Die wichtigsten beruflichen und privaten Versicherungen für selbständig/freiberufliche Heilberufler


Hier zeigen sich unsere Vorteile als freier Versicherungsmakler. Wir picken für Sie die Rosinen aus dem Markt. Auch wenn gebundene Versicherungsvertreter es anders darstellen. Ihren Versicherungsbedarf von A bis Z nur alleine über einen Versicherer abzudecken, ist nicht vorteilhaft. Kein Versicherer ist gleichermaßen in allen Bereichen gut und preiswert. Wir hingegen suchen Ihnen diese heraus, und beraten, vermitteln und betreuen diese aus einer Hand – von A (wie z.B. AXA) bis Z (wie z.B. Zurich). Soll heißen, wir sind und bleiben – trotz unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften, Ihr einziger Ansprechpartner. 

 

 Berufshaftpflichtversicherung

Schäden gegenüber Dritten werden durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Sie zahlt im vertragsgemäßen Umfang bei gesetzlichen Schadenersatzansprüchen z. B. von Patienten, Kunden, Besuchern und Vermietern und schützt vor berechtigten oder – zur Abwehr – unberechtigten Ansprüchen. Sie stellt den wichtigsten existenziellen Schutz aller Sachversicherungen dar.

 Geschäftsinhaltsversicherung
Diese zahlt im vertragsgemäßen Umfang Schäden am Praxisinventar, die durch die Risiken: Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Einbruch mit Diebstahl oder Raub und/oder Vandalismus, Gebäudeleitungswasser, Sturm und Hagel und (wenn vereinbart) weitere Elementarschäden, entstanden sind.

Dies betrifft Schäden an der medizinischen, technischen und kaufmännischen Einrichtung, an Geschäftsunterlagen, an Waren, Vorräten, Globoli, Medikamenten und an fremdem Eigentum. Vermeiden Sie eine Unterversicherung! Die Versicherungssumme wird zum Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert des gesamten Inventars ermittelt.

Circa 40 % aller Einbrüche scheitern schon beim Versuch. Entstehen dabei Schäden an Türen, Schlössern und Fenstern, sind die Kosten einer Wiederherstellung bzw. Reparatur mitversichert!

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 Ertragsausfallversicherung
Ein Brand und andere über eine Geschäftsinhaltsversicherung versicherte Risiken können die gesamte Praxis lahmlegen. Kosten für Personal, Finanzierung, Leasing und private Unterhaltskosten laufen aber weiter. Solange durch die notwendige Praxisschließung keine Einnahmen erwirtschaftet werden können, erstattet die kleine oder mittlere Ertragsausfallversicherung bis zum Wiederaufbau der Praxis den entgangenen Umsatzausfall (längstens für 12 Monate).

Der Honorarausfall ermittelt sich aus dem Bruttoumsatz des letzten Geschäftsjahres abzüglich dem ev. Waren-und Materialeinsatz = Versicherungssumme (betriebswirtschaftliches Rohergebnis).

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 Glasversicherung
Sämtliche Schäden an der eigenen Praxisverglasung (Fenster-, Möbel- und Türverglasungen etc.) werden nur über eine Glasversicherung reguliert, die am preiswertesten meist als Zusatzversicherung zu einer Geschäftsinhaltsversicherung vereinbart werden kann. Sinnvoll ist eine solche bei exponierter  Geschäftslage, wenn es sich um größere und teuere Scheiben handelt.

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 Praxisausfallversicherung
Für Freiberufler wie z.B. Heilpraktiker gibt es auch die Praxisausfallversicherung. Sie übernimmt losgelöst vom erzielten Praxisumsatz die fortlaufenden Praxiskosten wie Miete, Gehälter, Leasing-/Finanzierungsraten usw., wenn der Praxisinhaber z.B. durch eine Krankheit oder einen Unfall etc. ausfällt. Es handelt sich um eine spezielle Form der Ertragsausfallabsicherung, die auf Kleinbetriebe und Selbständige zugeschnitten ist, losgelöst vom Praxisumsatz.
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 Elektronikversicherung
Durch unsachgemäßen Gebrauch, einfachen Diebstahl, Fahrlässigkeit, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Feuchtigkeit, Sabotage usw. können Schäden an der Elektronik beispielsweise an der EDV, medizinischen Geräten, Telefonanlagen oder bürotechnischen Anlagen entstehen.

Man spricht hier auch von einer sog. „Allgefahrendeckung“. Klassische Ausschlüsse wie z.B. Vorsatz bleiben natürlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Kosten für den Wiedereinsatz von Programmen und die Wiedereingabe der Daten nach einem Datenverlust können durch eine sog. Datenträgerversicherung abgedeckt werden.

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 Rechtsschutzversicherung
Einige gute Versicherer bieten Rechtsschutzpakete für selbstständig / freiberufliche Kunden an. Sie sind speziell auf den Versicherungsbedarf dieser Zielgruppe zugeschnitten und decken Rechtsgebiete sowohl aus dem beruflichen als auch aus dem privaten Bereich ab.

Hierbei handelt es sich um kein Einheitsprodukt, sondern um einen Maßanzug. Sehr wertvoll ist der damit verbundene Service – z.T. sogar rund um die Uhr, telefonische und kostenfreie Rechtsauskunft durch spezialisierte Rechtsanwälte zu erhalten.

Bis zu einer Versicherungssumme von 5.000,00 Euro sind neuerdings bei einem Versicherer sogar (sonst üblicherweise ausgeschlossene) Kosten aus dem Wettbewerbsrecht und damit verbundenen Abmahnungen ohne Wartezeiten mitversichert. Unter Wettbewerbsrecht ist z.B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu sehen. Weitere wettbewerbsrechtliche Sonderbestimmungen finden sich bspw. im Markengesetz, Heilmittelwerbegesetz oder im Bereich der Preisangabenverordnung.

Beispiel: Ein versicherter Heilpraktiker wird hinsichtlich seiner Internetseite oder wegen seinen sonstigen ”Außenauftritte” wegen angeblichen oder berechtigten Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz abgemahnt.

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