Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker Testsieger
Dichtung oder Wahrheit?
In letzter Zeit fällt mir immer öfter auf, dass gewerbliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen mit dem Attribut „Testsieger“ oder „beim Testsieger“ im Internet beworben werden. Dies auch im Bereich der Berufshaftpflicht für Heilpraktiker und andere Heilberufe und Heilhilfsberufe bzw. Gesundheits(fach)berufe.
Diese Aussage ist irreführend. Die Bezeichnung Testsieger suggeriert, dass eine neutrale und zeitnahe Bewertung wie z.B. von der Stiftung Warentest bzw. Finanztest, Ökotest oder bestimmten Fachpublikationen erfolgte. Dies ist im Bereich von gewerblichen bzw., beruflichen Haftpflichtversicherungen nicht der Fall, da ausschließlich Personenversicherungen bzw. private Sach- und Haftpflichtversicherungen auf diese Weise bewertet werden.
Wenn die Bezeichnung Testsieger im Kontext „beim Testsieger“ beworben wird, suggeriert dies zunächst das Gleiche. Der Verfasser argumentiert dann, dass er schrieb „beim Testsieger“. Damit meinte er z.B. das die Versicherungsgruppe, die diese als Testsieger bezeichnete Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker anbietet, schon einmal – ggf. vor zig-Jahren – als Testsieger in irgendeiner Zeitschrift ausgezeichnet wurde. Dies dann im Bereich der Personenversicherungen bzw. der privaten Sach- und Haftpflichtversicherung.
Klartext: Das kann dann zum Beispiel eine 10 Jahre alte Bewertung der Zeitschrift Öko-Test sein, bei der eine Zahnzusatzversicherung mit „sehr gut“ bewertet wurde. Eine Bewertung, die nach 10 Jahren völlig obsolet ist und in einem völlig anderen Kontext steht als suggeriert wurde.
Fazit:
Wenn ein Versicherungsvermittler behauptet, den Testsieger vermitteln zu können, nehmen Sie ihn bitte beim Wort. Zu Ihrer Sicherheit lassen Sie sich eine Kopie des jeweiligen Testberichtes mit Angabe des Herausgebers und Datums zusenden. Achten Sie ferner darauf, dass es sich um eine neutrale und fachkundige Stelle handelt, die nicht mit dem Anbieter der Berufshaftpflichtversicherung kooperiert.
Legitim ist es, einen Testsieger oder Qualitätssiegel in eigener Regie zu benennen, wenn man fachkundig und möglichst zeitnah entsprechende Vergleiche möglichst vieler Anbieter erstellt. Das ist aber nur dann legitim, wenn das eindeutig zum Ausdruck kommt und es sich um einen Versicherungsmakler oder Versicherungsberater handelt. Vergleiche die durch gebundene Versicherungsvertreter erfolgen, sind meist wertlos, da ja nur ein Versicherer – der ggf. selbsternannte „Testsieger“ – vermittelt werden darf.
Mein Qualitätssiegel erhalten Versicherer bzw. Tarife nur dann, wenn der Versicherer in diesem Bereich eine besondere Fachkunde und Kontinuität besitzt und der Leistungskatalog überdurchschnittlich gut ist. Dazu liegt Ihnen zum Beispiel diese Checkliste vor. Darüber hinaus muss muss sich der Versicherer durch kundenfreundliches Verhalten, Erreichbarkeit, hohe Servicequalität und möglichst günstige Beiträge auszeichnen. Ein Callcenter oder gar eine gebührenpflichtige Hotline, stehen dem völlig entgegen.
AngebotsanfrageLothar J. Riesterer
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