Die Berufsordnung der Hebammen schreibt bei einer freiberuflichen Tätigkeit vor, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen – auch die OHNE Geburtshilfe – verpflichtend ist. Das ist mehr als verständlich, da Sie als Hebamme eine sehr große Verantwortung tragen.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen ohne Geburtshilfe wird mittlerweile nur noch von sehr wenigen Versicherungsgesellschaften – und das zu vergleichsweise hohen Kosten, versichert. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Gruppenverträge über Berufsverbände auch nicht immer die beste Lösung sind.

Daher ist unsere nachfolgende Versicherungslösung einer Hebammen Berufshaftpflichtversicherung für Sie sicherlich von Vorteil.

  • Versichert gelten ausschließlich selbstständig/freiberufliche Hebammen ohne Geburtshilfe, die in Deutschland ambulant tätig werden. Für Hebammen mit Geburtshilfe und für Beleghebammen bieten wir keinen Versicherungsschutz an.
  • Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht als freiberufliche Hebamme im Bereich der Vor- und Nachsorge sowie weitere Tätigkeiten die berufstypisch sind. Pauschal mitversichert und ohne Zuschlag sind dann auch zum Beispiel Geburtsvorbereitungskurse oder Kurse im Bereich der Rückbildungsgymnastik sowie hebammenspezifische Akupunktur.
  • Sie brauchen kein Mitglied in einem Berufsverband zu sein. Es handelt sich auch um keinen Gruppenvertrag. Sie gehen ein direktes Versicherungsverhältnis ein, das alleine Ihrer eigenen und direkten Kontrolle unterliegt.

  Mitversichert ist ein Erweiterter Strafrechtsschutz.

Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung besteht unter der Voraussetzung, dass am Tage des Schadenereignisses die Berufserlaubnis noch besteht und die Tätigkeiten und Behandlungen von der Versicherungsnehmerin auf Grund ihrer Aus- und Fortbildung ausgeübt werden darf.

  • Versicherungssumme
    5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Jahresbeitrag:
    490,00 Euro zzgl. 19 % Versicherungssteuer = 583,10 Euro / Jahr 

Unterjährige Zahlungsweise gegen einen Ratenzahlungszuschlag ist möglich:
halbjährlich (3%) , vierteljährlich (5%) und monatlich (5%).

Sondertarif

  • Sofern Sie einer freiberuflichen Nebentätigkeit mit bis zu durchschnittlich maximal 10 Stunden/Woche
    nachkommen, reduziert sich der Beitrag auf nur noch:

    350,00 Euro zzgl. 19 % Versicherungssteuer = 416,50 Euro / Jahr

Unterjährige Zahlungsweise gegen einen Ratenzahlungszuschlag ist möglich:
halbjährlich (3%) , vierteljährlich (5%)  und monatlich (5%).

Aktueller Stand: 01.03.2023

Weitere Informationen im Detail sende ich Ihnen gerne zu.

Angebotsanfrage