Beitragsangleichung Haftpflicht 2018
Beitragsangleichung in der Continentale Berufshaftpflichtversicherung ab dem 01.07.2018
analog Ziffer 15 bzw. § 8 III AHB.
Alle Verträge der Continentale im Bereich der „gewerblichen“ Haftpflichtversicherung werden zwischen dem 01.07.2018 und 30.06.2019 sukzessive zur jeweils nächsten Beitragsfälligkeit angepasst.
Im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft hat ein unabhängiger Treuhänder ermittelt, dass der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer im Vergleich der Kalenderjahre 2017 zu 2016 um 9,8 % gestiegen ist. Da in den beiden Vorjahren keine Angleichung wirksam wurde, errechnet sich eine Erhöhung aller Schadenzahlungen im Durchschnitt gegenüber 2015 um insgesamt 13,6 %. Somit ist für die Versicherer eine Beitragsangleichung um plus 10 % möglich.
Mein Ratschlag:
Siehe hierzu mein Beitrag > Neutarif bei der Continentale zum 01.07.2018.
Neuordnung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung
Lothar J. Riesterer
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