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	<title>Rechtsprechung Archive - Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</title>
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	<description>Versicherungsberatung mit WeitBlick ... seit über 30 Jahren</description>
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	<title>Rechtsprechung Archive - Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</title>
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	<item>
		<title>Patientenaufklärung bei kosmetisch/ästhetischen Behandlungen</title>
		<link>https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/patientenaufklaerung-bei-kosmetischaesthetischen-behandlungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Nov 2016 13:07:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufshaftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Heilpraktiker-Infos]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dieser Beitrag wendet sich an Heilpraktiker die (minimal-) invasive kosmetisch/ästhetische Behandlungen durchführen. In 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten, welches zu Änderungen im BGB führte, und größere Auswirkungen auf die rechtliche Arbeitssphäre &#8211; auch der Heilpraktiker hat. Maßgebliche Fundstellen <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/patientenaufklaerung-bei-kosmetischaesthetischen-behandlungen/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Dieser Beitrag wendet sich an Heilpraktiker die (minimal-) invasive kosmetisch/ästhetische Behandlungen durchführen.</strong></p>
<p>In 2013 ist das <strong>Patientenrechtegesetz</strong> in Kraft getreten, welches zu Änderungen im BGB führte, und größere Auswirkungen auf die rechtliche Arbeitssphäre &#8211; auch der Heilpraktiker hat. Maßgebliche Fundstellen im Bürgerlichen Gesetzbuch finden Sie in den <strong><span style="color: #0000ff;"><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630a.html" target="_blank"><span style="color: #0000ff;">Paragrafen 630a BGB</span></a></span> bis zum Paragraf 630h BGB</strong>.</p>
<p>Hierin finden sich u.a. wichtige Vorschriften hinsichtlich der <strong>Informationspflichten, Aufklärung, Einwilligung und schriftlichen Dokumentation</strong> einer Behandlung Ihrer Patienten.</p>
<p><span id="more-4029"></span></p>
<p>Ausführliche Informationen zum Patientenrechtegesetz sind auf den Internetseiten des <span style="color: #0000ff;"><a href="http://www.bmg.bund.de/" target="_blank"><span style="color: #0000ff;">Bundesministerium für Gesundheit</span></a></span> oder bei <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenrechtegesetz" target="_blank">Wikipedia</a> erhältlich.</p>
<p><b>Qualitätssicherung:</b> Auch wenn die Qualifikation einer Fortbildung mangelhaft ist, birgt dies Gefahren. Daher sind, wenn möglich, immer zertifizierte Fortbildungsangebote von Berufsverbänden etc. zu bevorzugen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung einzelner Behandlungsschritte sicherzustellen. </p>
<ul>
<li><b>Verschärft werden diese Vorschriften, wenn ein Heilpraktiker im kosmetisch/ästhetischen Bereich der &#8222;Schönheitsbehandlungen&#8220; tätig ist.</b> Beispielsweise im Bereich der Faltenunterspritzungen, Fadenlifting, Injektionslipolyse aber auch (Fruchtsäure-)Peeling oder Permanent-Make-up.  </li>
</ul>
<p>Zum Teil machen Versicherer im Bereich der Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung, wenn bestimmte kosmetisch/ästhetische Behandlungen mitversichert wurden, den Versicherungsschutz auch davon abhängig, dass eine umfassende Aufklärung und entsprechende Dokumentation erfolgt. Das ist beispielsweise bei einem unserer Partner der Haftpflichtkasse Darmstadt VVaG der Fall.</p>
