Kfz-Diebstahl mit gehackten Auto-Funkschlüssel
IT-Forscher stellten fest: Rund 100 Millionen Autos könnten davon betroffen sein, dass die Funksignale von Autoschlüsseln mit Funk-Fernbedienung ausgespäht und so verändert werden können, dass ein Diebstahl mit eben diesem Funksignal für Profis mit entsprechender Technik problemlos möglich wird. Vor allem Fahrzeuge von VW sollen davon betroffen sein.
Auch die sog. Keyless-Go-Systeme sind davon betroffen. Das sind Systeme die vom Fahrer nicht mehr von Hand betätigt werden müssen, wie üblicherweise bei einem Funkschlüssel, sondern der in der Tasche getragene elektronische Türschlüssel öffnet und schließt das Fahrzeug automatisch, sofern ein bestimmter Abstand zum Fahrzeug entsteht.
Diese Art von Kfz-Diebstahl erfolgt völlig unbemerkt und ohne irgendein Aufbruchs- bzw. Einbruchsspuren zu hinterlassen, so dass sich die Frage stellt, ob eine Kfz-Versicherung dann überhaupt noch zahlt?
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat dazu bereits Stellung bezogen. Es käme nicht darauf an, ob ein Diebstahl schwierig oder leicht ist. Diebstahl liegt dann vor, wenn ein verschlossenes Fahrzeug von fremden Dritten entwendet wird. Kfz-Versicherer würden nicht regelmäßig davon ausgehen, dass sie ein Kunde betrügen möchte. Soll heißen, der Versicherer müsste m.E. wohl gerichtsfest beweisen können, dass ein Diebstahl solcher Art als unmöglich anzusehen ist. Genau das haben nun IT-Forscher aber nachweisen können.
Sofern der Versicherte also über eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung verfügt, welche eine Teilkaskoversicherung beinhaltet, so ist er meist auf der sicheren Seite.
Falls nur Fahrzeugteile entwendet wurden, sind auch diese unter der Voraussetzung mitversichert, dass diese mit dem Fahrzeug fest verbaut waren. Beispielsweise ein Airbag, ein Radio oder ein fest eingebautes Navigationsgerät.
Schadenregulierung
Stellen Sie zuerst bei der Polizei eine Strafanzeige bzw. melden dort den Diebstahl. Dann muss umgehend eine Schadenmeldung beim Versicherer erfolgen. Dieser benötigt dann noch das Folgende: Bestätigung der Zulassungsstelle über eine Abmeldung des Kfz, sämtliche Kfz-Papiere, ein Protokoll der umgehend erfolgten polizeilichen Strafanzeige und die kompletten Autoschlüssel (in der Regel 2 Stück plus „Notschlüssel“).
ACHTUNG: Wenn Schlüssel fehlen kann ein Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern! Fehlende Schlüssel könnten schließlich ein Indiz für einen vorgetäuschten Diebstahl darstellen. Der Versicherte muss immer mit einem Mindestmaß an Tatsachen nachweisen, dass es sich um einen Diebstahl handelt. Kann der Versicherte nachweisen, wo er das Auto abgestellt hat? Und kann er alle Autoschlüssel vorlegen? Wenn nicht, bestehen Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit. Die Versicherung braucht dann ggf. nicht zu zahlen bzw. kürzt die Leistung. Ein Rechtsstreit ggf. über eine Rechtsschutzversicherung ist vorprogrammiert.
Tipp: Werden Schlüssel gestohlen, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei und melden dies Ihrer Versicherung. Wenn Sie einen Schlüssel verlieren, melden Sie auch dies dem Versicherer und gehen in beiden Fällen in die Werkstatt, um den Funkcode zu ändern und den verlorenen Schlüssel zu ersetzen. Dazu müssen Schlösser in der Regel nicht mehr ausgetauscht werden.
Taucht das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder auf, muss es der Besitzer zurück nehmen. Erst nach dieser Frist bezahlt die Versicherung den Schaden. Das ist der Wiederbeschaffungswert, der den Kauf eines vergleichbaren Fahrzeugs mit ähnlich vielen Kilometern ermöglicht, abzüglich dem Selbstbehalt der Teilkaskoversicherung der in der Regel zwischen 0,- € oder 150,- € oder 300,- € liegt.
Lesen Sie weiter … Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
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Lothar J. Riesterer
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