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Newsletter April 2017

1. Der Winter ist in Deutschland zum Teil wieder zurückgekehrt. Woran Hausbesitzer und Mieter in der kalten Jahreszeit denken sollten

Rohrbruch durch Frost, herabfallende Eiszapfen, Dachlawinen, Glätte: In der kalten Jahreszeit gibt es rund ums Haus einige Gefahrenquellen, die man im Blick behalten sollte. Wer haftet in welchen Fällen?

Wenn Wasserleitungen frostbedingt brechen, ist prinzipiell die Wohngebäudeversicherung in der Pflicht. Allerdings hat der Versicherungsnehmer einige Obliegenheiten zu beachten, sonst drohen Leistungskürzungen. Leitungen in leer stehenden Gebäudeteilen sollten entleert und abgesperrt werden. Zudem ist stets für eine ausreichende Beheizung zu sorgen, was auch für Mieter gilt. Regelmäßige Kontrollen, in der Frostperiode am besten halbwöchentlich, sind ebenfalls zumutbar. Schäden am Mobiliar fallen in die Zuständigkeit der Hausratversicherung.

Eiszapfen müssen vom Hausbesitzer bzw. -bewohner regelmäßig vorsorglich entfernt werden. Kommt er dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nach, droht bei Schäden eine Haftung. Bei Dachlawinen hingegen kommt es immer auf den Einzelfall und die lokalen Regelungen (beispielsweise in schneereichen Gebieten) an. Es empfiehlt sich jedenfalls, durch Schneefanggitter, Absperrungen oder Warnhinweise eventuellen Schädigungen vorzubeugen.

Bei vereisten oder verschneiten Wegen muss der Eigentümer oder Mieter für die Begehbarkeit sorgen, teilweise auch auf öffentlichen Gehwegen vor dem Haus. Um einer Haftung zu entgehen, reicht es aus, einen Streifen für Fußgänger frei zu halten.

2. Wann gilt (noch) die Winterreifenpflicht?

Eben noch Sommer und nun vielerorts schon wieder Winter. Ist es grob fahrlässig, bei eisigen Temperaturen, aber trockener Straße mit Sommerreifen unterwegs zu sein?

Darum drehte sich kürzlich ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Papenburg. Nachdem ein Fahrer unter ebenjenen Umständen einen Unfall verursacht hatte, wollte die Versicherung nur die Hälfte des Schadens erstatten – unter Verweis auf die Winterreifenpflicht. Der Geschädigte fand das unangemessen, da die Bereifung keinen Einfluss auf den Unfallhergang gehabt habe. Die Richter gaben ihm nun verständlicherweise Recht.

Der Grund: Die Winterreifenpflicht gilt nicht generell, sondern nur bei Glatteis, Schneeglätte usw., also bei winterlichen Straßenverhältnissen. Angesichts von 1,8 Grad Außentemperatur sei es zwar „objektiv verkehrswidrig“ gewesen, mit Sommerreifen zu fahren, da mit Eisbildung gerechnet werden musste. Es fehlte nach Einschätzung des Gerichts aber ein subjektiv erheblich gesteigertes Verschulden, da der Fahrer im guten Glauben an trockene Straßen unterwegs war. Die Versicherung musste den vollen Schaden ersetzen. Hätte auch anders ausgehen können.

Mein Tipp. Bei Glätte ohne Winterreifen das Auto möglichst stehen lassen oder auf geeignete Ganzjahresreifen umsteigen.  

3. Krankenkassen-Bonusprogramme erhöhen nicht die Steuerlast der Versicherten

Mit sogenannten Bonusprogrammen geben viele Krankenkassen ihren Versicherten Anreize für ein gesundheitsbewussteres Verhalten und umfassendere Vorsorge.

Wer entsprechende Maßnahmen ergreift und belegt, wird mit Bar- oder Sachprämien belohnt. Diese wurden von den Finanzämtern allerdings jahrelang von den absetzbaren Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen. Das heißt, dass die Kassenpatienten einen Teil der Zuschüsse quasi „hintenrum“ über höhere Steuerzahlungen selbst finanzieren mussten.

Damit ist nun Schluss, nachdem der Bundesfinanzhof die Verrechnung von Beiträgen und Bonuszahlungen für unrechtmäßig erklärt hat, sofern die Boni nicht zur Grundabsicherung für den Krankheitsfall gehören. Die entsprechenden Zahlungen stellen nämlich keine Beitragsrückerstattung dar. Damit können die Krankenkassenbeiträge also voll absetzt werden, auch wenn die Krankenkasse Kosten für Bonusprogramme erstattet hat. Voraussetzung ist, dass der Versicherte die Ausgaben im Vorhinein aus eigener Tasche finanziert hat und die in Anspruch genommenen Maßnahmen nicht zum regulären Versicherungsumfang gehören.

