Krankentagegeldversicherung
Ohne private Rücklagen oder ohne eine ausreichende Krankentagegeldversicherung ist im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit die Existenz vieler Praxen bedroht. Denn sofern Ihre Arbeitskraft längere Zeit ausfällt, laufen Ihre fixen Kosten weiter und Sie müssen an Ihre Rücklagen. Eine Verdienstausfallversicherung bzw. ein Krankentagegeld (für Heilpraktiker) stellt für Sie daher eine wichtige Risikoabsicherung dar.
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Seit dem 1.1.2009 ist für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der obligatorische Anspruch auf Krankengeld grundsätzlich weggefallen. Um ihren Verdienstausfall abzusichern, haben Selbstständige seither folgende Möglichkeiten:
1) Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung:
Wahl des allgemeinen Beitragssatz (15,5 % statt 14,9%). Mit der Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes hat der Selbstständige wieder einen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
2) Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung:
Alternativ zur Ziffer 1) erfolgt die Absicherung über einen sog. GKV Krankengeld-Wahltarif (Zahlung vor der 6. Woche und/oder höheres Krankentagegeld). Achtung Bindungsfalle: In diesem Fall gilt eine 3-jährige Bindungsfrist an die GKV.
3) Absicherung über eine private Krankentagegeldversicherung. Bedarfsgerecht und flexibler lässt sich der Verdienstausfall für den Selbstständigen über eine private Krankentagegeldversicherung absichern. Steuerlicher Vorteil: Das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Die gesetzliche Kasse zahlt als Krankengeld 70 % des beitragspflichtigen Einkommens, max. von der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 % des letzten Nettoeinkommens. Im Jahr 2016 beträgt das kalendertägliche (Brutto-) Höchstkrankengeld 98,88 Euro (monatlich 2.966,40 Euro). Für ein und dieselbe Krankheit leistet die GKV längstens für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren (danach erfolgt eine Aussteuerung).
Eine private Krankentagegeldversicherung zahlt in vertraglich vereinbarter Höhe bis zum tatsächlichen monatlichen Nettoeinkommen. Und dies, solange Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall besteht – ohne zeitliche Begrenzung.
Private Krankentagegeldversicherung
Diese Art der Verdienstausfallversicherung richtet sich vorwiegend an selbstständig/freiberufliche Kunden, die Ihre Tätigkeit als Heilpraktiker oder einem anderen Gesundheitsfachberuf hauptberuflich ausüben und über ein regelmäßiges Einkommen verfügen.
Die meisten privaten Krankenversicherer bieten Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit dadurch eine vorübergehende 100%ige Arbeitsunfähigkeit besteht. Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall für die Dauer der vollen Arbeitsunfähigkeit für jeden Kalendertag ein Krankentagegeld im vertraglich vereinbarten Umfang.
Einer der Vorteile der privaten Krankentagegeldversicherer gegenüber dem Krankengeld einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass auch vor der 6. Krankheitswoche Leistungen versichert werden können.
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Arbeitsunfähigkeit und keine Behandlungsbedürftigkeit mehr bestehen.
Arbeitsunfähigkeit im Sinne der normativen Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung für die Krankentagegeldversicherung 2009 (MB/KT 2009) liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist dem Versicherer unverzüglich, spätestens aber innerhalb der im Tarif festgesetzten Frist, durch Vorlage eines ärztlichen Attestes anzuzeigen. Bei verspätetem Zugang der Anzeige wird das Krankentagegeld erst vom Zugangstage an gezahlt, jedoch nicht vor dem im Tarif vorgesehenen Zeitpunkt. Fortdauernde Arbeitsunfähigkeit ist dem Versicherer innerhalb der im Tarif festgesetzten Frist laufend nachzuweisen. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist dem Versicherer binnen drei Tagen anzuzeigen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Ehegatten, Lebenspartnern gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kindern reichen zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nicht aus.
Die Zahlung von Krankentagegeld setzt voraus, dass die versicherte Person während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit durch einen niedergelassenen approbierten Arzt oder Zahnarzt bzw. im Krankenhaus behandelt wird. Der versicherten Person steht die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei.
Versicherbar der Höhe nach, ist i.d.R. das verfügbare Nettoeinkommen das aus der versicherten beruflichen Tätigkeit erwirtschaftet wird. Maßgebend ist das durchschnittlich erzielte Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Je nach Versicherer gilt auch die Regelung, dass bis zu 75 % des Praxisumsatzes versichert werden können. Hinzu kommen dann auch noch teilweise Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, privaten Altersvorsorgeverträgen / berufsständischen Versorgungswerken, privaten Krankenvollversicherung / -pflegeversicherung, jedoch nicht mehr als 100 % des Bruttoeinkommens.
In der Regel fallen bei einem Neuabschluss bei Krankentagegeldern Wartezeiten an, bevor Leistungen erbracht werden, die vom vereinbarten Versicherungsbeginn an gerechnet werden. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei Unfällen. Die besonderen Wartezeiten betragen für Psychotherapie und zahnmedizinisch bedingte Arbeitsunfähigkeiten acht Monate. Sofern der Tarif es vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird. Nach diesen Wartezeiten besteht voller Versicherungsschutz. Maßgeblich sind dann nur noch die individuell vereinbarten Karenzzeiten von wahlweise 8, 15, 22, 29, 43, 92, 184 Tagen..
Bei einer Antragsstellung werden im Antragsformular Fragen nach dem Gesundheitszustand, beruflicher Tätigkeit, Einkommen etc. gestellt. Antragsteller sind verpflichtet diese Fragen genau, umfassend und gewissenhaft zu beantworten. Es sind alle bekannten Umstände anzuzeigen, die für die Beurteilung des durch den Versicherer zu übernehmenden Risikos maßgebend sind.
Gemäß § 28 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten, wenn diese Fragen schuldhaft nicht zutreffend und unvollständig beantwortet oder bestimmte Umstände verschwiegen und nicht angezeigt wurden.
Unterschiede
Krankentagegeldversicherungen unterscheiden sich nicht nur gravierend in der Beitragshöhe, sondern auch mit ihren Versicherungsbedingungen.
Außer der Beitragshöhe können unterschiedliche Leistungskriterien gelten:
- Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
- Dynamische Anpassungsmöglichkeiten bei Einkommenserhöhung, ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
- Streichung der Alkoholklausel wegen Alkoholgenuss
- Verzicht von erneuten Karenzzeiten bei Rückfallerkrankungen
- Verzicht Kurortklausel
- Erweiterter Geltungsbereich
- Versicherbares Einkommen über Nettoeinkommen
Angebotsanfrage:
AngebotsanfrageLothar J. Riesterer
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