Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung und Fadenlifting
Einige Heilpraktiker sind zunehmend auch im Bereich der kosmetisch/ästhetischen Behandlungen tätig. Hierfür bieten einige der erfahrenen Berufshaftpflichtversicherer die Mitversicherung von diversen minimal-invasiven „Schönheitsbehandlungen“ an. Unter anderem beispielsweise Faltenunterspritzungen mittels Hyaluronsäure.
Heilpraktiker mit kosmetisch/ästhetischen Behandlungen OHNE Fadenlifting, erhalten auf einer anderen Seite ausführlichere Informationen ===> hier bitte weiterlesen.
Doch wie steht es um das in Versichererkreisen als problematisch angesehene Fadenlifting? Wieso erhalten hierzu Heilpraktiker bei Ihrer Anfrage auf eine Mitversicherung immer wieder Ablehnungen?
Das hat verschiedene Gründe.
Hierzu wurde uns zum Beispiel das Folgende mitgeteilt:
„Ohne genaue Kenntnisse der Anatomie und Erfahrungen in der Anwendung und/oder operative Praxis aus der Durchführung konventioneller Operationen im Gesichts- und Halsbereich sollte diese Methode nicht durchgeführt werden. Mögliche Komplikationen sind Verletzungen und oder Fehlplatzierungen der Fäden unter Tangierung insbesondere kritischer Strukturen, etwa des Nervus Facialis (Gesichtsnerv), der Speicheldrüse, der Halsschlagader, der Schilddrüse und der die Schilddrüse durchziehenden Nerven zur Versorgung der Stimmlippen. Irritationen der Gesichtsnerven können zu (reversiblen) mehrmonatigen Lähmungserscheinungen der mimischen Muskulatur im Gesicht (Facialis-Parese) oder zu einem Guillain-Barré-Syndrom führen.“
Es gibt aber auch gegenteilige Ansichten. Versicherer der unter bestimmten Voraussetzungen das Fadenlifting mit resorbierbaren Fäden aus Polydioxanon mitversichert.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der Nachweis einer
Aus- und Fortbildung zum Fadenlifting,
- in der neben Injektionstechniken und den erforderlichen
- Hygienestandards insbesondere Anforderungen an die
- Anamnese und Klärung möglicher
- Kontraindikationen vor Behandlungsbeginn und das Erkennen von
- Behandlungskomplikationen und die zu ergreifenden Maßnahmen vermittelt werden.
- Je nach Deckungsumfang bzw. Höhe der vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von 3 oder 5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und 100.000,- Euro echte Vermögensschäden, der vereinbarten Laufzeit und weiterer Ausgestaltungen kann das Risiko Fadenlifting einschließlich der „konventionellen“ Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung ab rund 318,92 Euro inklusive 19 % Versicherungssteuer vereinbart werden. Weitere Informationen im Detail erhalten Sie auf Nachfrage.
- Neben dem Fadenlifting sind pauschal viele weitere kosmetisch/ästhetische Behandlungsformen mitversichert. Wie oft diese durchgeführt werden oder ob „Schönheitsbehandlungen“ nur teilweise oder (ganz) überwiegend durchgeführt werden, ist hierbei unerheblich!
Maßnahmen
Gerne erhalten Sie weitere Informationen im Detail und unterbreiten Ihnen einen ausführlichen Vorschlag.
Lothar J. Riesterer
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