4. BILD-Bericht über Lebensversicherungen erweckt falschen Eindruck

Für großen Wirbel sorgte die BILD-Zeitung Ende März mit ihrem Leitartikel „Ist Ihre Lebensversicherung auch unter Druck?“.

Darin hieß es unter anderem, bereits 20 Anbieter säßen in der „Zins-Falle“. Grundlage der Einschätzung war eine Studie der Ratingagentur Assekurata von 2016, worin die finanzielle Situation von 75 Lebensversicherern untersucht wurde. Konkret stützten sich die BILD-Autoren auf eine Kennzahl, in der das Verhältnis von Kapitalerträgen aus Kundengeldern und bestehenden Rechnungszinsanforderungen zum Ausdruck kommt. An den Werten von 0,97 bis 2,49 lasen die Redakteure die Finanzkraft direkt ab.

Assekurata als seriösere Fachinstanz distanzierte sich jedoch deutlich von der BILD-Interpretation. Die ausschließlich herangezogene Kennzahl spiegele nur einen Teil der Unternehmens-Finanzkraft wider. Denn zusätzlich stünden den Versicherern erstens noch weitere Kapitalanlageerträge zur Verfügung, zweitens hätten die meisten die Möglichkeit der Quersubventionierung aus anderen Sparten, etwa Risikolebensversicherungen.

Fazit:

Die alarmistische Aufmachung in der BILD sollte nicht dazu verleiten, die präsentierten Zahlen „als Fundamentalaussage zur Finanzkraft beziehungsweise Bonität einzelner Unternehmen zu missdeuten“. Nicht kündigen ohne fachmännischen Rat.

5. Verbreitete Irrtümer, die Versicherungskunden Geld kosten können

Viele Versicherungsnehmer zahlen unnötigerweise zu hohe Prämien oder haben Schutzlücken, die ihnen gar nicht bewusst sind.

Von der Kfz- über die Hausrat- bis zur Unfallversicherung: Diese 5 häufigen Irrtümer sollten Kunden ausschließen:

  • Eine Unfallversicherung leistet nach jedem Unfall mit Verletzungsfolgen.
    Eine Unfallversicherung leistet erstens nur dann, wenn der Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen verursacht, und zweitens nur nach den in den Versicherungsbedingungen als „Unfall“ definierten Ereignissen. Je nach den zugrundeliegenden Bedingungen können z.B. Eigenbewegungen (wie Umknicken ohne äußeren Anlass) oder Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen sein. Sehr gute Unfallversicherungsbedingungen mindern diese Einschränkungen oder vermeiden sie ganz.
  • Wer grob fahrlässig einen Kfz-Schaden verursacht, hat keinen Versicherungsschutz.
    Stimmt nicht immer: Manche Tarife leisten auch bei grob fahrlässigem Verhalten wie dem Überfahren einer roten Ampel. Ein Vergleich der Kfz-Versicherung – nicht nur über den Beitrag – lohnt sich also.
  • Die Privathaftpflichtpolice deckt auch schleichend entstehende Schäden ab.
    In den meisten älteren Haftpflichtverträgen sind sogenannte Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen, lediglich einige neuere Tarife bieten diesen Schutz an. Unter Allmählichkeitsschäden versteht man Sachschäden, die aufgrund der allmählichen Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub o. Ä.) entstehen.

Beispiel:
Frau Mutter ist Pflanzenliebhaberin und hat in ihrer Mietwohnung viele davon stehen. Erst später beim Auszug bemerkt sie, dass wohl hin und wieder beim Gießen Wasser über den Rand der Untertöpfe getreten ist und dadurch an einigen Stellen das Parkett aufgequollen ist. Ihr Vermieter verlangt nun Schadenersatz.

  • Bei von Kindern verursachten Schäden springt immer die Haftpflichtpolice ein.
    Dies gilt nur für Kinder ab sieben Jahren. Im Straßenverkehr ab zehn Jahren. Jüngere Kinder sind deliktunfähig, so dass ihre Eltern (über die Privathaftpflichtversicherung) nicht in Regress genommen werden können – es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Falls nicht, so trifft sie kein Verschulden. Der Geschädigte geht dann leider leer aus. Um dies zu vermeiden, sollte sich die Privathaftpflichtversicherung in den zugrundeliegenden Bedingungen nicht auf die Deliktunfähigkeit berufen.
  • Der Versicherungsschutz setzt mit dem Vertragsbeginn ein.
    Manche Tarife sehen Wartezeiten vor, in denen schon Beiträge gezahlt werden, aber noch keine oder nur eingeschränkte Leistungen erfolgen. Dazu zählen z.B. Rechtsschutzversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen. Keine Wartezeiten gibt es z.B. in der Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung oder bei der Kfz-Versicherung.

