Tiergestützte Therapie in der Berufshaftpflichtversicherung
Vorteilhafte Versicherungsbedingungen einer Berufshaftpflichtversicherung sehen für Berufe im Heilwesen im „Kleingedruckten“ vor, dass die Einbeziehung von Kleintieren zu Therapiezwecken ohne Zuschlag als mitversichert gilt.
Dies liest sich dann im Originaltext bspw. folgendermaßen:
„Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrags und im bedingungsgemäßen Umfang auch ohne besondere Anzeige die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Einsatz von Kleintieren (auch Hunden) zu Therapiezwecken für die versicherte Praxis mit Einschluss der gesetzlichen Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters in dieser Eigenschaft“.
Vor allem psychische und psychosomatische Behandlungen werden durch tiergestützte Therapien gelindert, aber auch neurologische und andere Erkrankungen. Vor allem meine Zielgruppe im Bereich der Berufshaftpflicht wie Heilpraktiker bzw. sektorale Heilpraktiker für Psychotherapie, Psychotherapeuten. Heilpädagogen und Psychologen profitieren von dieser kundenfreundlichen Regelung.
Die Regelung bedeutet, dass ohne Beitragszuschlag und ohne dies dem Versicherer mitteilen zu müssen, die gesetzliche Haftpflicht aus dem Einsatz einer tiergestützten Therapie als automatisch mitversichert gilt. Soll heißen, wenn durch Tiere welche zu Therapiezwecken eingebunden werden, in dieser Eigenschaft einen Sach- oder Personenschaden verursachen. Eine Anzahlbegrenzung der mitversicherten Kleintiere die zu Therapiezwecken eingesetzt werden, besteht keine
Was sind Kleintiere?
Unter Kleintieren verstehen Versicherer beispielsweise Hunde, Katzen, Hasen, Nagetiere, Vögel, kleine Reptilien oder auch Gänse. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Therapie innerhalb oder außerhalb der Praxis erfolgt. Letzteres ist sehr bedeutsam. Stellen Sie sich bspw. vor, dass sich ein „Therapiehund“ im „beruflichen Einsatz“ draußen von der Leine reißt, über die Straße rennt und hierdurch einen Unfallschaden verursacht. |
Eine private Hundehalter-Haftpflichtversicherung kommt für einen solchen Schaden nicht auf, da berufliche Risiken ausgeschlossen sind. Nur über eine Berufshaftpflichtversicherung sind diese beruflichen Risiken versicherbar, wenn, wie hier dargestellt, eine Mitversicherung automatisch erfolgt. Ansonsten müssen hierfür sehr oft Risikozuschläge entrichtet werden.
Gegenstand der inkludierten beruflichen „Kleintier-Tierhalterhaftpflichtversicherung“ in der Berufshaftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr Kleintier im beruflichen Einsatz zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Hüter des Tieres einstehen müssen. Zum mitversicherten Personenkreis zählen demnach auch Tierhüter, sofern diese rein privat und nicht gewerblich als Tierhüter in Erscheinung treten.
Pferde, Esel und Lamas
Für diese oder andere Großtiere muss für einen beruflichen Therapieeinsatz eine gesonderte Vereinbarung mit (einem überschaubaren) Beitragszuschlag vereinbart werden. Mitversichert ist dann neben der beruflichen auch eine private Tierhalterhaftpflichtversicherung als Privatperson. So könnte dann bspw. auch eine private Pferdehalterhaftpflichtversicherung gekündigt werden.
Mitversicherung privater Risiken
Innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung kann eine (Familien-) Privathaftpflichtversicherung für „kleines Geld“ sehr preiswert gleich oder später mitversichert werden. Mitversichert ohne eine gesonderte Beitragsberechnung ist dann auch eine private Hundehalter-Haftpflichtversicherung für bis zu 2 Hunde. So schließt sich der Kreis. Soll heißen, dass der berufliche und private Haftpflichtschutz aus einer Hand für einen lückenlosen Versicherungsschutz sorgt. Ideal. So soll es sein!
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AngebotsanfrageLothar J. Riesterer
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