Dozententätigkeit
Heilpraktiker mit Dozententätigkeit und/oder Schulungsveranstaltungen.
Sind Sie als Dozentin bzw. Dozent und als Heilpraktiker tätig? Dann dürfte im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung das Folgende für Sie von Interesse sein. Heilpraktiker und weitere Heilberufe sowie Gesundheitsfachberufe sind oft auch als Dozenten tätig. Da es sich hierbei um eine selbstständig/freiberufliche Tätigkeit handelt, sind hieraus resultierende Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur über die eigene (Heilpraktiker-) Berufshaftpflichtversicherung versicherbar.
Viele Versicherer haben diese Tätigkeit nicht immer automatisch und ausdrücklich mitversichert, sondern fragen nach der Art Häufigkeit und Anzahl der Teilnehmer, um hieraus einen meist hohen Mehrbeitrag zu generieren.
Daher ist darauf zu achten, dass in den Versicherungsbedingungen sinngemäß das folgende vereinbart wurde:
„Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dozent im Inland und aus gelegentlicher Dozententätigkeit im Ausland.„
Darüber hinaus gibt es Heilpraktiker, die neben ihrer Praxistätigkeit auch noch Aus- und Fortbildungen für Kolleginnen und Kollegen anbieten, und auch hierfür Versicherungsschutz über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung benötigen.
Daher achten Sie unbedingt darauf, dass in den Versicherungsbedingungen sinngemäß das folgende vereinbart wurde:
„Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz aus der Durchführung von Schulungsveranstaltungen in eigenen und fremden Räumlichkeiten.“
Wichtig! Sofern Sie hierfür eine separate Heilpraktikerschule betreiben, ist diese separat als Schule zu versichern. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu über die >>> folgende Seite.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Personenschäden:
- Falsche Lehrinhalte die zu einem Personenschaden führen
- Kunde stolpert im Seminarraum über ein PC-Kabel von Ihnen und verletzt sich
Sachschäden:
- Sie leihen sich einen Gegenstand zur Berufsausübung aus, den Sie beschädigen (z.B. einen Beamer)
- Ein Seminarteilnehmer verschmutzt oder beschädigt einen Teppichboden (volle Kaffeetasse fällt herunter und verschmutzt im angemieteten Seminarraum den neu verlegten hellen Teppichboden)
Profitieren Sie von unserer 30-jährigen Berufserfahrung. Für Ihren Bedarf bieten wir garantiert passgenaue Lösungen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
AngebotsanfrageLothar J. Riesterer
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