Eine Berufshaftpflichtversicherung für Diätassistenteninnen und Diätassistenten ist eine Pflichtversicherung für selbstständig/freiberufliche Diätassistenten in eigener Praxis.
Versichert werden in der Berufshaftpflichtversicherung für Diätassistenten
- Personenschäden
- Sachschäden und (echte)
- Vermögensschäden
Oftmals werden Diätassistenten/-innen – teils auch Diätberater genannt – mit Ernährungsberatern verwechselt. Der Begriff Ernährungsberatung ist gesetzlich nicht geschützt, auch deswegen nicht, weil es dazu keine einheitliche Aus-und Fortbildung gibt.
Im schlimmsten Fall könnten Ernährungsberater ganz ohne eine Ausbildung tätig werden, was dann aber auch die Leistungsfreiheit einer Berufshaftpflichtversicherung – soweit überhaupt eine solche besteht – im Bereich der „Personenschäden“ zur Folge haben könnte.
Ganz anders bei Diätassistenteninnen und Diätassistenten. Die Ausbildung für Diätassistenten/-innen ist staatlich reglementiert und dauert drei Jahre. Sie findet an staatlich anerkannten Schulen in Theorie und Praxis statt und endet mit einer staatlichen Prüfung. Sie besitzen dann eine hohe Qualifikation im Bereich der Diätetik u. Ernährung und werden in der Rehabilitation, Therapie, Pflege- u. Gesundheitsförderung für gesunde und kranke Menschen bis hin zum erstellen von Ernährungsplänen für (Spitzen-) Sportler eingesetzt.
Das DiätAssG sieht dazu in § 3 vor:
„Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur eigenverantwortlichen Durchführung diättherapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnung wie dem Erstellen von Diätplänen, dem Planen, Berechnen und Herstellen wissenschaftlich anerkannter Diätformen befähigen sowie dazu, bei der Prävention und Therapie von Krankheiten mitzuwirken und ernährungstherapeutische Beratungen und Schulungen durchzuführen (Ausbildungsziel).“
Eine professionelle Bestandsaufnahme und Ernährungsberatung ist also eine der Kernaufgaben der Diätassistenteninnen und Diätassistenten. Geregelt wird dies u.a. in § 20 SGB V und kann von den gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu 80 % der Kosten bezuschusst werden.
Als Diätassistentin steht für Sie über unsere Versicherungslösung folgende Formulierung zur Therapiefreiheit zur Verfügung (offener Katalog versicherter Tätigkeiten):
„Versichert sind alle Tätigkeiten und Behandlungen, die der Versicherungsnehmer und seine Mitarbeiter aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung und Fortbildung vornehmen dürfen, sofern dem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen oder Verbote entgegenstehen (…). Dies gilt auch für Tätigkeiten und Behandlungen, die ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung durchgeführt werden.“
- Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht als Dozentin im Inland und aus gelegentlicher Dozententätigkeit im Ausland sowie aus der Durchführung von Schulungsveranstaltungen in eigenen und fremden Räumlichkeiten.
- Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz in Deutschland sowie innerhalb Europas im geografischen Sinne, sofern dort eine nur gelegentliche und/oder zeitlich begrenzte berufliche Tätigkeit ohne Praxisbetrieb ausgeübt wird.
Schadenbeispiel 1
Sachschaden
Sie halten einen Vortrag. Dazu setzen Sie einen Beamer mit Laptop ein, welche Sie sich ausgeliehen haben. Versehentlich stolpern Sie über ein Netzkabel und die Gerätschaften stürzen zu Boden. Das erstattet eine gute Berufshaftpflichtversicherung. Sofern es sich um eigene Geräte handelt, würde hier dann eine Elektronikversicherung einspringen.
Schadenbeispiel 2
Personenschaden
Es besteht beim Patienten eine Nahrungsmittelunverträglichkeit. Das können ganz unterschiedliche Dinge auslösen wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel oder auch zubereitete „Frischkost“. Diese Unverträglichkeit müsste oder hätte bekannt sein müssen. Nun geriet der Patient über Sie damit in Kontakt und stellt diverse Schadenersatzansprüche bis hin zum Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
Schadenbeispiel 3
Sachschaden und Personenschaden
Sie verfügen über eigene beruflich genutzte Räumlichkeiten. Hier trifft Sie die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Kommt jemand durch Ihre Schuld darin zu einem Schaden – Ihr Klient stolpert über etwas und stürzt hin – handelt es sich um einen versicherten Schaden. Das bezieht sich auch auf glatte Flächen im Winter, die Sie frei von Eis und Schnee hätten halten sollen. Falls Sie Räume anmieten, sind auch Mietsachschäden versichert. Das sind Schäden an der Bausubstanz. Beispielsweise ein Schaden am Parkett oder Waschbecken bis hin zum Brand wie z.B. durch eine Kerze.