6. Immer mehr (Solo-)Selbstständige haben immer größere Ruhestandssorgen

Eine Großstudie hat die Altersvorsorge von 71.600 Selbstständigen in 15 Ländern untersucht. Der Trend geht in Deutschland wie anderswo hin zum Freelancer- und Einzelunternehmertum, denn auf diese Gruppe entfällt der größte Teil des kontinuierlichen Wachstums bei den Selbstständigenzahlen. So haben hierzulande gut drei Viertel der Selbstständigen keine Angestellten.

Obwohl das mittlere Einkommen bei 45.000 Dollar (Stand: 19.04.2017 = 42.267,4128 Euro) liegt, sieht sich nur jeder fünfte Befragte in Deutschland für den Ruhestand gut gewappnet (weltweit sind es 26 Prozent). Konkrete Vorsorge betreiben lediglich 40 Prozent (weltweit: 34). Für 15 Prozent stellt der Verkauf ihres Unternehmens das (wackelige) Fundament für den Ruhestand dar.

Angesichts dieser Zahlen nimmt es nicht wunder, dass sich jeder dritte Solo-Selbstständige darauf einstellt, frühestens mit 70 oder sogar gar nicht mit dem Arbeiten aufzuhören – Ruhestand wird damit zum Luxus. Auch daher fordern sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Ob diese alte Forderung noch umgesetzt wird, steht in den Sternen. Die Betroffenen tun mithin gut daran, schon möglichst frühzeitig flexible private Altersvorsorgelösungen einzuplanen.

7. Jede zweite Auslands-Reisekrankenversicherung ist laut Finanztest „sehr gut“

Das hohe Niveau des hiesigen Angebots an Auslands-Reisekrankenversicherungen bestätigen die Produkttester von Finanztest in ihrer April-Ausgabe.

88 weltweit gültige Jahresverträge ohne Gesundheitsprüfung und ohne Bindung an andere Reiseversicherungen nahmen sich die Analysten vor. Rund die Hälfte der Tarife wendet sich jeweils an Einzelpersonen und an Familien. Im Fokus standen Leistungen für Krankenrücktransporte, Überführung / Bestattung und Kinderbetreuung ebenso wie die Gesundheitsleistungen, die Transparenz der Vertragsklauseln und die Regelung für Schäden durch Kernenergie, Pandemien und Krieg.

Knapp die Hälfte der 88 Tarife erhielt die Höchstnote, während lediglich 5 schlechter als „befriedigend“ eingestuft wurden. Gegenüber vorherigen Tests von 2014 und 2015 hat sich das Ergebnis damit deutlich verbessert, obwohl manche Prüfkriterien verschärft wurden. „Hausaufgaben erfolgreich gemacht“, könnte man zusammenfassen.

8. Vorsicht bei Änderungen von Lebensversicherungen

Für ältere noch steuerfreie Lebensversicherungen die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, gilt:

Wer wesentliche Merkmale seiner Lebensversicherung vor Ablauf der Zwölfjahresfrist ändert, kann sich nicht auf eine steuerfreie Auszahlung verlassen. Für diese ist der änderungsfreie Ablauf von zwölf Jahren, in denen Beiträge gezahlt werden, Voraussetzung. Wird eine neue Laufzeit oder Versicherungssumme vereinbart, so wird die Uhr wieder auf null gestellt, da damit juristisch ein neuer Vertrag begründet wird. Dies hat der Bundesfinanzhof kürzlich höchstrichterlich bestätigt.

Damit muss sich das klagende Ehepaar mit dem Steuerbescheid abfinden, den es angefochten hatte. Er bezog sich auf einen Vertrag, den die Eheleute 1981 abgeschlossen, 1989 in puncto Laufzeit und Versicherungssumme geändert und 1990 beitragsfrei gestellt hatten. Als 2001 die Auszahlung erfolgt war, wollte das zuständige Finanzamt das Steuerprivileg nicht anerkennen – wie nun klar ist, mit Recht.

9.  Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen

Anfang des Jahres trat das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Es sorgt für leicht verbesserte Leistungen und mehr Unterstützungsberechtigte.

