Praktikanten
Praktikanten und Berufshaftpflichtversicherung
Sind in Ihrer Heilpraktikerpraxis bzw. Therapeutenpraxis auch mal Praktikanten tätig? Angehende Heilpraktiker bzw. Therapeuten wie beispielsweise Physiotherapeuten möchten oder müssen zum Ende Ihrer Ausbildung, auch gerne einmal praktische Erfahrungen machen. Durch möglichst viele Praktika, wird der spätere Berufseinstieg erleichtert.
Klar ist, dass die/der Praktikantin/Praktikant nur unter Ihrer Aufsicht und Anweisung arbeiten darf. Selbstständiges tätig werden, ist nicht gestattet.
Sofern Sie eine solche Möglichkeit ermöglichen wollen, in Ihrer Praxis ein Praktika anzubieten, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz.
Berufshaftpflichtversicherung und Praktika
Falls trotz der Dienstaufsicht und Anweisung doch etwas passiert, wofür sich die/der Praktikantin/Praktikant verantwortlich zeigt, stellt sich die Frage, wer gegenüber dem Patienten haftet.
Zuständig ist der Praxisinhaber.
Ausnahme: Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Dann haftet der Praktikant.
Fazit
Bei guten Anbietern von Berufshaftpflichtversicherungen, sind neben angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Praktikanten mitversichert, obwohl es sich um keine Arbeitnehmer oder Auszubildenden handelt. Lassen Sie sich das am besten schriftlich bestätigen. Für unsere Kunden holen wir eine solche Bestätigung gerne ein.
Falls Praktikanten von Ihrer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nicht mitversichert werden, sollten Sie sich fragen, ob Sie beim richtigen Versicherer sind.
So oder so können Sie sich gerne an uns wenden.
Lothar J. Riesterer
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