erforderlich wird.
  • Patient besucht die Toilette die sich im Umbau befindet, und stolpert dabei über eine noch ungesicherte Installation. Der Patient verletzt sich und wird Arbeitsunfähig geschrieben.In diesen Fällen verlangen Patienten z.B. Schmerzensgeld und Schadenersatz für die Kosten der Heilbehandlung bzw. die Krankenkasse regressiert und es geht um einen analog der Krankschreibungsdauer eingetretenen Verdienstausfall.

Folgende Rabattierungsmöglichkeiten sind möglich:

  • Für Praxisgemeinschaften (20 % Nachlass) [tippy title=“Info“ width=“400″ height=“250″]Mitglied einer PraxisgemeinschaftPraxisräumlichkeiten, Einrichtungen und/oder Gerätschaften werden gemeinschaftlich genutzt. Die Behandlung der Patienten erfolgt nicht gemeinschaftlich. Jeder Praxisinhaber liquidiert auf eigene Rechnung für die eigene Leistung. Jedes Mitglied einer Praxisgemeinschaft behandelt grundsätzlich nur seine eigenen Patienten und ist verpflichtet hierüber eine eigene, für seine Praxiskollegen nicht zugängliche Dokumentation zu führen.[/tippy]
  • Für Gemeinschaftspraxen (bis zu über 50 % Nachlass) [tippy title=“Info“ width=“400″ height=“250″]Mitglied einer GemeinschaftspraxisSiehe Praxisgemeinschaft. Darüber hinaus werden die Leistungen aber gesamtschuldnerisch erbracht. Die Gemeinschaft der Praxisinhaber liquidiert (nicht der einzelne Praxisinhaber). Haftpflichtansprüche Dritter beziehen sich auf alle Mitglieder der Gemeinschaftspraxis. Eine einheitliche Berufshaftpflichtversicherung bei einem Versicherer ist notwendig.[/tippy]
  • In Kombinationen mit einer Praxisinhaltsversicherung 10 % Nachlass

Berufshaftpflichtversicherung für Physiotherapeuten im Vergleich

Zur Zeit überarbeiten wir unsere Vergleichsrechner. Bis dahin verwenden Sie bitte unser nachfolgendes Online-Anfrageformular. Ihre Angebotsanfrage wird werktäglich zu den geschäftsüblichen Zeiten taggleich beantwortet.

Angebotsanfrage - Sofortberechnung
z.B. Physiotherapeut oder Ergotherapeut
[tippy title="Praxisgemeinschaft?" width="400" height="260"] Mitglied einer Praxisgemeinschaft: Praxisräumlichkeiten, Einrichtungen und/oder Gerätschaften werden gemeinsam genutzt. Die Behandlung der Patienten erfolgt nicht gemeinschaftlich. Jeder Praxisinhaber liquidiert auf eigene Rechnung für die eigene Leistung. Jedes Mitglied einer Praxisgemeinschaft behandelt grundsätzlich nur seine eigenen Patienten und ist verpflichtet hierüber eine eigene, für seine Praxiskollegen nicht zugängliche Dokumentation zu führen.[/tippy] [tippy title="Gemeinschaftspraxis?" width="400" height="250"] Mitglied einer Gemeinschaftspraxis: Siehe Praxisgemeinschaft. Darüber hinaus werden die Leistungen aber gesamtschuldnerisch erbracht. Die Gemeinschaft der Praxisinhaber liquidiert (nicht der einzelne Praxisinhaber). Haftpflichtansprüche Dritter beziehen sich auf alle Mitglieder der Gemeinschaftspraxis. Eine einheitliche Berufshaftpflichtversicherung bei einem Versicherer ist notwendig.[/tippy]