Zur Finanzierung wurde der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Damit ist es für viele Kassenpatienten allerdings nicht getan – denn jede vierte Krankenkasse hat überdies ihren Zusatzbeitrag angehoben. Die Spanne reicht nun von 0,3 bis 1,8 Prozent. Je nach Bundesland kann man also bis zu 1,5 Prozent seines Einkommens mit einem Wechsel sparen.

Die unrühmliche Spitzenposition unter den teuren Kassen hat die BKK Vital inne, die ihren Zusatzbeitrag um 0,5 Prozent erhöhte. Bei ihr müssen die Versicherten nun insgesamt 16,4 Prozent zahlen. Ein Zehntelprozent weniger ist es beim letztjährigen „Spitzenreiter“ VIACTIV. Es folgen die DAK mit 1,5 Prozent Zusatz- und damit 16,1 Prozent Gesamtbeitrag sowie mit jeweils 1,4 bzw. 16,0 Prozent die securvita, IKK classic, BKK Pfalz und Bahn-BKK.

10. Vorsicht vor falschem Gold aus Asien

2014 hat der Goldpreis seine Talsohle durchschritten, seitdem geht es wieder bergauf – wenn auch nicht steil und nicht ohne erneute Korrekturen.

Viele Analysten prophezeien einen stetigen Anstieg für die nächsten Jahre. Hinzu kommt die derzeitige psychologische Situation: Die politisch unsicheren Zeiten und die unberechenbaren Märkte wecken in vielen (Privat-)Anlegern den Wunsch nach einem Sachwert, den man gut handhaben, zu Hause aufbewahren und nötigenfalls schnell wieder in Liquidität umwandeln kann.

Die steigende Nachfrage lockt allerdings auch vermehrt schwarze Schafe auf den Markt, wie professionelle Edelmetallhändler warnen. Bei diesen landen immer häufiger Goldfälschungen, die Privatanleger arglos im Internet gekauft haben und nun zu Geld machen wollen. Vor allem aus Asien stammen Angebote, deren günstigem Preis viele Goldkäufer offenbar nicht widerstehen können. Am Ende stellt sich heraus, dass es sich lediglich um vergoldetes Messing oder Ähnliches handelt.

Es gilt eben in der Geldanlage wie im Leben: Wenn ein Angebot zu schön klingt, um wahr zu sein, sollten die Alarmglocken schrillen.

11. Pflegebedürftigkeit nimmt wie erwartet deutlich zu

Zwischen 2011 und 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 17 Prozent gestiegen, wie aus dem jüngsten Pflegebericht hervorgeht.

Wies die soziale Pflegeversicherung 2011 noch 2,3 Millionen Leistungsempfänger aus, so lag diese Zahl nur vier Jahre später bei 2,7 Millionen. Die Ausgaben legten im selben Zeitraum sogar um gut 27 Prozent zu, von 20,9 auf 26,6 Milliarden Euro.

Damit ist das Ende der Fahnenstange allerdings noch lange nicht erreicht, denn alle Prognosen gehen von einem weiteren deutlichen Anstieg der Pflegebedürftigkeit in der alternden deutschen Gesellschaft aus. Hinzu kommt: Mit der zum Jahresanfang in Kraft getretenen zweiten Pflegereformstufe wird der Kreis der Leistungsempfänger erweitert, denn nun begründet auch Demenz einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung. Prognosen gehen von 200.000 zusätzlichen Leistungsempfängern im Jahr 2017 aus. Was bleibt, ist die Pflegelücke: Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen werden auch in Zukunft sehr hohe Eigenanteile berappen müssen. Private Pflegevorsorgepolicen werden daher nichts von ihrer Bedeutung einbüßen.

12. Steuererklärung 2017. Steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungen.

Berufliche Versicherungsausgaben wie z.B. für eine Berufshaftpflichtversicherung, Firmen-Rechtsschutzversicherung oder eine Geschäftsinhalts-/oder Elektronikversicherung reduzieren generell in voller Höhe das zu versteuernde Einkommen.

Grundsätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen theoretisch auch bestimmte private Versicherungen steuerlich abgesetzt werden, sofern sie der sog. Zukunftsvorsorge unterliegen. Also z.B. das Einkommen oder die Familie oder die Arbeitskraft und Gesundheit schützen.

Das wären bspw. Ausgaben für eine Privathaftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Risikolebens-, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankentagegeldversicherung  oder sogar eine private Zahnzusatzversicherung. Dazu zählen auch private Rentenversicherungen und Kapital-Lebensversicherungen die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden. So genannte Sachversicherungen wie eine Wohngebäudeversicherung für selbstgenutzte Häuser, Hausratversicherungen oder eine Kfz-Kaskoversicherung sind davon ausgenommen.  Dazu aber gleich mehr.  