<p>Damit lehnt sich der Versicherer an gesetzliche Bestimmungen an, die sowieso existent sind. Allerdings hätte in diesem Fall ein Heilpraktiker ein doppeltes Problem: <br /> Ein klagender Patient <span style="text-decoration: underline;"><strong>und</strong></span> ein Versicherer der den Versicherungsschutz versagt, weil nicht &#8211; so wie in den Versicherungsbedingungen niedergeschrieben &#8211; aufgeklärt und dokumentiert wurde.</p>
<p>Als Heilpraktiker schließen Sie mit einem Patienten einen Dienstleistungs- und keinen Werksvertrag. Soll heißen, Sie schulden bei einem Dienstleistungsvertrag keinen Erfolg. Somit ist das Nichtgefallen einer &#8222;kosmetischen Verbesserungsmaßname&#8220; nicht geschuldet, sofern dies nicht zugesichert wurde.</p>
<p>Eine unterlassene oder mangelhafte Aufklärung / Dokumentation kann aber einen Anspruch hinsichtlich dem Nichtgefallen trotz Dienstleistungsvertrag verursachen, so dass ein Werkvertrag in Kraft tritt. Da die Haftpflichtversicherer in ihren Klauseln das Nichtgefallen nicht unter Versicherungsschutz stellen, ein Problem.</p>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Eine Aufklärung und Dokumentation hat auch bei kosmetisch/ästhetischen Behandlungsformen sehr ausführlich und sorgfältig zu erfolgen, da es sich sonst um eine Körperverletzung handelt, und eine Beweislastumkehr stattfindet. Soll heißen, dass nun der Heilpraktiker seine Unschuld zu beweisen hat. Das ist schwieriger, als wenn der Patient eine Schuld des Heilpraktikers nachzuweisen hat.     </p>
<p>Neben der üblich mündlichen Aufklärung, sollten zur möglichen Enthaftung unbedingt beweissichere Aufklärungsbögen verwendet werden, die vom Heilpraktiker und Patienten als Aufklärungsnachweis bzw. Einverständniserklärung zu unterzeichnen sind.</p>
<p><b>Verhalten im Schadenfall gegenüber der Berufshaftpflichtversicherung</b></p>
<ul>
<li>Umgehend Schadenmeldung an den Versicherer machen (samt allen Unterlagen zum Behandlungsfehlervorwurf).</li>
<li>Schriftverkehr vom Patienten, gegnerischen Rechtsanwalt und/oder Gericht  umgehend an Haftpflichtversicherer weiterleiten (Briefkuverts immer aufbewahren!).</li>
<li>Eine Schweigepflichtsentbindungserklärung vom Patienten anfordern, wenn Patientenunterlagen an den Rechtsanwalt des Patienten und/oder an Ihre Berufshaftpflichtversicherung herauszugeben sind.</li>
<li>Keine Stellungnahme oder Kostenübernahme ohne Rücksprache mit Ihrer Haftpflichtversicherung.</li>
<li>Keine Anerkennung von Schadensersatzansprüchen!</li>
</ul>
<p>Ausführlichere Informationen siehe<span style="color: #0000ff;"> <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/richtiges-verhalten-im-schadenfall-haftpflichtversicherung/" target="_blank"><span style="color: #0000ff;">bitte diesen Beitrag</span></a></span>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Todesfälle in &#8222;Heilpraktiker Krebsklinik&#8220; in Brüggen-Bracht</title>
		<link>https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/todesfaelle-in-heilpraktiker-krebsklinik-in-brueggen-bracht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Sep 2016 15:36:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Heilpraktiker-Infos]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Juli 2016 ereigneten sich in Brüggen-Bracht  drei Todesfälle in einer alternativen Krebsklinik. Der verantwortliche Heilpraktiker Klaus R. soll zuvor ein nicht zugelassenes Präparat verwendet haben, durch das ggf. diese Todesfälle eingetreten sind. Zwei weitere Patienten wurden notfallmäßig in ein <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/todesfaelle-in-heilpraktiker-krebsklinik-in-brueggen-bracht/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Juli 2016 ereigneten sich in Brüggen-Bracht  drei Todesfälle in einer alternativen Krebsklinik. Der verantwortliche Heilpraktiker Klaus R. soll zuvor ein nicht zugelassenes Präparat verwendet haben, durch das ggf. diese Todesfälle eingetreten sind. Zwei weitere Patienten wurden notfallmäßig in ein anderes Krankenhaus eingewiesen.</p>
<p><span id="more-3891"></span></p>
