Heilpraktikerrecht von Bündnis 90/Die Grünen hinterfragt
Wie auf der folgenden Seite des Deutschen Bundestag entnommen werden kann, stellten am 06. Sep. 2016 einige Abgeordnete der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ eine kleine Anfrage (Drucksache 18/9567) an den Deutschen Bundestag. Unterzeichner waren Frau Katrin Göring-Eckardt, Herr Dr. Anton Hofreiter und die Fraktion.
Hierbei geht es darum, im Interesse des Patientenschutzes eine Reformbedürftigkeit des deutschen Heilpraktikerrechts zu prüfen bzw. bisherige Regelungen zu hinterfragen. Anlass waren Vorkommnisse im sog. „Biologischen Krebszentrum Bracht“ sowie einige weitere aufsehenerregende Vorfälle, die das Leben und die Gesundheit von Patienten bedroht haben. Es steht kurz gesagt die Anfrage im Raum, ob der Bundestag den nun eine Notwendigkeit sieht, das Heilpraktikerrecht zu reformieren.
Hierbei ging es in der umfangreichen Anfrage auch um die Fragestellung, ob es für Heilpraktiker eine Zitat: „rechtlich verbindliche Verpflichtungen, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen“ gibt.
Lothar J. Riesterer
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