Faltenunterspritzungen und Fadenlifting.
Die Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung deckt die Berufsausübung der Heilpraktiker hinsichtlich der Heilung und Linderung von Krankheiten und Gebrechen ab. Insofern haben „Schönheitsbehandlungen“ erst einmal nichts mit einer Heilpraktikertätigkeit zu tun. Somit sind in der Regel solche Behandlungen auch nicht automatisch Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung, sondern müssen extra vereinbart und bezahlt werden.
Je nach Versicherer werden kosmetisch-ästhetische Behandlungen in völlig unterschiedlicher Weise versichert. Voraussetzung ist generell der Nachweis einer analogen Aus- und Weiterbildung.
Problemlos können in der Berufshaftpflichtversicherung folgende Behandlungen mitversichert werden.
- Faltenunterspritzungen mit Präparaten auf Basis von Hyaluronsäure
- Faltenunterspritzungen mit Präparaten auf Basis von Organlysaten (Biolifting nach Prof. Rothschild)
- Faltenunterspritzungen mit Präparaten auf Basis von Poly-L-Milchsäure
- Faltenunterspritzungen mit Präparaten auf Basis von Eigenblut/-plasma (PRP / “Dracula-/Vampirlifting“)
- Faltenunterspritzungen mit CalciumHydroxylapatit
- Injektionslipolyse zur Fettreduzierung (“Fett-weg-Spritze”)
- Kosmetische Mesotherapie
- Argireline ® bzw. Notox: wird als neues Bio-Botox bzw. als Notox bezeichnet. Im Gegensatz zu Botox enthält Notox kein Gift. Argireline bzw. Notox wirkt hierbei ähnlich wie Botox, und kann daher sicherer angewendet werden.
- F a d e n l i f t i n g
Sofern darüber hinaus zusätzlich Fadenlifting mit resorbierbaren Fäden aus Polydioxanon mitversichert werden soll, ist ein höherer Beitrag vonnöten. Dieser beginnt bei netto 268,00 Euro/Jahr zzgl. 19 % Versicherungssteuer = 318,92 Euro / Jahr. Neben Fadenlifting ist dann der zuvor aufgeführte Bereich mitversichert. Es können ggf. weitere Behandlungsformen kostenfrei mitversichert werden, sofern diese zuvor abgesprochen werden.
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Weitere Behandlungsformen inkl. Fadenlifting gefällig?
Daneben steigt die Nachfrage nach weiteren Behandlungsformen. Diese können zusammen mit weiteren, zahlreichen kosmetisch-ästhetischen Behandlungsformen mitversichert werden. Voraussetzung ist generell eine entsprechende Weiterbildung. Die folgenden Behandlungsformen sind nicht abschließend aufgeführt. Es können ggf. weitere Behandlungsformen kostenfrei mitversichert werden, sofern diese zuvor abgesprochen werden.
Folge Behandlungen sind versichert:
- Fadenlifting mit resorbierbaren PDO Fäden
- Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure und Poly-L-Milchsäure
- Faltenunterspritzungen mit Eigenblut (“Vampirlifting” bzw. PRP-Lifting)
- Sonstige Bio-Lifting Verfahren
- PlexR / Plasma-Pen / Faltenbehandlung mit einem Plasma-Generator
- Micro-Needling / Derma-Pen (Nadelrolle / Nadelstift)
- kosmetische Mesotherapie
- Mikroblading
- Injektionslipolyse (Fett-weg-Spritze)
- Behandlung mit Radiowellen, Ultraschall, Lichtimpulsen (IPL)
- Ultraschalllipolyse
- Carboxy-Therapie (Injektionen mit Co2)
- Intravenöse SauerstofftherapieF
- Cryolipolyse und Kryotherapie
- Epilation
- Permanent Make-Up
- Dermo Facial (Behandlung mit ionisiertem Sauerstoff mittels “Ionenhelm”)
- Durchführung von Piercing
- Bleaching (Aufhellen der Zähne mittels Wasserstoffperoxid, Konzentration max. 0,1 %)
- Kollagenunterspritzungen mit dem Produkt Linerase (Kollagene vom Pferd)
- Argireline ® bzw. Notox
Über das folgende Online-Formular, können Sie sich ein kostenloses und unverbindliches Angebot zusenden lassen. Bitte geben Sie hierin alle kosmetisch-ästhetischen Behandlungen an, die Sie konkret ausüben bzw. ausüben werden.
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