Gruppenversicherung für Mitglieder in einem Berufsverband
Was wäre, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht mehr arbeiten könnten, und Ihre Praxis komplett still steht? Könnten Sie diese Situation längere Zeit überstehen? Wenn nein, dann lesen Sie bitte weiter. Wenn ja, gratuliere ich Ihnen, empfehle Ihnen aber trotzdem sich mit dem folgenden Thema „Krankengeld“ auseinanderzusetzen.
Zur Absicherung der Arbeitskraft eignet sich zunächst eine Krankentagegeldversicherung. Deren Leistungsdauer ist unbegrenzt, solange eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit attestiert wird. Der Leistungsfall kann durch eine Krankheit, Kräfteverfall oder eine Körperverletzung ausgelöst werden. Erst dann, wenn eine (dauerhafte) Berufsunfähigkeit eingetreten ist, werden Leistungen eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt sollte dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen, die in möglichst jungen und gesunden Jahren abgeschlossen wurde.
Für Heilpraktiker kann der Abschluss einer rabattierten Krankentagegeldversicherung in einem Gruppenvertrag über die Continentale Krankenversicherung a.G. vorteilhaft sein, sofern Sie als Heilpraktiker Mitglied in einem der folgenden Berufsverbände sind:
- Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH)
- Berufsverband der Heilpraktiker e.V. NRW
- Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V.
- Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.
- Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V.
- Freie Heilpraktiker e.V.
- Heilpraktiker Versorgungswerk
- Homöopathie-Forum original klassisch homöopathisch arbeitender Heilpraktiker e.V.
- HBB Heilpraktiker-Berufs-Bund
- Lachelis Bundesverband für Heilpraktikerinnen e.V.
- Union Deutscher Heilpraktiker – Bundesverband
- Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V.
- Verband Freier Heilpraktiker e.V.
- Verband Deutscher Heilpraktiker e.V.
Ihre Vorteile:
- Günstigere Beiträge und Bedingungen wie bei gleicher Einzelversicherung.
- Antragsteller werden aus medizinischen Risikogründen nicht abgelehnt.
- Verzicht auf auf die sonst üblichen Wartezeiten.
- Versicherbar sind bis zu 75 % Ihrer Einnahmen (Bruttoumsatz) die Sie als Heilpraktiker erzielen. Durch diese Regelung ist sowohl die Absicherung der Betriebskosten als auch des entgangenen Gewinnes möglich. Entsprechende Einnahmen vorausgesetzt.
Beispiel:
- Frau, 40 Jahre, Mitglied beim FDH, Praxisumsatz 30.000,- Euro / Jahr. Hiervon können max. 75 % versichert werden. Das sind auf das Jahr umgerechnet 22.500,- Euro. Umgerechnet auf 30 Tage bzw. den Kalendertag sind dies aufgerundet kalendertäglich 63,00 Euro (monatlich 1.890,- Euro).
Ab einer Tagegeldhöhe von kalendertäglich 150,00 Euro benötigt der Versicherer einen Einkommensnachweis in Form einer Gewinn-/Verlustrechnung (BWA) des Vorjahres.
Nun gibt es für das „Krankengeld“ je nach Bedarf ganz verschiedene Karenzzeiten. Folgende Zeiten stehen zur Verfügung: Heilpraktiker Krankentagegeld ab dem 8. Tag, ab dem 15. Tag, ab dem 22. Tag oder ab dem 29. Tag. Je später ein Krankentagegeld (KTG) vereinbart wird, umso niedriger der Beitrag. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet i.d.R. ein Tarif ab dem 22. Tag. Anmerkung: Umso jünger der Versicherte ist, umso günstiger sind hierfür die Beiträge.
Somit ergeben sich bei dem vorgenannten Beispiel – je nach Karenzzeit- folgende Monatsbeiträge:
- KTG ab 8. Tag: 103,89 Euro
- KTG ab 15. Tag: 51,98 Euro
- KTG ab 22. Tag: 37,99 Euro
- KTG ab 29. Tag: 30,87 Euro
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Bei Interesse erhalten Sie per E-Mail gerne ein Angebot. Hierzu verwenden Sie bitte das folgende Anfrage-Formular oder rufen Herrn Lothar J. Riesterer über seine kostenfreie Beratungs-Hotline an.
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