Continentale: Neuer Berufshaftpflicht-Tarif zum 01.07.2015
Die Continentale Sachversicherung AG hat zum 01.07.2015 einen neuen Berufshaftpflicht-Tarif für Heilpraktiker bzw. das Heilwesen, Gesundheits-/Wellnessberufe, Kosmetiker und sonstige Gesundheitsfachberufe herausgebracht.
Es handelt sich um ein paar kleinere Änderungen:
- Neu ist der Deckungsbaustein für Schäden auf Grund von Diskriminierung. Eingeschlossen sind nun auch gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindungen, Schikanen, Belästigungen, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen, soweit diese Ansprüche aus einer Verletzung von Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligungen resultieren, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dazu genügt es schon, dass fremde Dritte ein solches Fehlverhalten nur behaupten.
Beispiele:
Aufgrund einer flapsigen, abwertenden Aussage über einen „Wettbewerber“ werden gegen den Versicherten Schadenersatzforderungen geltend gemacht. Eine Bewerberin fühlt sich wegen einer Absage diskriminiert. Beispielsweise wegen ihres Alters, oder ihrer Herkunft, Religionszugehörigkeit oder ähnlichem.
- Desweiteren erfolgte eine Erhöhung der Höchstentschädigungsgrenze für die sogenannten Tätigkeitsschäden von bis zu 300.000,- EUR. Tätigkeitsschäden sind keine unmittelbaren Schäden, die am Patienten entstehen (das sind Personenschäden), sondern Schäden an fremden Gegenständen bzw. Sachen, sofern diese Schäden durch eine berufliche Tätigkeit an diesen Sachen entstanden sind bzw. dadurch entstanden sind, dass diese Sachen zur Durchführung der beruflichen Tätigkeit benutzt wurden und sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben. Gewöhnlich kommen solche Schäden im Handwerk und nicht bei Gesundheitsberufen vor. Schaden kann dieser Einschluss aber nicht, um im Schadenbereich nun auch eine Ausnahmesituation gut versichert zu wissen.
- Interessanter sind hier schon Tätigkeitsschäden an fremden Hilfsmitteln, die nun bis zu einer Versicherungssumme von 100.000,- EUR übernommen werden. Eingeschlossen sind hierüber gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Arbeitsgeräten, Werkzeugen oder sonstigen Hilfsmitteln, die zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit überlassen worden sind, und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Beispiele:
Eine Wellnessmasseurin leiht sich für mobile Massagen eine mobil einsetzbare Liege, die beschädigt wird. Eine Tierphysiotherapeutin nutzt ein Unterwasserlaufband einer Tierarztpraxis, und beschädigt dieses.
- Begrüßen tun wir auch eine Klarstellung der nicht versicherten kosmetischen Behandlungen. Dazu zählt nun der eindeutige Ausschluss für Piercing, Tätowierungen, Faltenunterspritzungen, Fadenlifting und Injektionslipolyse.Allerdings können wie bisher Faltenunterspritzungen mit abbaubaren Fillern auf der Basis der Hyaluronsäure und Polymilchsäure gegen einen Zuschlag von 50,- Euro/Jahr zzgl. 19 % Versicherungssteuer mitversichert werden. Sehen Sie dazu auch unseren folgenden Beitrag.
Die Beiträge für Neukunden gelten unverändert.
Hinsichtlich der Beiträge für Altkunden im Zusammenhang mit der Beitragsangleichungsklausel, siehe unseren folgenden Beitrag.
Irrtum vorbehalten.
Maßgeblich sind alleine die Vertragsinformationen der Continentale Sachversicherung AG mit Stand 01.07.2015, die Sie hier einsehen können.
Gerne unterbreiten wir Ihnen einen Vorschlag.
AngebotsanfrageLothar J. Riesterer
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