<p>Über die Jahre hinweg starben in dem Krebszentrum 69 Patienten, die zumindest teilweise invasiv mit <strong>3-Bromopyruvat</strong> behandelt wurden. Die Ermittlungen auf diese Verstorbenen auszuweiten wird nicht angestrebt, da diesen Patienten laut Staatsanwaltschaft auch aus schulmedizinischer Sicht nicht mehr zu helfen war.</p>
<p>Nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft handelt es sich wie gesagt um das Präparat 3-Bromopyruvat. Ein Zusammenhang zwischen den Todesfällen und dem verabreichten Medikament, ist noch nicht endgültig geklärt. Gerichtsmediziner ermitteln noch.  Es könnte z.B. auch eine Überdosierung oder eine stoffliche Verunreinigung von 3-BP vorliegen.</p>
<p>Eine Zulassung von 3-Bromopyruvat als Arzneimittel besteht nicht, da hierfür  nicht die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Nur in &#8222;experimentellen Grundlagenstudien&#8220; wurde das Präparat bisher untersucht. Weitergehende Untersuchungen erfolgten bislang nur an Zellkulturen/Petrischale sowie an Mäusen. Klinische Studien an Menschen erfolgten keine.</p>
<p>Gegen den Heilpraktiker Klaus R. ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Ob den Heilpraktiker tatsächlich ein Verschulden trifft, bleibt abzuwarten.</p>
<p>Feststehen soll auf jeden Fall, dass der Heilpraktiker auf seiner Internetseite gegen <a href="http://www.omsels.info/die-verbote-oder-was-darf-ich-nicht/2-heilmittelwerbegesetz/12-hwg-werbung-bei-bestimmten-krankheiten" target="_blank" rel="noopener">§ 12 (1) Heilmittelwerbegesetz</a> (in Verbindung mit der Anlage A) verstoßen haben soll.</p>
<p>Ob gegen das Patientenrechtegesetz verstoßen wurde, weiß ich nicht. Dieses sieht bei nicht zugelassenen Medikamenten eine erhöhte mündliche und schriftliche Aufklärungspflicht vor. Da 3BP aber noch weitgehend unerforscht ist, ist eine ordnungsgemäße Aufklärung schwierig darzustellen.</p>
<p>Ob und wenn ja weshalb in diesen Fällen die <strong>Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung</strong> und eine <strong>Rechtsschutzversicherung</strong> eine Deckung eventuell versagen könnte, werde ich später in einem weiteren Beitrag erörtern.</p>
<p><b>Konsequenzen</b></p>
<p><b></b>In den vergangenen Jahren hat es ähnliche Fälle gegeben. Die Presse hat hierüber informiert und teilweise übertrieben skandaliert. Es wird bemängelt, dass &#8222;den Heilpraktikern&#8220; die Qualifizierung bzw. Ausbildung fehlt, um schwerkranke Krebspatienten in unverantwortlicher Weise zu behandeln. Soll heißen, ohne maßgebliche Begleitung durch qualifizierte Fachärzte.</p>
<p>Hierzu war beispielsweise aus dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium zu hören, dass Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen etc. der Heilpraktiker zu verschärfen sind. Geschehen in dieser Richtung ist noch nichts, obwohl seit Jahren gefordert.</p>
<p>Ich sehe solche Fälle als absolute Ausnahme an, und sehe, wenn überhaupt, nur einen kleineren Handlungsbedarf im Bereich der Berufsregulierung. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die ganz überwiegende Arbeit der Heilpraktikerschaft nicht zu beanstanden ist. Auch die Haftpflichtversicherer sprechen aus, dass der Schadenverlauf erfreulich niedrig ist. Nicht zuletzt deswegen, sind auch die Beiträge zur Heilpraktiker Berufshaftpflicht für Neukunden in den letzten Jahren gesunken.</p>
<p><strong>Sondernewsletter</strong></p>
<p>Weitergehende Informationen &#8211; auch in rechtlicher Hinsicht &#8211; können Sie einem <strong>Sondernewsletter</strong> von <strong>Rechtsanwalt Dr. René Sasse</strong> entnehmen. Dazu bitte <strong><a href="http://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/aktuelles/details.php?Kunde=1122&amp;Modul=3&amp;ID=19673" target="_blank" rel="noopener">hier weiterlesen</a></strong> (&#8230;).</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/24/EU</title>
