Todesfälle in „Heilpraktiker Krebsklinik“ in Brüggen-Bracht
Im Juli 2016 ereigneten sich in Brüggen-Bracht drei Todesfälle in einer alternativen Krebsklinik. Der verantwortliche Heilpraktiker Klaus R. soll zuvor ein nicht zugelassenes Präparat verwendet haben, durch das ggf. diese Todesfälle eingetreten sind. Zwei weitere Patienten wurden notfallmäßig in ein anderes Krankenhaus eingewiesen.
Über die Jahre hinweg starben in dem Krebszentrum 69 Patienten, die zumindest teilweise invasiv mit 3-Bromopyruvat behandelt wurden. Die Ermittlungen auf diese Verstorbenen auszuweiten wird nicht angestrebt, da diesen Patienten laut Staatsanwaltschaft auch aus schulmedizinischer Sicht nicht mehr zu helfen war.
Nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft handelt es sich wie gesagt um das Präparat 3-Bromopyruvat. Ein Zusammenhang zwischen den Todesfällen und dem verabreichten Medikament, ist noch nicht endgültig geklärt. Gerichtsmediziner ermitteln noch. Es könnte z.B. auch eine Überdosierung oder eine stoffliche Verunreinigung von 3-BP vorliegen.
Eine Zulassung von 3-Bromopyruvat als Arzneimittel besteht nicht, da hierfür nicht die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Nur in „experimentellen Grundlagenstudien“ wurde das Präparat bisher untersucht. Weitergehende Untersuchungen erfolgten bislang nur an Zellkulturen/Petrischale sowie an Mäusen. Klinische Studien an Menschen erfolgten keine.
Gegen den Heilpraktiker Klaus R. ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Ob den Heilpraktiker tatsächlich ein Verschulden trifft, bleibt abzuwarten.
Feststehen soll auf jeden Fall, dass der Heilpraktiker auf seiner Internetseite gegen § 12 (1) Heilmittelwerbegesetz (in Verbindung mit der Anlage A) verstoßen haben soll.
Ob gegen das Patientenrechtegesetz verstoßen wurde, weiß ich nicht. Dieses sieht bei nicht zugelassenen Medikamenten eine erhöhte mündliche und schriftliche Aufklärungspflicht vor. Da 3BP aber noch weitgehend unerforscht ist, ist eine ordnungsgemäße Aufklärung schwierig darzustellen.
Ob und wenn ja weshalb in diesen Fällen die Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung eine Deckung eventuell versagen könnte, werde ich später in einem weiteren Beitrag erörtern.
Konsequenzen
In den vergangenen Jahren hat es ähnliche Fälle gegeben. Die Presse hat hierüber informiert und teilweise übertrieben skandaliert. Es wird bemängelt, dass „den Heilpraktikern“ die Qualifizierung bzw. Ausbildung fehlt, um schwerkranke Krebspatienten in unverantwortlicher Weise zu behandeln. Soll heißen, ohne maßgebliche Begleitung durch qualifizierte Fachärzte.
Hierzu war beispielsweise aus dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium zu hören, dass Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen etc. der Heilpraktiker zu verschärfen sind. Geschehen in dieser Richtung ist noch nichts, obwohl seit Jahren gefordert.
Ich sehe solche Fälle als absolute Ausnahme an, und sehe, wenn überhaupt, nur einen kleineren Handlungsbedarf im Bereich der Berufsregulierung. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die ganz überwiegende Arbeit der Heilpraktikerschaft nicht zu beanstanden ist. Auch die Haftpflichtversicherer sprechen aus, dass der Schadenverlauf erfreulich niedrig ist. Nicht zuletzt deswegen, sind auch die Beiträge zur Heilpraktiker Berufshaftpflicht für Neukunden in den letzten Jahren gesunken.
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Lothar J. Riesterer
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