Zu dem Thema Krankentagegeldversicherung für selbstständig/freiberuflich tätige Heilpraktiker und Gesundheitsfachberufe habe ich für Sie einen Beitrag geschrieben, den Sie über folgenden Link aufrufen können.

Z.B. "Heilpraktiker"
[tippy title="Ab welchem Tag?" width="500" height="220"] Als Freiberufler bzw. Selbstständiger können Sie die Karenzzeit selbst festlegen. Die Versicherer bieten den 8., 15., 22., 29., 43., 64., 92. und 183. Tag an. Je früher der Beginnzeitpunkt liegt, umso höher sind die Beiträge.

Tipp: Daher lohnt sich manchmal eine Aufteilung der Krankentagegelder - z.B. 50,- EUR ab dem 22.Tag und weitere 50,- EUR ab dem 29. Tag.[/tippy]