		<link>https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/umsetzung-der-richtlinie-201124eu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Jul 2015 11:32:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufshaftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker]]></category>
		<category><![CDATA[Brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie 2011/24/EU]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenmobilitätsrichtlinie]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=2822</guid>

					<description><![CDATA[<p>Patientenmobilitätsrichtlinie Das Europäische Parlament und der Rat haben mit der Richtlinie 2011/24/EU vom 9. März 2011 beschlossen, dass die Einwohner der Europäischen Union selbstbestimmt darüber entscheiden können, in welchem Land der EU sie ambulante oder stationäre  Gesundheitsdienstleistungen beanspruchen wollen (grenzüberschreitende <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/umsetzung-der-richtlinie-201124eu/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Patientenmobilitätsrichtlinie</strong></p>
<p>Das Europäische Parlament und der Rat haben mit der <a href="http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/p-q/patientenmobilitaetsrichtlinie.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>Richtlinie 2011/24/EU vom 9. März 2011</strong></a> beschlossen, dass die Einwohner der Europäischen Union selbstbestimmt darüber entscheiden können, in welchem Land der EU sie ambulante oder stationäre  Gesundheitsdienstleistungen beanspruchen wollen (grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung).</p>
<p><span id="more-2822"></span></p>
<p>Die Regelungen sind umfangreich und im Einzelnen komplex. Kurz gesagt geht es um Bestimmungen zu den Themen:</p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li>Kostenerstattung von EU-Auslandsbehandlungen</li>
<li>Patientenaufklärung /-schutz</li>
<li>Verschreibung, Abgabe und Bereitstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten</li>
<li>Regelungen zu sicherer und hochwertiger Patientenversorgung</li>
<li>Verwaltungszusammenarbeit und Informationsaustausch</li>
<li><span style="color: #0000ff; background-color: #ff9900;"><strong>Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung</strong></span></li>
<li>und vielem mehr</li>
</ul>
<p>Die Richtlinie <strong>musste</strong> bei den einzelnen EU-Mitgliedsstatten bis zum 25. Oktober 2013 umgesetzt werden; soll heißen, in Gesetzesform gegossen werden.</p>
<p><strong>Umsetzung</strong></p>
<p>Erstmals umgesetzt wurde die Richtlinie 2011/24/EU von der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales für das <strong>Land Brandenburg</strong> am 12. August 2014. Maßgeblich ist hierbei die Umsetzung in ein Gesetz, welches Spielräume zur EU-Richtlinie bietet.</p>
<p>Das Arbeitspapier lautete:</p>
<p><strong>Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Patientenmobilitätsrichtlinienumsetzungsgesetz &#8211; PatMobRLUG).</strong></p>
<p>Hierin wurden von der <strong>Berliner Senatsverwaltung</strong> erstmals <strong>die konkreten Berufe</strong> der vom Gesetz betroffenen Gesundheitsdienstleister (natürliche / juristische Personen) einstweilen abschließend definiert und aufgeführt. Das ist sehr hilfreich, da &#8222;Gesundheitsdienstleister&#8220; einen etwas unbestimmten Begriff darstellt. Als (EU-) Gesundheitsdienstleister definiert wurden die folgenden Berufe:</p>
<ul style="list-style-type: disc;">
<li>Ärztinnen und Ärzte,</li>
<li>Zahnärztinnen und Zahnärzte,</li>
<li>Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten</li>
<li>Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten,</li>
<li>Apothekerinnen und Apotheker,</li>
<li>Diätassistentinnen und Diätassistenten,</li>
<li>Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten,</li>
<li>Hebammen und Entbindungspfleger,</li>
<li>Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie</li>
<li>Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger,</li>
<li>Logopädinnen und Logopäden,</li>
<li>Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen sowie Masseure und medizinische Bademeister,</li>
