Für den Heilpraktiker für Physiotherapie ergeben sich folgende Besonderheiten:
In der Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker für Physiotherapie sollten pauschal alle Therapiearten, Behandlungen und Tätigkeiten versichert sein, die der Kunde gemäß seiner Aus- und (späteren) Fortbildung ausüben darf, sofern dem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie behördliche Auflagen oder Verbote entgegenstehen.
Das bezieht sich dann auch auf „exotischere“ Behandlungsformen wie
- Therapeutisches Klettern
- Therapeutisches Surfen (Surf Therapie)
- Stand UP Paddle (SUP-Therapie)
- Personal Trainer
- Yoga etc.
Für Heilpraktiker für Physiotherapie sollte nach den Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung auch dann voller Versicherungsschutz bestehen, wenn für den behandelnden Patienten keine ärztliche Verordnung und/oder Diagnose vorliegt.
- Unter diesen Voraussetzungen ist bei unseren Konzepten das Folgende zu beachten:
- Versichert gelten Tätigkeiten und Behandlungen, die auch ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung durchgeführt werden
- Die Tätigkeitserlaubnis als Heilpraktiker für Physiotherapie ist nach wie vor auf die Physiotherapie im Sinne des Berufsgesetzes nach § 8 MPhG beschränkt
- Osteopathie ist auch ohne ärztliche Verordnung mitversichert (siehe hier …)
- Die eigenständige Diagnostik und Therapie beschränkt sich auf die Physiotherapie, Erkrankungen des Bewegungsapparates und der Osteopathie
Versichert sind:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Die wichtigsten Qualitätsmerkmale können sein:
- Deckungssummen von 3 Mio. EUR, 5 Mio. EUR und 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und
mindestens 100 TEUR für Vermögensschäden - Pauschale Mitversicherung aller erlaubten Therapiearten & Behandlungsmethoden
- Mitversicherung einer erweiterten Strafrechtsschutzversicherung ohne Zuschlag
- Mitversicherung aller Praxen ohne Zuschlag
- Mitversicherung aller Angestellten und Praktikanten ohne Begrenzung
- Mitversicherung von eigenen Schulungen, Seminaren und einer Dozententätigkeit ohne Zuschlag
- Optionale Mitversicherung einer vollwertigen Privat- und /oder Hundehalterhaftpflichtversicherung
ohne Selbstbehalt zu besonders niedrigen Beiträgen
- Zu spät erkannte Symtome bzw. Fehldiagnosen
- Zu späte Überweisung an einen Facharzt
- Sturz eines Patienten in der Praxis durch ein unerwartetes Hindernis
- Behandlungsliege fällt zusammen und der Patient verletzt sich hierbei
- Schäden während eines Hausbesuchs (die berühmte Vase)
Teilweise sind folgende Rabattierungsmöglichkeiten möglich:
- Für Praxisgemeinschaften (20 % Nachlass) [tippy title=“Info“ width=“400″ height=“250″]Mitglied einer PraxisgemeinschaftPraxisräumlichkeiten, Einrichtungen und/oder Gerätschaften werden gemeinschaftlich genutzt. Die Behandlung der Patienten erfolgt nicht gemeinschaftlich. Jeder Praxisinhaber liquidiert auf eigene Rechnung für die eigene Leistung. Jedes Mitglied einer Praxisgemeinschaft behandelt grundsätzlich nur seine eigenen Patienten und ist verpflichtet hierüber eine eigene, für seine Praxiskollegen nicht zugängliche Dokumentation zu führen.[/tippy]
- Für Gemeinschaftspraxen (bis zu über 50 % Nachlass) [tippy title=“Info“ width=“400″ height=“250″]Mitglied einer GemeinschaftspraxisSiehe Praxisgemeinschaft. Darüber hinaus werden die Leistungen aber gesamtschuldnerisch erbracht. Die Gemeinschaft der Praxisinhaber liquidiert (nicht der einzelne Praxisinhaber). Haftpflichtansprüche Dritter beziehen sich auf alle Mitglieder der Gemeinschaftspraxis. Eine einheitliche Berufshaftpflichtversicherung bei einem Versicherer ist notwendig.[/tippy]
- In Kombinationen mit einer Praxisinhaltsversicherung (zwischen 10 % und bis zu über 30 %)
- Für Mitglieder von Berufsverbänden (verminderte Mindestbeiträge bei bestimmten Kombinationen)
Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker für Physiotherapie im Vergleich
Zur Zeit überarbeiten wir unsere Vergleichsrechner. Bis dahin verwenden Sie bitte unser nachfolgendes Online-Anfrageformular. Ihre Angebotsanfrage wird werktäglich zu den geschäftsüblichen Zeiten taggleich beantwortet.
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