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Berufshaftpflicht für Tierheilpraktiker
Betriebshaftpflicht bzw. Berufshaftpflicht für Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeuten, Tierpsychologen, Huforthopäden und weitere Tierbehandler
Ihr Vorteil:
Ohne Selbstbehalt im Schadenfall auch bei Schäden am Tier kein Selbstbehalt.
Wir versichern die Betriebhaftpflicht bzw. Berufshaftpflichtversicherung zum Beispiel von:
Tierheilpraktiker
Tierpsychologe
Tierphysiotherapeut
Tierosteopath
Pferdephysiotherapeut
Pferdeosteopath
Huforthopäde
Pferdedentalpraktiker / Pferdedentist
Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Schaden aus Versehen, Unachtsamkeit, Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder aus Vergesslichkeit passiert. Jeder haftet für Schäden mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen – unter Umständen ein Leben lang.
Wir empfehlen Ihnen eine Berufshaftpflichtversicherung als Tierheilpraktiker zum Schutz Ihrer Existenz, Ihres Vermögens sowie Ihres guten Rufes. Sie sind durch diese Haftpflichtversicherung geschützt bei allen beruflichen Tätigkeiten sowie Behandlungen, die Sie aufgrund Ihrer Aus- und Fortbildung ausüben können bzw. dürfen.
Wichtige Anmerkungen
Nicht versichert sind Tätigkeiten die einem Tierarzt vorbehalten sind.
Nebenrisiken wie z.B. der Handel mit Tierzubehör etc. läßt sich auf Nachfrage meist kostenfrei mitversichern.Besonderheiten:
Schäden an den behandelnden Tieren (Groß- und Kleintiere) sind ausdrücklich ohne Selbstbehalt mitversichert, sofern man keinen wünscht. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung der zur
Behandlung übernommenen oder behandelten Tiere. Hierzu steht wahlweise eine Versicherungssumme in Höhe von 3, 5 oder 10 Millionen Euro pauschal für Personen und sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) zur Verfügung.
Für Schäden an Pferden – nur an Pferden – ist die Höchstersatzleistung innerhalb der Deckungssumme für Sachschäden
auf 300.000 Euro je Versicherungsfall und auf 600.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs begrenzt.
Beispielhafte Behandlungsformen für Tierheilpraktiker
Mitversichert ist auch ohne besondere Anzeige die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Anwendung von folgenden Behandlungsformen:
Akupunktur
Elektroakupunktur
Injektionen (subkutan) in die Akupunkturpunkte z.B. mit
Vitaminen und homöopathischen Zubereitungen
Bachblütentherapie
Blutabnahme zum Zwecke von Untersuchungen, nicht aber zur Herstellung von Heilmitteln außer zur Eigenbluttherapie
Blutegeltherapie
Homöopathie, Verabreichung von homöopathischen Medikamenten (nur subkutan oder oral)
Infusionen (nur subkutan)
Injektionen (nur subkutan)
Neuraltherapie
Osteopathie
Physiotherapie
Phytotherapie
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Versorgung kleinerer Wunden (z. B. Verbände) oder Nachsorge, jedoch keine Naht, keine Sedierung, nur Hautklammern bei kleineren Verletzungen (wenn dadurch in größerer Eingriff (z. B. Injektion eines Sedativum) zu vermeiden ist.
Behandlungen mit Präparaten, die gesetzlich verboten und in Deutschland nicht zugelassen sind, bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (z. B. Frisch-, Trocken- und Gefrierzellen, Organpräparate).
Weitere Behandlungsformen auf Anfrage versicherbar.
Mögliche Einschlüsse gegen Zuschlag (Privathaftpflichtversicherung)
* Alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer. Irrtum vorbehalten. Es gelten nur die tagesaktuellen Beiträge und Bedingungen die Sie von uns über eine Anfrage mitgeteilt bekommen!
Für Ihre Anfrage bzw. um ein schriftliches Angebot zu erhalten, verwenden Sie bitte das folgende Anfrageformular.
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