<li>Physiotherapeutinnen und -therapeuten,</li>
<li>Altenpflegerinnen und –pfleger,</li>
<li>Orthoptistinnen und Orthoptisten</li>
</ul>
<p>&#8211; sowie</p>
<ul style="list-style-type: disc;">
<li>Krankenhäuser,</li>
<li>Privatkrankenanstalten (§ 30 GewO),</li>
<li>Medizinische Versorgungseinrichtungen (§ 95 Absatz 1 Satz 2 SGB V),</li>
<li>Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisnetze,</li>
<li>Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (§ 107 Absatz 2 SGB V),</li>
<li>Praxiskliniken (§ 115 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB V),</li>
<li>Hochschulambulanzen (§ 117 SGB V),</li>
<li>psychiatrische und geriatrische Institutsambulanzen (§§ 118, 118a SGB V),</li>
<li>von Hebammen oder Entbindungspflegern geleitete Einrichtungen, z. B. Geburtshäuser (vgl. § 134a SGB V),</li>
<li>Einrichtungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V),</li>
<li>Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (§ 37b SGB V),</li>
<li>ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize (§ 39a SGB V),</li>
<li>sozialpädiatrische Zentren (§ 119 SGB V),</li>
<li>Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationäre Pflegeeinrichtungen hinsichtlich der ambulan-ten Behandlung (§§ 119a und 119b SGB V) und</li>
<li>Pflegeeinrichtungen, soweit sie nach den §§ 63 ff. SGB V behandeln.</li>
</ul>
<p><strong>Andere Bundesländer machten es sich einfacher und definieren die von der EU-Richtlinie 2011/24/EU betroffenen Berufe folgendermaßen:</strong></p>
<p><em>&#8222;Angehörige der Gesundheitsberufe sind Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Zahnärztinnen und -ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger oder Apothekerinnen und Apotheker <strong>oder andere Fachkräfte</strong>, die im Gesundheitsbereich Tätigkeiten ausüben, die einem<strong> reglementierten Beruf</strong> im Sinne von Artikel 3 Absatz 1a der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2009 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 49; ABl. L 271 vom 16.102007, S. 18; ABl. L 93 vom 4.4.2008, S. 28) vorbehalten sind oder Personen, die nach den Vorschriften des Bundes und der Länder als Angehörige eines <strong>reglementierten Gesundheitsberufes</strong> gelten.&#8220;</em></p>
<p><span style="background-color: #c0c0c0;"><strong>Meine Anmerkung</strong>:</span> Reglementierte Gesundheitsberufe sind Berufe, die einen bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsweg <span style="text-decoration: underline;"><strong>verbindlich</strong></span> vorschreiben.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Der oben aufgeführte Personenkreis ist seit dem <a href="http://www.bmg.bund.de/presse/pressemitteilungen/2013-04/eu-richtlinie-zur-kostenerstattung.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>25. Oktober 2013</strong></a> gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, falls noch nicht geschehen.</p>
<p><a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=2450" target="_blank" rel="noopener"><strong>Heilpraktiker</strong></a> werden von <strong>diesem Gesetz nicht berührt</strong>, da dieses Berufsbild im EU-Ausland schlichtweg &#8222;nicht existiert&#8220; und einen deutschen Sonderweg darstellt. Somit kann ein Heilpraktiker keine legale, grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung im Sinne einer gesetzlich normierten EU-Patientenmobilität erbringen. Siehe auch meinen <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=2450" target="_blank" rel="noopener"><strong>Beitrag</strong></a> vom 31.03.2015.</p>
<hr />
<p>Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung sollte für die aufgeführten &#8211; aber auch alle anderen &#8211; &#8222;Gesundheitsdienstleister&#8220; bzw. <a href="http://www.bmg.bund.de/themen/gesundheitssystem/gesundheitsberufe/gesundheitsberufe-allgemein.html" target="_blank" rel="noopener">Gesundheitsberufe</a> selbstverständlich sein.</p>