Schadenbeispiel 4
Sachschaden
Im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit unterhalten Sie eine gemietete Praxis oder haben Zutritt zu anderen Räumen für die Sie Schlüssel erhielten. Der Verlust dieser (fremden) Schlüssel ist versichert bis hin zum notwendigen Austausch einer Schließanlage.
Schadenbeispiel 5
Sachschaden
Sie machen einen Hausbesuch. Sie stoßen eine antike wertvolle Vase um die zu Bruch geht. Ihnen entstehen dadurch Kosten in der Höhe von 1.250,- Euro
Schadenbeispiel 6
Internetrisiko
Sie versenden an einen Klienten eine E-Mail. In dieser befand sich ein Virus. Dieser Virus springt außerdem auf das Adressbuch des Klienten über, wodurch sich das Virus weiter verbreitet. Es entstehen hohe Kosten im Bereich der Datenwiederherstellung an der Hard- und Software.
Schadenbeispiel 7
Vermögensschäden
Vermögensschäden (z.B. ein Verdienstausfall) die in der Folge eines Personen- und/oder Sachschadens entstehen, sind „unechte“ Vermögensschäden, und fallen in die „Rubrik“ der immer versicherten Personen- und Sachschäden. Echte Vermögensschäden spielen im Bereich der Diätassistenteninnen und Diätassistenten eine äußerst untergeordnete Rolle. Was soll da passieren? Echtes Beispiel aus meiner Berufspraxis: Eine Praxisinhaberin teilt einem Klienten auf Nachfrage mit, wo der Besucherparkplatz ist. Leider, wie sich herausstellte, der Falsche, da die Zuteilung der Parkplätze neu geregelt wurde. Die Klientin wurde abgeschleppt. Die Kosten in Höhe von rund 350,- Euro übernahm die Berufshaftpflichtversicherung, da „reine“ Vermögensschäden – die anderen zugefügt werden – mitversichert waren.
- Sofern der Art und Höhe nach Schadenersatzansprüche Ihnen gegenüber ganz oder teilweise ungerechtfertigt sind, wehrt die Berufshaftpflichtversicherung diese Ansprüche notfalls auf ihre Kosten in Ihrem Namen vor Gericht ab (sog. „passiver Rechtsschutz“). Die dabei entstehenden Verfahrenskosten wie zum Beispiel die Gerichts- und Anwaltskosten werden von der Berufshaftpflichtversicherung übernommen.
- Darüber hinaus ist ein erweiterter Strafrechtsschutz mitversichert – für alle Fälle, die unter dem Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung stehen. Hierüber sind dann nicht nur zivilrechtliche sondern auch strafrechtliche Ansprüche abgedeckt.
Die obigen Beispiele zu Ihrer Veranschaulichung sind denkbar, real aber doch fiktiv. Maßgeblich ist immer der Einzelfall im Detail sowie der genaue Wortlaut und Auslegung der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Kosten der Berufshaftpflichtversicherung für Diätassistenten
Ab netto 80,- Euro / Jahr zzgl. 19 % Versicherungssteuer. Alle weiteren Details und mögliche Kombinationen mit unterschiedlich hohen Versicherungssummen erhalten Sie sehr gerne auf Nachfrage über „Mein Angebot“. Dieser Beitrag kann sich je nach Einzelfall für Praxisgemeinschaften um 20 % reduzieren und um weitere 10 % sofern ein zweiter Vertrag im Bereich der beruflichen Vorsorge vereinbart wird. Zum Beispiel eine Geschäftsinhaltsversicherung.
Sie erhalten von mir einen kostenlosen Vorschlag zu einer Berufshaftpflichtversicherung, der keine Wünsche offen lassen wird. Dazu steht Ihnen das nachfolgende Online-Anfrage-Formular zur Verfügung. Nach Erhalt Ihrer Anfrage erhalten Sie umgehend einen Vorschlag nebst ausführlichen Erläuterungen per E-Mail. Hieraus geht alles weitere hervor.
AngebotsanfrageAbsatz
Dazu stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Ihr fester Ansprechpartner:
Herr Lothar J. Riesterer
Versicherungsmakler
Tel. 07666 – 912 380
Absatz
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Diplom Ökotrophologie, Diplom Ökotrophologe, Diätberater, Ernährungsberater, Ernährungsberater mit der Fortbildung Heilpflanzenkunde, Ernährungscoach, Ernährungstherapie (Clinical Nutrition), Sport- und Ernährungscoach.