DSGVO Versicherungsschutz in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
Berufshaftpflichtversicherung versus Rechtsschutzversicherung im Bereich der DSGVO?
Wozu für den Bereich der Datenschutzgrundverordnung eine Firmen-Rechtsschutzversicherung, wenn bereits eine Berufshaftpflichtversicherung besteht?
- Der eine und andere Rechtsschutzversicherer bietet eine spezielle DSGVO-Rechtsschutzversicherung an, die bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung bestimmte Leistungen erbringt.
- Andererseits bieten auch Berufshaftpflichtversicherungen bei Verstößen gegen die DSGVO Versicherungsschutz. Berechtigte Ansprüche werden hierbei im bedingungsgemäßen Umfang durch den Versicherer befriedigt und ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt.
Was ist jeweils darunter zu verstehen? Gibt es Überschneidungen oder sind DSGVO-Rechtsschutzversicherungen überflüssig, da schon die eigene Berufshaftpflichtversicherung ausreichend schützt?
1. Versicherungsumfang innerhalb einer Berufshaftpflichtversicherung: Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
Versicherungsschutz im Bereich der DSGVO wird bedingungsgemäß z.B. folgendermaßen geboten:
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts. Mitversichert ist im gleichen Umfang die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Organe und Bediensteten des Versicherungsnehmers, zu denen auch der Datenschutzbeauftragte zählt, gegenüber Dritten.
Anmerkung:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich nicht auf Ansprüche auf Sperrung und Löschung von Daten sowie die hiermit zusammenhängenden Verfahrenskosten. Auch fallen Bußgelder, Strafen und Kosten derartiger Verfahren nicht unter die Deckung.“
1.2 Was ist ein (echter) Vermögensschaden?
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden der in der Folge weder durch einen Personen- noch Sachschaden entsteht, sondern als (reiner) Vermögensschaden zu verstehen ist. Echtes Beispiel aus der Praxis: Ein Patient sucht einen Parkplatz. Sie beschreiben, wie er auf Ihren Patientenparkplatz kommt. Wie sich herausstellte, wurden diese jedoch umorganisiert, so dass der Patient auf einem fremden Parkplatz parkte. Er wurde darufhin (sehr teuer) abgeschleppt. Ihm entstannt ein (echter) Vermögensschaden. Hierfür steht die Versicherungssumme für Vermögensschäden zur Verfügung.
1.3 Was ist ein (unechter) Vermögensschaden?
Ein sog. unechter Vermögensschaden ist ein Schaden, der in der Folge eines Personen- und/oder Sachschadens entsteht. Echtes Beispiel aus der Praxis: In der Praxis komme ein Patient zu Fall, weil er über ein Kabel stolperte, welches da nicht hingehört. Er verletzt sich. In der Folge entstand ein Verdienstausfall. Das ist ein „unechter“ Vermögensschaden der ursächlich aus einem versicherten Personenschaden entstand. Hierfür steht die Versicherungssumme für Personenschäden zur Verfügung.
1.4 Was könnte ein (echter) Vermögensschaden wegen einer Datenschutzverletzung im Sinne der DSGVO sein?
Beispiel: Ein Patient verfügt über betriebliche vom Arbeitgeber finanzierte Kranken-Zusatzversicherungen. Das gibt es immer öfter. Der Heilberufler hat deswegen auch die E-Mail-Adresse der Personalabteilung in seinem E-Mail-Programm hinterlegt, weil er hierüber mit Genehmigung seines Arbeitnehmers Informationen über den Leistungsumfang der Zusatzversicherung erhielt. Durch ein Versehen wird die umfangreiche „Krankengeschichte“ des Patienten rechtswidrig an den Arbeitgeber gesendet. Dieser kündigt daraufhin aus wichtigen Grund das Arbeitsverhältnis des Patienten bzw. seines Arbeitnehmers fristlos. Daraus kann ein (echter) materieller Vermögensschaden entstehen, nämlich der Verlust des Arbeitsplatzes ggf. mit Kosten vor dem Arbeitsgericht usw. usw.
1.5 Sind Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts im Sinne der DSGVO mitversichert?
Sollten Sie sein! Denn jetzt kommt noch eines hinzu, was den zuletzt beschriebenen Vermögensschaden anbelangt. Der Patient könnte dann nämlich auch noch in seinem Persönlichkeitsrechten verletzt worden sein (immaterieller Schaden). Das kann wiederum Schmerzensgeldansprüche zur Folge haben. Diese sind der Höhe nach schwer zu beziffern, sind aber ganz sicher nicht unerheblich.
2. DSGVO-Rechtsschutzversicherung
Der Leistungskatalog einer DSGVO-Rechtsschutzversicherung ist ein vollkommen anderer, wie bei einer Berufshaftpflichtversicherung. Es geht also nicht um entweder oder, sondern darum, dass eine DSGVO-Rechtsschutzversicherung eine Ergänzung darstellt, die durchaus sinnvoll sein kann.
2.1 Leistungsarten:
- Daten-Rechtsschutz: Übernahme der Kosten einer gerichtliche Abwehr, wenn man Sie der unerlaubten Speicherung von Kundendaten bezichtigt. Auch außergerichtlich steht im Vorfeld ein schneller telefonischer Rechtsrat zur Verfügung.
- Straf-Rechtsschutz: Übernahme der Kosten der Verteidigung auch wegen einer angeblich vorsätzlichen Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit, wenn Ihnen vorgeworfen wird, gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen zu haben.
- Schadenersatz-Rechtsschutz: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus der Verletzung von Datenschutzbestimmungen, wenn ein Hacker Kunden-/Patientendaten stiehlt und gefasst wird.
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz: Sofern eine Cyberversicherung besteht, und diese die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringt, erfolgt eine Übernahme der Kosten einer Deckungsklage.
- Verwaltungs-Rechtsschutz: Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor Verwaltungsgerichten, wenn Ihnen eine unrechtmäßige Speicherung personenbezogener Daten wegen eines Verstoßes untersagt werden soll.
- Sehr praktisch. Telefonische Rechtsberatung: im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen, wenn ein Rechtsrat benötigt wird.
Weitere Details können Sie der folgenden Seite entnehmen.
DSGVO-RechtsschutzLothar J. Riesterer
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