<p>Eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker sollte sowieso obligatorisch sein, da er auch verschuldensunabhängig in Schwierigkeiten geraten kann, denn es genügt schon der reine Vorwurf, von dem er sich dann &#8211; notfalls vor Gericht &#8211; zu entlasten hat.</p>
<p>Gerne unterbreiten wir Ihnen zur Berufshaftpflichtversicherung einen Vorschlag.</p>
<a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=423" class="su-button su-button-style-default" style="color:#000000;background-color:#dd9933;border-color:#b17b29;border-radius:0px" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span style="color:#000000;padding:6px 18px;font-size:14px;line-height:21px;border-color:#e8b871;border-radius:0px;text-shadow:none"><i class="sui sui-play" style="font-size:14px;color:#000000"></i> Angebotsanfrage</span></a>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neurostructural Integration Technique (NST)</title>
		<link>https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/neurostructural-integration-technique-nst/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jun 2015 11:23:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Berufshaftpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Neurostructural Integration Technik]]></category>
		<category><![CDATA[Neurostructural Integration Technique]]></category>
		<category><![CDATA[NST]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=2688</guid>

					<description><![CDATA[<p>Heilpraktikerleistungen sind wie die der Physiotherapeuten unter Berücksichtigung der einschlägigen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Im Bereich der Neurostructural Integration Technique (NST) wurde dies jedoch seitens der Finanzverwaltung angezweifelt, da es sich im konkreten Fall um keine Heilbehandlung bzw. Linderung <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/neurostructural-integration-technique-nst/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/neurostructural-integration-technique-nst/">Neurostructural Integration Technique (NST)</a> erschien zuerst auf <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de">Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Heilpraktikerleistungen sind wie die der Physiotherapeuten unter Berücksichtigung der einschlägigen Voraussetzungen von der <strong>Umsatzsteuer</strong> befreit.</p>
<p>Im Bereich der Neurostructural Integration Technique (NST) wurde dies jedoch seitens der Finanzverwaltung angezweifelt, da es sich im konkreten Fall um keine Heilbehandlung bzw. Linderung von Beschwerden handeln sollte. Ferner wurde ins Feld geführt, dass diese Techniken von keiner Krankenkasse erstattet werden.</p>
<p><span id="more-2688"></span></p>
<p>Die Sache landete von dem Finanzgericht Baden-Württemberg. Dort wurde fesgestellt, dass die Ansicht der Finanzverwaltung unrichtig und unrechtmäßig ist.</p>
<p>Ergebnis:</p>
<p><strong>Die Anwendung der Neurostructural Integration Technique (NST) bleibt für Heilpraktiker und Physiotherapeuten von der Umsatzsteuer befreit.</strong><b><br />
</b></p>
<p>Urteil vom 04. Juni 2014 | FG Baden-Württemberg | Az. 14K797/12</p>
<p><strong>Anmerkung:</strong></p>
<p>Die Neurostructural Integration Technique (NST) wurde ursprünglich von Tom Bowen entwickelt und ähnelt in gewisser Weise der Osteopathie. NST wurde über die Jahre stetig fortentwickelt.</p>
<p>NST ist innerhalb unserer Berufshaftpflichtversicherungen mitversichert, sofern diese im Rahmen einer Fortbildung erlernt und angewendet werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>  </b></p>
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		<title>Pflicht zum Abschluss einer Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung?</title>