Besonders gefördert werden für Selbständige und Freiberufler bestimmte Altersvorsorgeverträge in Form der (privaten) Basisrente im Volksmund „Rürup-Rente“ genannt.

Für das Jahr 2016 können hierbei Einzahlungen bis zu 22.767,- Euro (ledige) bzw. 45.534,- Euro (verheiratete) steuerlich geltend gemacht werden. Von den vorgenannten Beiträgen können für 2016 genau 82 % geltend gemacht werden (steigert sich bis auf 100 % in jährlichen Schritten von 2 %).

Wer also z.B. jährlich 6 TEUR einzahlt, bei dem reduziert sich das zu versteuernde Einkommen um 82 Prozent davon = 4.920,- Euro. Bei einem Spitzensteuersatz von z.B.  40 % bedeutet dies eine Steuerersparnis von 1.968,- Euro. Somit werden effektiv 6 TEUR bei einem Eigenaufwand von nur rund 4 TEUR investiert.

Um die zuvor aufgeführten Versicherungsverträge steuerlich abzusetzen, dürfen bestimmte Höchstbeträge für die steuerlich absetzbaren Kranken- und Pflegeversicherungen nicht überschritten werden. Die Jahres-Höchstbeiträge liegen hierbei für Selbstständige und Freiberufler bei 2.800,- Euro .

Liegen die Kosten Ihrer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung unter dem genannten Beitrag, können bis zu diesem Beitrag von 2.800,. Euro die sonstigen Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, sonst leider nicht mehr.

Fazit

Für Selbstständige und Freiberufler werden Aufwendungen zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich berücksichtigt. Daneben werden nur noch Aufwendungen zur privaten Altersversorgung mit dem Instrument der sog. Basisrente gefördert. Alle weiteren private Vorsorgeaufwendungen fallen in der Regel „unter den Tisch“.

– Ende –

Newsletter Juni 2017

1. Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet monatliche Rentenzahlungen, wenn der Versicherte seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit – so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, zu mindestens 50 % voraussichtlich auf Dauer aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausüben kann. 

Rund 80 % aller berechtigten Leistungsanträge werden anerkannt. Zur Zeit befinden sich so rund 260.000 BU-Renten-Versicherte mit einem Volumen von 2 Milliarden Euro in der laufenden Auszahlung.

In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind in fast jedem dritten Fall psychische und Nervenerkrankungen die Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Diese haben seit 2008 kontinuierlich zugenommen und Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates als zweithäufigste Ursache auf den 2. Platz verwiesen. Danach kommen als wichtigste Ursachen Krebserkrankungen, Unfälle, Herz-/Gefäßerkrankungen und sonstige Krankheiten.

Doch nicht alle Leistungsanträge treffen ins Schwarze. Oft liegt es daran, dass vom Kunden ein fehlerhafter Leistungsantrag gestellt wurde.

 Lösung für meine Kunden:

Sofern ein Kunde über uns seine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) eingedeckt hat, und hierfür seit mindestens 12 Monate Beiträge entrichtet und der Leistungsfall eintritt, wird für ihn auf Wunsch der erste Leistungsantrag kostenfrei von der Kanzlei „Wirth-Rechtsanwälte“ gestellt (www.bu-fachanwalt.de). Spezialisierte Rechtsanwälte sorgen dann dafür, dass der Leistungsantrag optimal vorbereitet wird. Denn erfahrungsgemäß scheitern einige BU-Leistungsfälle bereits bei der richtigen Stellung des Leistungsantrages.

2. Unfall-Gefahrenbewusstsein und -Prävention klaffen auseinander

Fast jeder zweite Deutsche weiß Umfragen zufolge, dass das Risiko, sich bei einem Unfall im Haushalt zu verletzen, „groß“ bzw. „sehr groß“ ist. Richtiger wäre eigentlich „sehr, sehr, sehr groß“ – denn pro Jahr kommen in Deutschland rund 10.000 Personen bei Stürzen im Haushalt zu Tode. Noch viel höher ist der Zahl der Verletzten mit dauerhaften Invaliditätsfolgen. Prominentes Beispiel hierfür ist unser Altkanzler Helmut Kohl der sich durch einen Sturz in seinem Haus in Oggersheim u.a. ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zuzog, und dadurch bedingt nie mehr richtig auf die Beine kam. 

