Neutarife zur Berufshaftpflichtversicherung günstiger als Altvertrag
Meine Empfehlung lautet:
Überprüfen Sie bestehende Berufshaftpflichtversicherungen spätestens alle 5 Jahre. Das ist in der Praxis eine „Holschuld“ vom Versicherungsnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zur Überprüfung wenden Sie sich an Ihren Vermittler, der Ihre Berufshaftpflichtversicherung vermittelt hat.
Anzustreben sind die neuesten (verbesserten) Bedingungen und (niedrigere) Tarifbeiträge, die in der Regel besser und preiswerter sind als ältere Verträge.
Achtung: Das bezieht sich aber nicht generell auf alle Berufsgruppen. Ich habe beispielsweise Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen ohne aktive Geburtshilfe zu Jahresbeiträgen von unter bis knapp über 200,- Euro im Bestand, die heute beim gleichen Versicherer das ca. 5-fache kosten würden, und beim günstigsten - bei einem Gesellschaftswechsel - noch immer das ca. 2,5-fache.
Größerer Leistungsumfang
Neuverträge bieten einen umfangreicheren Leistungskatalog. Bessere Bedingungen sind darauf zurückzuführen, dass Versicherer ihren Leistungsumfang beispielsweise neuen Entwicklungen und Gesetzen anpassen und Empfehlungen des GDV umsetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Der harte Wettbewerb um jeden einzelnen Kunden tut sein übriges; soll heißen, man möchte sich gegenüber dem Wettbewerbern mit einem erweiterten Leistungskatalog positiv absetzen. Hier unterscheide ich jedoch zwischen notwendigen bzw. nützlichen und sozusagen kosmetischen Verbesserungen.
Eine nützliche Verbesserung wäre es beispielsweise, wenn der Versicherer einen Erweiterten Strafrechtsschutz mit einschließt. Eine eher kosmetische Verbesserung wäre es beispielsweise, wenn berufliche Schlüsselverlustschäden (z.B. Schlüsselverlust der gemieteten Praxis) statt mit sehr auskömmlichen 50 TEUR auf einmal mit 100 TEUR oder mehr versichert wären, da Schäden in dieser Größenordnung praktisch nicht vorkommen.
Höhere Versicherungssummen
Ferner weisen Neuverträge höhere Versicherungssummen als früher auf. Eine Deckungssumme (DSS) von unter 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, 100 TEUR Vermögensschäden, sollte heutzutage kein Vertrag mehr aufweisen. Nahezu alle Versicherer sehen diese DSS heute als sinnvolle Untergrenze an. Ältere Verträge die noch vor dem Jahr 2000 oder um das Jahr 2000 abgeschlossen wurden, bieten i.d.R. nur DSS zwischen ca. 1 und 1,5 Mio. Euro, was deutlich zu niedrig ist.
Niedrigere Tarifbeiträge
Die Tarifbeiträge neuerer Berufshaftpflichtversicherungen, sind oft auch noch niedriger als die der Altverträge. Das ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die sog. Beitragsangleichung gemäß Ziffer 15 AHB, die je nach Versicherer und der Entwicklung der Schadenzahlungen im Durchschnitt alle 2 bis 3 Jahre zur Anwendung kommen kann, die Beiträge automatisch steigen lassen.
Darüber hinaus herrscht zwischen den Versicherungsgesellschaften ein großer Konkurrenzkampf, der zum Teil einen regelrechten Prämienverfall der Neuverträge zur Folge hat. Anders ist dies bei Hebammen und im Bereich der Arzthaftpflicht. Für diese Berufsgruppen steigen die Beiträge auch im Neugeschäft, bieten dafür aber auch höhere und bedarfsgerechtere Deckungssummen und einen umfangreicheren Leistungskatalog.
Hier gilt es abzuwägen.
Fazit
Meine Empfehlung lautet, bestehende Berufshaftpflichtversicherungen alle 3 bis 5 Jahre auf den Prüfstand zu stellen. Dazu wenden Sie sich zunächst an Ihren Vermittler und fragen an, ob es im Rahmen einer sog. Vertragsneuordnung möglich ist, den bestehenden Vertrag hinsichtlich dem Preis-Leistungs-Verhältnis zu optimieren. Sie werden dann wie ein Neukunde gestellt, was oft günstiger ist, als die Konditionen und Beiträge, die man als Altkunde hat.
Sofern dies nach eingeholter Auskunft nicht möglich sein sollte, ist je nach der Vorschadensituation und der Berufsgruppe zu überlegen, den Versicherer ganz zu wechseln. Hierzu eignet sich bspw. eine Beitragsangleichung die von Ihrem Versicherer angekündigt wird.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.
Lothar J. Riesterer
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