Prüfungstermine Heilpraktiker 2018
Heilpraktikerprüfung [hier als PDF-Datei]
Dieser Beitrag informiert Sie auf einem Blick über Heilpraktiker Prüfungstermine vor dem Gesundheitsamt, den Voraussetzungen, der Antragsstellung, dem Ablauf und Inhalt der Prüfungen.
Prüfungstermine
Antragsfristen
Voraussetzungen
Antrag stellen auf Überprüfung
Zuständiges Amt
Prüfungsablauf
Prüfungsinhalte
Versicherungsschutz HP-Anwärter
Versicherungsschutz für Heilpraktiker
Die Heilpraktiker Prüfungstermine 2018 finden in den Bundesländern
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt.
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Mittwoch, 21. März 2018
Donnerstag, 10. Oktober 2018
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- Je Nach Bundesland / Landkreis unterschiedliche Termine;
- erkundigen Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt;
- je früher Sie sich anmelden, umso eher können Sie an der Prüfung teilnehmen,
sonst können Sie erst wieder am darauffolgenden Termin teilnehmen.
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Nachweis mindestens einer abgeschlossenen Volks- bzw. Hauptschulbildung
- Zuverlässigkeit, insbesondere keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes
- Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in Form einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt zur Sicherstellung, dass durch Sie die Ausübung der Heilkunde keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen wird
Dem Antrag auf die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Kurzer Lebenslauf
- Personalausweis (beidseitige Kopie)
- Aktueller Auszug aus dem Melderegister
- Abschlusszeugnis (amtlich beglaubigte Kopie) einer Hauptschule oder höheren Schule
- Ein ärztliches Attest, das nicht älter als drei Monate ist und aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller in physischer und psychischer Hinsicht geeignet ist, die Tätigkeit eines Heilpraktikers auszuüben
- Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0), das nicht älter als drei Monate ist
Für einen Antrag für Heilpraktiker für Psychotherapie sind außerdem ggf. vorhandene Bescheinigungen und Nachweise über bisherige psychotherapeutische Fort- und Weiterbildungen, erlernte psychotherapeutische Verfahren und psychotherapeutische Berufserfahrung (berufliche Tätigkeit im psychosozialen Kontext, Praktika etc.) beizufügen.
Welches Landratsamt, Dezernat, Gesundheitsamt ist zuständig?
Maßgeblich ist das Landratsamt am jeweiligen Hauptwohnsitz. Sofern die Anmietung von Praxisräumen oder ein Anstellungsvertrag abseits des 1. Wohnsitzes nachgewiesen werden kann, kann auch bei dem dort zuständigen Gesundheitsamt eine Prüfung beantragt werden.
Prüfungsablauf für Heilpraktiker
Es findet beim Gesundheitsamt eine schriftliche Überprüfung mittels 60 Multipli-Choise-Fragen statt, für deren Beantwortung Sie 2 Stunden bzw. 120 Minuten Zeiten haben. Richtig zu beantworten sind davon 75 %; soll heißen, 45 Fragen. Dann wurde die schriftliche Prüfung bestanden.
Dies stellt die Grundvoraussetzung zur mündlichen Überprüfung dar, die frühestens 4 bis 6 Wochen später stattfindet. Die mündliche Überprüfung dauert je nach Amt ca. 30 bis 45 Minuten. Wenn die mündliche Prüfung nicht bestanden wurde, muss der gesamte Prüfungsablauf mit Einhaltung der Bewerbungsfristen wieder von vorne beginnen. Es muss dann auch wieder eine schriftliche Überprüfung abgelegt werden, bevor der mündliche Teil stattfindet.
Prüfungsablauf Heilpraktiker für Psychotherapie, Physiotherapie, Podologie
Es findet beim Gesundheitsamt eine schriftliche Überprüfung mittels 28 Multipli-Choise-Fragen statt, für deren Beantwortung Sie 56 Minuten Zeiten haben. Richtig zu beantworten sind davon 75 %; soll heißen, 21 Fragen Fragen. Dann wurde die schriftliche Prüfung bestanden.
Dies stellt die Grundvoraussetzung zur mündlichen Überprüfung dar, die einige Wochen später stattfindet. Die mündliche Überprüfung dauert je nach Amt ca. 20 bis 30 Minuten. Wenn die mündliche Prüfung nicht bestanden wurde, muss der gesamte Prüfungsablauf mit Einhaltung der Bewerbungsfristen wieder von vorne beginnen. Es muss dann auch wieder eine schriftliche Überprüfung abgelegt werden, bevor der mündliche Teil stattfindet.
Die mündlichen Überprüfungen werden unter dem Vorsitz eines Arztes des jeweiligen Gesundheitsamtes durchgeführt. In aller Regel sind daran als Beisitzende zwei Angehörige des Heilpraktikerberufes beteiligt. Danach entscheidet der Arzt bzw. Vorsitzende nach Anhörung der Beisitzer, ob die Ausübung der Heilkunde durch Sie „eine Gefahr für die Volksgesundheit“ bedeuten würde. Das Ergebnis der mündlichen Überprüfung wird gleich mitgeteilt. Sofern nicht bestanden wurde, erfahren Sie hierfür gleich die Gründe.
Gefragt ist ein solides medizinisches Grundwissen. Die Prüfungsinhalte sind in den meisten Bundesländern sehr ähnlich. Überprüft werden vor allem:
- Berufs- und Gesetzeskunde, einschließlich der rechtlichen Grenzen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers (einschließlich Naturheilkunde)
- Grundkenntnisse in Anatomie, pathologischer Anatomie, Physiologie und Pathophysologie
- Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislaufkrankheiten, der degenerativen Erkrankungen sowie der übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie seelischer Erkrankungen
- Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
- Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Patientenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, neurologischer Befund, Puls- und Blutdruckkontrolle)
- Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
- Injektions- und Punktionstechniken
- Bedeutung grundlegender Laborwerte
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es je nach Bundesland zu etwas abweichenden Regelungen kommen kann. Über die jeweiligen Prüfungsvoraussetzungen, Bewerbungsfristen und weitere Modalitäten informieren Sie sich bitte bitte beim zuständigen Landratsamt / Bezirksamt bzw. Gesundheitsamt.
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