Dennoch wird Prävention bei den meisten Menschen nicht großgeschrieben – und zwar in doppelter Hinsicht. Zum einen verzichten vier von zehn Deutschen auf Leitern oder Tritte, wenn sie im Haushalt etwas weit über Kopfhöhe erledigen. Auch von den besonders gefährdeten über 60-Jährigen nehmen 29 Prozent lieber, was gerade da ist, Hocker, Schrank, Tisch oder Regal.

Zum anderen ist die Zahl der privaten Unfallversicherungen seit Jahren rückläufig. Seit 2005 fiel der Policenbestand von über 29 Millionen auf unter 26 Millionen (2016). Dabei sind Unfälle im privaten Bereich nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, so dass die Betroffenen im Fall der Fälle finanziell „im Regen stehen“. Selbstständig/freiberuflich Tätige sind finanziell meistens überhaupt nicht geschützt, auch nicht während der Arbeitszeit.

3. Wo Hausratschutz am meisten kostet

Wie viel man für eine Hausratversicherung bezahlt, hängt stark vom Wohnort ab. In manchen Städten wird die deutsche Durchschnittsprämie von 85 Cent pro Quadratmeter weit überschritten, in der Spitze um 61 Cent. Diese Spitze liegt in Köln – obwohl die Domstadt in puncto Einbruchszahlen (489 pro 100.000 Einwohner/Jahr) gar nicht zu den gebeuteltsten Städten gehört. In Dortmund beispielsweise werden 578 Einbrüche pro 100.000 Einwohner jährlich verzeichnet. Aber es gibt eben noch andere Risikofaktoren.

Auf Rang zwei der Städte mit dem teuersten Hausratschutz liegt Frankfurt am Main, wo im Schnitt 1,14 Euro zu berappen sind. Einbrecher langen hier mit 294 Fällen pro 100.000 Einwohner vergleichsweise selten zu. Anders sieht diese Kennzahl mit 514 in Düsseldorf aus, Platz drei des Rankings mit einer Quadratmeterprämie von 1,13 Euro. In Bremen zahlt man 1,11 Euro, in Duisburg 1,07 Euro, in Berlin und Hamburg 1,05 Euro und in Leipzig 1,04 Euro. Dementsprechend liegt der Beitrag in ländlichen Gebieten weit unter dem Bundesschnitt von 85 Cent – ein Hoch aufs Landleben!

Übrigens, in 2015 haben die Hausratversicherer ihren Kunden über eine halbe Milliarde Euro überwiesen, ein neuer Rekordwert.

4. So viel gibt es für zehnjährige Staatsanleihen in Europa

Sage und schreibe 7,21 Prozent Rendite können Investoren einstreichen, die ihren festen Glauben an die langfristige Bonität Griechenlands bewahren (oder auch wiedergewonnen) haben. So lautete zumindest das Versprechen für zehnjährige Staatsanleihen im März 2017. Wie die Zahl verdeutlicht, bringen derzeit nicht viele Investoren das nötige Vertrauen auf (sog. Risikoprämie).

Die meisten privaten Staatsanleihen-Anleger bevorzugen mehr Sicherheit, wie sie beispielsweise Deutschland bietet. Doch das hat seinen Preis: Hier gibt es im Schnitt lediglich 0,39 Prozent, was noch nicht mal zur Kaufkrafterhaltung reicht. Auch Finnland mit 0,51, Österreich mit 0,59 und Luxemburg mit 0,60 Prozent Verzinsung treiben keinem Investor Freudentränen in die Augen.

Merklich mehr als 1 Prozent erhalten Anleger neben Griechenland lediglich in Portugal (4,06), Italien (2,25) und Spanien (1,77). Bleibt festzuhalten: („Risikolose“) Staatsanleihen sind auch nicht mehr das, was sie mal waren. 

5. Deutsche zufriedener mit ihren Versicherungen

Um satte 6 Prozent gingen die Beschwerden beim Versicherungsombudsmann im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr zurück. Während 2015 noch 20.827 Fälle bei Ombudsmann Günter Hirsch landeten, waren es im vergangenen Jahr nur noch 19.579. Nicht erfasst sind dabei Beschwerden hinsichtlich einer privaten Krankenversicherung, da es dafür einen eigenen Ombudsmann gibt.

Die meisten Beschwerden bezogen sich auf die Sparte Rechtsschutz (2.094), gefolgt vom Bereich Lebensversicherungen (1.980). Mit weitem Abstand steht die Gebäudeversicherung (582) auf Rang drei. Auf Kfz-Haftpflicht entfielen 539, auf die Kaskoversicherung 474 Beschwerden.

