Beschreibung einer Firmen Cyberversicherung speziell zum Thema personenbezogener Daten.

Eine Firmen-Cyberversicherung, die speziell auf den Schutz personenbezogener Daten ausgerichtet ist, bietet Unternehmen umfassende Absicherung gegen Risiken, die aus der Verarbeitung, Speicherung und Übertragung von sensiblen Informationen entstehen. Wertvoll ist eine sofortige Notfall und Krisenunterstützung durch IT-Experten. 

Hier sind die wesentlichen Aspekte und Leistungen, die typischerweise in einer solchen Versicherung enthalten sind: 

1. Deckung von Datenschutzverletzungen (hohes Risiko für Heilbehandler mit personenbezogenen Daten)

Haftpflichtschutz: Die Versicherung deckt Ansprüche Dritter ab, die aufgrund von Datenschutzverletzungen geltend gemacht werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern unrechtmäßig offengelegt oder gestohlen werden.

Rechtskosten: Die Kosten für die Verteidigung gegen Klagen oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen sind ebenfalls abgedeckt.

2. Kosten für die Wiederherstellung von Daten

Datenwiederherstellung: Im Falle eines Cyberangriffs, der zu einem Datenverlust führt, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Wiederherstellung der verlorenen oder beschädigten Daten.

IT-Forensik: Die Kosten für die Untersuchung des Vorfalls durch IT-Forensiker, um die Ursache der Datenschutzverletzung zu ermitteln und zukünftige Vorfälle zu verhindern, sind ebenfalls abgedeckt.

3. Benachrichtigungspflichten

Benachrichtigung von Betroffenen: Bei einer Datenschutzverletzung sind Unternehmen meist gesetzlich dazu verpflichtet, betroffene Personen zu informieren. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Erstellung und den Versand dieser Benachrichtigungen. Krisenmanagement: Unterstützung bei der Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Medien, um den Ruf des Unternehmens zu schützen.

4. Regulatorische Strafen und Bußgelder

Deckung von Bußgeldern: In einigen Fällen kann die Versicherung auch regulatorische Strafen abdecken, die aufgrund von Verstößen gegen Datenschutzgesetze (z. B. DSGVO) verhängt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Policen diese Deckung bieten, da einige Anbieter dies ausschließen.

5. Schutz vor Identitätsdiebstahl

Identitätsdiebstahl: Schutzmaßnahmen und Unterstützung für betroffene Personen, falls ihre personenbezogenen Daten gestohlen werden und sie Opfer von Identitätsdiebstahl werden.


Die Musterbedingungen für Cyberversicherungen erhalten ein Update Die bisher gültigen, vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegebenen unverbindlichen Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt.

Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete Fassung vorgelegt. An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen aktualisiert und präzisiert.



Große Unterschiede zwischen Cyberversicherungs-Bedingungen

Noch gehören sie in deutschen Unternehmen und Privathaushalten zu den Exoten, doch die Verbreitung steigt angesichts des enormen Schadenspotenzials stetig: Die Policen zum Schutz vor den Folgen von Hacker- und Malwareangriffen legten 2022, gemessen an den Prämieneinnahmen, um rund 60 Prozent zu. Auch in diesem Jahr wächst der Markt weiterhin kräftig. Dazu dürfte unter anderem die kontinuierlich steigende Zahl der Cyberschutz Anbieter beitragen.

Eine Analyse von 16 Cyber-Bedingungswerken, durchgeführt von einem darauf spezialisierten Maklerunternehmen, hat nun offenbart: Die Leistungen und Deckungsumfänge liegen mitunter weit auseinander, denn ein Marktstandard hat sich noch nicht herausgebildet. Umso wichtiger ist es, bei der Tarifauswahl die eigenen Schwerpunkte gezielt zu adressieren. Im Zentrum der Überlegungen stehen die folgenden vier Themenblöcke:

  • Wann genau greift die Versicherung?
  • In welchen Fällen gilt der Schutz nicht (Ausschlüsse)?
  • Welche Schutzvorkehrungen werden vom Versicherungsnehmer verlangt (Obliegenheiten)?
  • Soll die Zahlung von Lösegeld eingeschlossen sein?

Hierzu können Sie mich gerne Telefonisch unter Tel. 07666 – 912 380 bzw. per E-Mail info@ljr-consult.de kontaktieren

(Stand: 2024)