Abhängig von den Werten Ihrer Einrichtung kann die Geschäftsinhalts- bzw. Inhaltsversicherung zu den wichtigen betrieblichen Absicherungen gehören.

Eine (gebündelte) Geschäftsinhaltsversicherung bzw. Inventarversicherung für Ihre (Heilpraktiker) Praxisräume versichert Ihr gesamtes kaufmännisches, medizinisches und technisches Inventar samt Waren und Vorräten zum Neuwert gegen die folgenden Gefahren:

  • Brand, Explosion, Blitzschlag
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus/Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm bzw. Hagel

Optional kann der Einschluss von

  • Erweiterten Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Witterungsniederschläge, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
  • Glauspauschalversicherung für die Innen- und Außenverglasung
  • TW-Basis-Klausel: Spezialschutz als Allgefahrendeckung für elektronische Geräte pauschal bis zu 10.000,- Euro und einer
  • (Klein-) Ertragsausfallversicherung anlässlich eines der versicherten Gefahren erfolgen.

 

  • Wie bei allen Versicherungen, kann ein Vergleich nicht alleine nur über die Versicherungssumme und die Beitragshöhe erfolgen. Unterscheidungskriterien sind zum Beispiel: Außenversicherung, der Schutz auch für Bargeld, Urkunden, Zertifikaten und Wertsachen in unterschiedlichen Verwahrungen, Aufwendungen für provisorische Sicherungen und der Einschluss von Überspannungsschäden.

 

  • Weitere Informationen im Detail erhalten Sie über meinen Blogbeitrag

Angebotsanfrage zur Praxis-Inventarversicherung

z.B. "Heilpraktiker"