Am untersten Ende der Skala rangieren Unfallversicherung mit nur 375 Beschwerden und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die lediglich 212 Beschwerden betrafen – angesichts von über 17 Millionen BU-Verträgen eine Quote, für die man reichlich Nachkommanullen braucht.

6. „Beitragsexplosion“ Ihrer privaten Krankenversicherung?

Sind Sie seit längerer Zeit privat krankenversichert und ärgern sich über hohe Beitragssteigerungen? Einfach den Versicherer zu wechseln ist meist der falsche Weg, da hierbei die sog. Alterungsrückstellungen verloren gehen, die im Alter zur Minderung von Beitragsanpassungen verwendet werden. Darüber hinaus fallen bei einem Neuantrag bei einem anderen Unternehmen auch wieder Gesundheitsfragen an, sodass hieraus neue Risikozuschläge oder gar eine Ablehnung erfolgen kann.  

Statt dessen gibt es die Möglichkeit innerhalb des bisherigen Versicherers seinen Tarif zu wechseln bzw. zu ändern und das bei vollem Erhalt aller Rechte, inklusive der Alterungsrückstellungen, gemäß § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Eine solche Wechselberatung/-auswahl ist äußerst schwierig. Bei einer Wechselberatung durch den Versicherer oder seine Versicherungsvertreter selbst, ist Vorsicht geboten. Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass eine nicht objektive Wechselberatung erfolgt.

Statt dessen empfehle ich hierfür einen externen und neutralen, erfahrenen Berater zu beauftragen, der eine seriöse Tarif-Wechselberatung anbietet, ohne auf die Höhe des Honorar zu schielen. Gerne stelle ich hierzu einen Kontakt her.

7. Gartenmöbel in der Hausratversicherung

Der Trend geht zu immer teureren Gartenmöbeln, die mehrere Tausend Euro kosten können. Es gibt sogar schon Diebesbanden, die sich hierauf spezialisieren. Das Problem: Es handelt sich um einfachen Diebstahl. Ohne einbrechen zu müssen, kann man die Gartenmöbel nämlich einfach wegtragen, sofern das Grundstück nicht wirksam umfriedet wurde und/oder die Gartenmöbel gegen das wegtragen gesichert wurden. Ältere Standardtarife übernehmen dieses Risiko nicht!

Neue und höherwertigere Hausratversicherungen decken solche Schäden ohne Sublimit ab. Die übliche Begrenzung auf meist nur wenige Euro entfällt. Mitversichert sind dann auch Gartengerätschaften und aufgehängte Wäsche auf dem Grundstück.

8. Drohnen und Quadrocopter – steigende Absatzzahlen

Steigende Absatzzahlen von zzt. 400.000 Fluggeräten dieser Art welche sich bis 2010 noch mehr als verdoppeln werden, haben den Gesetzgeber dazu veranlasst, neue Regeln aufzustellen. Die wichtigsten Änderungen sind:

–  Aktionsradios in Sichtweite
–  Maximal 100 Meter Höhe
–  Kennzeichnungspflicht ab 250 Gramm
–  Strengere Regeln ab 2 Kilogramm

Schon kleinste Drohnen können einen kapitalen Schaden verursachen. Daher fordert der Gesetzgeber hierfür eine Haftpflichtversicherung.

Sofern mit Drohnen und Coptern auch Filmaufnahmen gemacht werden, drohen nicht nur die „üblichen“ Sach-, Personen- und Vermögensschäden sondern es können auch versehentlich Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Soll heißen, dass ggf. der Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich materiell geltend gemacht wird.

Sobald Flugmodelle bzw. Drohnen oder Copter vom Boden in den Luftraum eindringen, sind Nutzer und Eigentümer verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsschutz in Form einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Sofern die bestehende Privathaftpflichtversicherung das jeweilige Risiko im Rahmen einer privaten Nutzung nicht abdecken kann, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wechseln Sie den Versicherer, der das jeweilige Risiko versichert, oder Sie schließen – viel besser – eine spezielle separate Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ab, die die Anforderungen an das neue deutsche Luftverkehrsgesetz (LuftVG) der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung erfüllt. Darüber hinaus gibt es Kaskoversicherungen für wertvolle Fluggeräte dieser Art, falls das Gerät zu Bruch geht.

Gerne bin ich Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Luftfahrt Haftpflichtversicherung mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis behilflich.

