Geschäftlicher Spam-Ordner täglich kontrollieren
Das nachfolgende Urteil ist für alle selbstständig bzw. selbstständig-freiberuflich Erwerbstätige interessant, somit auch für meine Heilpraktiker Kunden, die eine E-Mail-Adresse im sog. Geschäftsverkehr verwenden. Soll heißen, wenn Sie diese E-Mail-Adresse zum Beispiel auf dem Briefpapier, auf Visitenkarten, Flyern oder auf der Website etc als Kontaktmöglichkeit angeben.
Ausgangslage:
Ein freiberuflich tätiger Rechtsanwalt übersah eine wichtige E-Mail, die er an seine Mandantin hätte weiterleiten sollen, da diese E-Mail im sog. Spam-Ordner landete. Dadurch entstand seiner Mandantin ein finanzieller Schaden von 90.000,- Euro. Dies stellte nach Ansicht des Gerichts eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, da nach Ansicht des LG Bonn neben den „normalen“ E-Mails auch ein Spam-Ordner täglich zu sichten ist (Landgericht Bonn, Urteil vom 10.01.2014, Az. 5 O 189/13). Der Beklagte wurde zur Schadenersatzzahlung verurteilt.
Fazit:
Das Urteil ist sicher problematisch. Ich persönlich handhabe dies schon immer so. Hintergrund ist leider die Tatsache, dass regelmäßig eine fehlerhafte Zuordnung ordnungsgemäßer E-Mails in meinen Spam-Ordner erfolgt. Diese Nachrichten würden ohne manuelle Kontrolle auf nimmer wiedersehen verschwinden, was sich auf meinem Geschäftsverkehr prekär auswirken kann. Das Einzelurteil des LG Bonn betraf zwar einen Rechtsanwalt, ist aber einstweilen genauso gut auf andere Berufsgruppen übertragbar.
Lothar J. Riesterer
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