Globuli wieder mal auf dem Prüfstand der Erstattung
Medikamente müssen einen nachweisbaren Nutzen haben, sonst sollen diese nicht mehr von den Krankenkassen erstattet werden. So eine Forderung aus Mitte August 2016 von Josef Hecken, Vorsitzender der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, der dies schon längere Zeit einfordert. Gemeint sind diesmal homöopathische Mittel wie Globuli.
Einige gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Globuli freiwillig die Kosten, wie auch für einige andere alternative Therapien, deren medizinische Wirkung im Sinne der Schulmedizin nicht bewiesen sind.
Damit befindet sich Josef Hecken leider „in guter Gesellschaft“. Mehrheitlich sollen sich dem auch Kassenärzte angeschlossen haben. Das eingesparte Geld solle lieber für die Regelversorgung ausgegeben werden.
Und was sagte darauf hin Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)? „Es kann nicht sein, dass gesetzliche Krankenkassen Beitragsgelder für Leistungen verwenden, für die es keinen Nutzenbeleg gibt“.
Doch die Forderungen von Josef hecken gehen noch weiter. Er stellte in den Raum, ob es Heilpraktikern künftig erlaubt sein soll, bei lebensgefährlichen Erkrankungen wie Krebs bestimmte Therapien anzuwenden. Anmerkung: Dazu folgt bald in diesem Blog ein weiterer Artikel zum Hintergrund der Todesfälle in einem „alternativen Krebszentrum“ am Niederrhein.
Kräftigen Gegenwind erhält Hecken vom deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVHAE). Diese warfen ihm Falschaussagen gegen die Homöopathie vor.
Auf ihrer Website ist zu lesen:
„Forschung: Die Studien zeigen, Homöopathie ist wirksam
(…) Studien aus der Versorgungsforschung zur Homöopathie unter Praxis-Bedingungen zeigen klinisch relevante Verbesserungen von Symptomen und Lebensqualität, häufig vergleichbar mit denen konventioneller Therapien; jedoch wird von weniger Nebenwirkungen berichtet. In der Hälfte aller gesundheitsökonomischen Evaluationen geht die Homöopathie mit geringeren Kosten einher.“ Quelle: hier klicken.
Auf der Website finden Sie auch ein PDF zum Download mit dem Titel “ Der aktuelle Stand der Forschung zur Homöopathie (WissHom 2016)“
Diese PDF finden Sie auch auf der Website der „Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie“ die für den einen oder anderen Heilpraktiker auch sonst interessante Einblicke in die Arbeit wissenschaftlicher Teams erlaubt.
Fazit
Für homöopathisch arbeitende Heilpraktiker spielen Erstattungsfragen der Krankenkassen hinsichtlich Globuli keine Rolle, da deren Verordnung von Krankenkassen sowieso nicht erstattungsfähig sind. Ist der Patient hingegen ein Privatpatient, so richtet sich die Erstattung nach dem versicherten Tarif. Heilpraktikerleistungen sind hierüber oft mitversichert. Das gilt auch für Globuli. Einmal vertraglich zugesagte Leistungen, können von privaten Krankenversicherungen nicht mehr zurückgenommen werden.
Für homöopathisch arbeitende Heilpraktiker hat aber die mediale Aussage Relevanz: „Globuli“ sind unwirksam, ja bestenfalls doch nur Placebo. Dem ist zu entgegen, dass es darauf ankommt, nach welchen Standards Studien stattfinden. Werden diese Studien dem „Phänomen“ der Homöopathie gerecht, gibt es für die Wirksamkeit von Globuli sehr wohl wissenschaftliche Argumente.
Abschließend noch der Hinweis, dass homöopathisch arbeitende Heilpraktiker für diesen Therapiebereich natürlich über die von uns angebotenen Berufshaftpflichtversicherungen vollen Versicherungsschutz haben.
Lothar J. Riesterer
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