Vergleichsrechner für eine Rechtsschutzversicherung für Firmen (einschließlich privater Risiken)

Fotolia_18949570_XS_RechtsschutzversicherungOb ein Verkehrsunfall oder Ärger mit den Mitarbeitern oder dem Vermieter – viele Streitfälle lassen sich nur vor Gericht klären. Doch wer keine Rechtsschutzversicherung hat, verzichtet oft auf einen Prozess. Ohne Versicherung sind die Kosten einfach oft zu hoch. Hier kommen Sie zu unserem Online-Rechner.

Ein Beispiel: Ein Rechtsstreit, bei dem es nur um 4.000 Euro geht, kostet über zwei Instanzen selbst schon rund 4.000 Euro. Deswegen sollte jeder, der nicht nur Recht haben, sondern sein Recht auch bekommen will, eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt je nach vereinbarter Leistungsart die Prozess- und Anwaltskosten und bietet die Gewissheit, sich sein Recht ohne finanzielle Risiken erstreiten zu können.

Für Selbstständige können Sie über unsere Rechner eine Privat-, Berufs bzw. Arbeits- und Verkehrsrechtsschutzversicherung nach § 28 ARB berechnen. Versichert sind Sie dann als Privatperson und als Selbstständiger/Freiberufler. 

Darüber hinaus kann optional der Einschluss für einen Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter, Pächter von selbstgenutzten Gebäuden, Einfamilienhäusern, Wohnungen und Praxisräumen sowie ein Spezial-Straf-Rechtsschutz berechnet werden. 

Der sog. Vertragsrechtsschutz ist im privaten Bereich mitversichert, sofern die Rechtsschutzkombination nach § 28 ARB gewählt wurde. Für Selbstständige muss dieser Schutz separat vereinbart werden, und ist generell nur noch Ausschnittsweise versicherbar.

Bis zu einer Versicherungssumme von 5.000,00 Euro sind neuerdings bei einem Versicherer sogar (sonst üblicherweise ausgeschlossene) Kosten aus dem Wettbewerbsrecht und damit verbundenen Abmahnungen ohne Wartezeiten mitversichert. Unter Wettbewerbsrecht ist z.B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu sehen. Weitere wettbewerbsrechtliche Sonderbestimmungen finden sich bspw. im Markengesetz, Heilmittelwerbegesetz oder im Bereich der Preisangabenverordnung.

Beispiel: Ein versicherter Heilpraktiker wird hinsichtlich seiner Internetseite oder wegen seinen sonstigen ”Außenauftritte” wegen angeblichen oder berechtigten Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz abgemahnt.

Nachfolgender Vergleich dient einem Standardvergleich. Es fehlen einige Gesellschaften, mit denen wir ebenfalls zusammenarbeiten (z.B. ARAG, Continentale, D.A.S., NV oder Roland. Einen Abschluss sollten Sie bei uns erst nach einer individuellen Einzelberatung tätigen.    

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