Berufshaftpflichtversicherung neuer Tarif ab dem 01. Juli 2018
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NEU! Radikale Beitragssenkung seit Juli 2018:
Hochwertige Qualität für sektorale Heilpraktiker schon ab netto 80,00 Euro / Jahr und für Heilpraktiker ab netto 90,00 Euro / Jahr (jeweils zzgl. 19% Versicherungssteuer)
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Allgemeines
Mit dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Continentale für Sie folgende Aufgaben:
Der Versicherer prüft zunächst ob Sie, als Versicherter, gegenüber dem Geschädigten haften. Ist die Haftung gegeben und es handelt sich um einen versicherten Sachverhalt, so wird vom Versicherer als nächstes geprüft, ob die Ansprüche des Geschädigten der Höhe nach berechtigt sind. Verläuft die Haftungsprüfung positiv, so wird der Versicherer berechtigte Ansprüche des Geschädigten bedingungsgemäß befriedigen. Verläuft die Haftungsprüfung negativ, dann wehrt der Versicherer die Ansprüche ab.
Sollten Sie als Versicherungsnehmer vom Anspruchsteller daraufhin verklagt werden, so führt die Continentale den Rechtsstreit auf eigene Kosten und in Ihrem Namen (so genannte Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung). Bei ungünstigem Prozessausgang – das Gericht verurteilt Sie zur Zahlung – muss der Versicherer, außer der Entschädigungsleistung, auch die Prozesskosten übernehmen.
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Versichertes Risiko: Versichert ist was?
Die versicherte Risikobeschreibung, wird bei der Continentale bewusst offen formuliert, um dem sich ständig ergänzenden / wandelnden Berufsbild im Heilwesensegment gerecht zu werden, ohne dass der Kunde nach jeder Fortbildung an seine Haftpflichtversicherung denken und neue Therapieformen bestätigen lassen muss.
Wenn Sie z.B. Heilpraktikerin sind, so sind alle Tätigkeiten und Behandlungen versichert, die dem Beruf eigen und ihm zuzurechnen sind, sofern hierfür aufgrund der Aus-/Fortbildung eine Befähigung vorliegt, und nicht explizit als ausgeschlossen aufgeführt wird. Dies gilt auch für inverse Behandlungen. Sie haben in diesem Kontext die volle Therapiefreiheit.
Details für den interessierten Leserkunden
Haftpflicht bedeutet die Verpflichtung, einen materiellen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat. Haftungsrechtliche Normen sind über verschiedene Gesetze verstreut. Wegen der in den Rechtsvorschriften enthaltenen Schadenersatzverpflichtung sind die Haftpflichtversicherung und ihre richtige Gestaltung für jedes Unternehmen von besonderer Bedeutung.
Im Gegensatz zu anderen Versicherungszweigen folgt der Versicherungsvertrag in der Haftpflichtversicherung einem komplizierten Aufbausystem, das sich im Laufe der Zeit in der Praxis herausgebildet hat. Grundlage des Haftpflichtversicherungsvertrages sind zunächst Allgemeine Versicherungsbedingungen. Sie werden z. Z. noch von der Mehrzahl der Versicherer mit nahezu gleichem Wortlaut verwendet und kurz als AHB bezeichnet.
Dieses Bedingungswerk stellt gewissermaßen den Standardschutz einer jeden Haftpflichtversicherung dar. Durch die „Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen“ (BBR) und ggf. einzelvertragliche Vereinbarungen werden die AHB ergänzt bzw. zum Vorteil des Kunden abgeändert bzw. erweitert. Das gilt auch hier.
In der Sachversicherung kennt man Versicherungswerte. Das gibt es in der Haftpflichtversicherung nicht. Deshalb kann auch – anders als beispielsweise in der Feuerversicherung – keine Unterversicherung entstehen. Die Haftpflichtversicherung ist quasi eine Versicherung auf erstes Risiko. Ohne Rücksicht auf die Höhe des einzelnen Schadens wird in der Haftpflichtversicherung in jedem Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen geleistet.
Für die Höhe der Deckungssummen gibt es allerdings keinen absoluten Maßstab. Zu bedenken ist, dass das Unternehmen ggf. in unbegrenzter Höhe haften muss. Die vereinbarten Deckungssummen in Höhe von 3, 5, 7,5 oder 10 Mio. Euro stellen den Standard dar, den die Versicherungsgesellschaften im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung z. Z. bieten.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten (versichertes Risiko). Das ist die sachliche Umgrenzung des Versicherungsschutzes. Die versicherten Risiken werden im Versicherungsvertrag entweder aufgezählt oder mit Hilfe der so genannten Betriebsbeschreibung pauschal erfasst.
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So steht es ausführlicher auf „Versicherungsdeutsch“ geschrieben:
„Versichert sind alle Tätigkeiten und Behandlungen, die der Versicherungsnehmer und seine Mitarbeiter aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung und Fortbildung vornehmen dürfen, sofern dem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen oder Verbote entgegenstehen und/oder im Teil III „Risikobegrenzungen“ unter Ziffer 3 „Nicht versicherte Risiken“ keine entsprechenden Einschränkungen aufgeführt sind. Dies gilt auch für Tätigkeiten und Behandlungen, die ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung durchgeführt werden.
Mitversichert ist außerdem die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus
- der Vertretung eines vorübergehend verhinderten Berufskollegen (z. B. bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung, Geschäftsreisen, Teilnahme an Messen und Kongressen)
- der Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters (z. B. bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung,
Geschäftsreisen, Teilnahme an Messen und Kongressen). Nicht mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Vertreters, dazu braucht er eine eigene Berufshaftpflichtversicherung
- der Erstellung von Gutachten (bis 100.000,- Euro)
Ausnahme für Heilpraktiker
Für Heilpraktiker gilt, dass rein
kosmetisch-ästhetische Behandlungen wie z.B. Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure als ausgeschlossen gelten. Hierfür muss bei der Continentale eine gesonderte Vereinbarung mit einem kleinen Zuschlag vereinbart werden. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu auf meiner Seite „
Schönheitsbehandlungen„.
Besondere Leistungen und weitere versicherte Nebenrisiken im Kurzüberblick
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Nach seiner Ausbildung bei der Deutschen Krankenversicherung AG, war der Autor mehrere Jahre als KV-Spezialist für Vertriebspartner der DKV AG tätig. Im Anschluss daran war er in unterschiedlichen Positionen innerhalb der Versicherungswirtschaft im Innen- und Außendienst tätig. Weitere Erfahrungen sammelte er 9 Jahre lang als angestellter Unternehmensberater in der Schweiz, und hat von dort für Firmen neutrale Versicherungsgutachten erstellt und komplexe Risk-Management-Beratungen durchgeführt. Später machte er sich mit einer Versicherungsmaklerfirma und als Dozent und Referent selbstständig und hat sich hierbei auf die Zielgruppe der Heilberufe bzw. Gesundheits(fach)berufe spezialisiert.