Neurostructural Integration Technique (NST)
Heilpraktikerleistungen sind wie die der Physiotherapeuten unter Berücksichtigung der einschlägigen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.
Im Bereich der Neurostructural Integration Technique (NST) wurde dies jedoch seitens der Finanzverwaltung angezweifelt, da es sich im konkreten Fall um keine Heilbehandlung bzw. Linderung von Beschwerden handeln sollte. Ferner wurde ins Feld geführt, dass diese Techniken von keiner Krankenkasse erstattet werden.
Die Sache landete von dem Finanzgericht Baden-Württemberg. Dort wurde fesgestellt, dass die Ansicht der Finanzverwaltung unrichtig und unrechtmäßig ist.
Ergebnis:
Die Anwendung der Neurostructural Integration Technique (NST) bleibt für Heilpraktiker und Physiotherapeuten von der Umsatzsteuer befreit.
Urteil vom 04. Juni 2014 | FG Baden-Württemberg | Az. 14K797/12
Anmerkung:
Die Neurostructural Integration Technique (NST) wurde ursprünglich von Tom Bowen entwickelt und ähnelt in gewisser Weise der Osteopathie. NST wurde über die Jahre stetig fortentwickelt.
NST ist innerhalb unserer Berufshaftpflichtversicherungen mitversichert, sofern diese im Rahmen einer Fortbildung erlernt und angewendet werden kann.
Lothar J. Riesterer
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