9. Zahlen des Tages: 17 und 20

Analog dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung liegt die durchschnittliche Lebenserwartung für heute 65-jährige Männer bei weiteren 17,7 Jahren und für Frauen bei weiteren 20,9 Jahren. Diese Zahlen entwickeln sich im Laufe der Jahre weiter nach oben, so dass die durchschnittliche Lebenserwartung in einigen Jahren vermutlich noch einige Jährchen höher ausfallen wird. Dem medizinischen Fortschritt sei Dank. Ebenso der insgesamt gesünderen Lebensweise der Menschen.

In versicherungsmäßiger Hinsicht ergeben sich hieraus zwei Aspekte. Erstens die eigene Altersversorgung und zweitens die größere Eintrittswahrscheinlichkeit im Laufe der letzten Lebensjahre Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Die Finanzierung beider „Risiken“ erfolgt als „Basisinvestment“ über die gesetzliche Renten- sowie Pflegeversicherung. Beide reichen nicht, um ausreichend versorgt zu sein. Sofern man über Ersparnisse verfügt, tritt auch hier schnell Ernüchterung ein, da man schneller entspart ist, als man glaubt.

Dazu ein rechnerisches Beispiel hinsichtlich „Rente“: Angenommen eine 65-jährige Frau tritt in den wohlverdienten Ruhestand. Um ihre Rente aufzubessern möchte sie ihrem angesparten Kapital über 100.000,- Euro monatlich 500,- Euro entnehmen. Diesen Entnahmebetrag möchte sie jährlich zum Inflationsausgleich um 2 Prozent steigern. Die Nettoverzinsung des Kapitals (nach Steuern) beträgt jährlich angenommene 1 Prozent.
Wie lange reicht das Kapital?

Antwort: Es reicht exakt 15,568 Jahre.

Danach ist das Kapital aufgebraucht. Damit dies in einem 20-Jahres-Zeitraum nicht geschieht, müsste die Entnahme auf rund 380,- Euro reduziert werden. Sollte jedoch eine überdurchschnittliche Lebenserwartung eintreten, was schön sein kann, droht weiterhin eine erhebliche Unterfinanzierung.

Wohl dem, der bei Zeiten eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat. Diese leistet eine garantierte lebenslange Mindestrente, die sich um weitere Überschüsse steigern kann. Dazu eignen sich verschiedene Durchführungswege, die auch steuerlich gefördert werden. Für positiv denkende Menschen die an ein langes Leben glauben, ein geeigneter Weg. Und tatsächlich, privat rentenversicherte Personen haben eine überdurchschnittlich hohe Lebenserwartung. Dazu mehr in einem meiner kommenden Newsletter.

10. Riester-Rente: Grundzulage steigt ab 01.01.2018 auf 175,- Euro

Angestellte oder selbstständige die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sowie weitere bestimmte Berufsgruppen, haben Anspruch auf eine eigene Riester-Rente mit maximaler Förderung und ausschöpfbaren Höchstbeträgen von bis zu  2.100,- Euro im Jahr.

Diese dürfen sich freuen, da die staatliche Grundzulage von jährlich 154,- Euro automatisch auch für bestehende Verträge ab 01.01.2008 auf 175,- Euro steigen soll.  

Ausschließlich selbstständig/freiberuflich tätige, die sich nicht zu Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung entschieden haben, das ist die Mehrzahl,  haben einen solchen Anspruch nicht.

Es sei denn, der Ehegatte ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dann kann auch für Selbstständige ein eigener mittelbarer Anspruch mit gedeckelter Einzahlungshöhe beansprucht werden, der hochinteressant ist. Man spricht hier von einer so genannten mittelbar zulagenberechtigten Person.

Dazu ist neben dem unmittelbar berechtigten Ehegatten zusätzlich ein eigener zertifizierter Riester-Vertrag möglich, in den man einen Eigenbeitrag von jährlich 60,- Euro einzahlt. Dazu kommt dann die staatliche Grundzulage von 175,- Euro die dem Vertrag jedes Jahr gutgeschrieben wird. Zusammen sind dies dann immerhin 235,- Euro im Jahr die eingezahlt werden können, um die Grundzulage ungeschmälert zu erhalten.

Durch die Grundzulage von jährlich 175,- Euro ergibt sich eine hochinteressante Rentabilität. Staatliche Förderung ist der neue Zins! Jetzt muss man nur noch aufpassen, dass die Grundzulage nicht wieder durch hohe Gebühren einzelner Anbieter aufgezehrt wird. Das ist leider oft so. Funktionsweise und pro und contra Riester-Rente können Sie bei Interesse der Wikipedia entnehmen, oder Sie fragen mich.

 – Ende –