Berufshaftpflichtversicherung für Kosmetiker (inkl. Permanent Make-up)
Unser hochwertigster „Deluxe-Tarif“
Versichert ist je nach Versicherungsgesellschaft die gesetzliche Haftpflicht unter Einsatz berufsüblicher Hilfsmittel, Instrumente und Apparate.
Gesichts-, Körper-, Hand- und Fußpflege, dekorative Kosmetik, Nagelmodellage, Permanent-Make-Up-Behandlung, kosmetische Massagen, manuelle Lymphdrainage, Hydrotherapie, Heliotherapie, Ernährungsberatung und Gesundheitsförderung, kosmetische Behandlung von Hautveränderungen wie Narben, Akne, Rosacea begleitend zur fachärztlichen Therapie.
Ein Vergleich alleine über den Beiträge ist nicht empfehlenswert, sondern ein Vergleich über den versicherten Leistungskatalog = Leistungs-Beitrags-Verhältnis.
Konkret mitversichert in der Kosmetiker Berufshaftpflicht kann zum Beispiel sein:
- Permanent-make-up
- Laserepilationsbehandlung
- Epilationsbehandlung mittels intensiv gepulstem Licht
- Fruchtsäurepeelings
- Maniküre / Pediküre
- kosmetische Fußpflege
- Verkauf von Kosmetikartikeln
- Mitversichert sind alle angestellten MitarbeiterInnen sowie – falls vorhanden – weitere Kosmetksalons
- Erweiterter Strafrechtsschutz
Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz für Faltenunterspritzungen, Tätowierungen, Branding und Piercing (je nach Versicherer ist Ohrlochstechen und Nasenpiercing aber mitversichert).
Auch Bio-Tatoos können auf Nachfrage mitversichert werden.
Weitere Informationen im Detail sende ich Ihnen gerne zu.
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