		<link>https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/pflicht-zum-abschluss-einer-heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2015 18:48:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufshaftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[2011/24/EU]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsordnung für Heilpraktiker]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie 2011/24/EU]]></category>
		<category><![CDATA[Pflicht zur Berufshaftpflicht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=2450</guid>

					<description><![CDATA[<p>Immer wieder wird von manchen &#8222;Kollegen&#8220; und &#8222;Unternehmensberatern&#8220; unkritisch behauptet, dass gemäß Artikel 17 der Heilpraktiker Berufsordnung oder der EU-Richtlinie 2011/24/EU der Abschluss einer Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung für jeden Heilpraktiker verpflichtend sei. In der Berufsordnung für Heilpraktiker steht: &#8222;Heilpraktiker verpflichten sich <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/pflicht-zum-abschluss-einer-heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder wird von manchen &#8222;Kollegen&#8220; und &#8222;Unternehmensberatern&#8220; unkritisch behauptet, dass gemäß <strong>Artikel 17</strong> der <strong>Heilpraktiker Berufsordnung</strong> oder der <strong>EU-Richtlinie 2011/24/EU</strong> der Abschluss einer Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung für jeden Heilpraktiker verpflichtend sei.</p>
<p><span id="more-2450"></span></p>
<p>In der Berufsordnung für Heilpraktiker steht:</p>
<p><em>&#8222;Heilpraktiker verpflichten sich zum Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung. Der Abschluss einer zusätzlichen <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=1169" target="_blank" rel="noopener">Strafrechtsschutzversicherung</a> wird empfohlen.&#8220;</em></p>
<p>Das stimmt nur teilweise. Dazu gleich mehr zu den Hintergründen.</p>
<p>Zunächst soll aber nicht unerwähnt bleiben, dass es für den Abschluss einer (möglichst hochwertigen) Berufshaftpflichtversicherung zahlreiche gute Gründe gibt. Dies auch aus der Sicht eines Geschädigten &#8211; der sonst keine Chance hätte, seinen erlittenen Schaden zumindest finanziell kompensiert zu bekommen. Es gibt also auch eine äthisch-moralische Komponente zum Abschluss einer solchen Versicherung.</p>
<p>Die besagte Berufsordnung für Heilpraktiker wurde 1992 von den sechs Heilpraktiker <strong>Bundesverbänden</strong> formuliert und niedergeschrieben. Es handelt sich quasi um eine Vereinssatzung die für deren Mitglieder verpflichtend sind.</p>
<p>Wenn Sie in keinem Bundesverband Mitglied sind, und auch nicht in einem anderen Berufsverband Mitglied sind, der es zur Pflicht macht eine Berufshaftpflichtversicherung in freier Auswahl zu unterhalten, sind Sie zu einem Abschluss nicht verpflichtet.</p>
<p>Brandenburgisches Patientenmobilitätsumsetzungsgesetz:</p>
<p>Als Pflicht zum Abschluss einer Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung wird von dem Einen oder Anderen auch gerne das <strong>Bundesland Brandenburg</strong> angeführt, welches als erstes und bisher einziges Bundesland durch Gesetz die <strong>EU-Richtlinie 2011/24/EU</strong> für Heilpraktiker tatsächlich als eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Kraft gesetzt hat (§ 4 BbgPat-MobUG). Andere Bundesländer haben sich bisher dieser Pflicht (noch) nicht angeschlossen (Stand: 01/2016).</p>
[Aktualisierung 21.09.2016]: Als zweites Bundesland besteht für Heilpraktiker nun auch in <strong>Bayern</strong> die Pflicht eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Weitere Details entnehmen Sie &#8230; <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=3900">bitte hier weiterlesen</a>.</p>
<p><strong>Die EU-Richtlinie 2011/24/EU soll die <em>&#8222;Ausübung der Patientenrechte in der grenzüber-schreitenden Gesundheitsversorgung (Patientenmobilitätsrichtlinienumsetzungsgesetz &#8211; PatMobRLUG)&#8220;</em> regeln. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist hierbei nur ein Punkt &#8211; unter sehr vielen anderen.<br />
</strong></p>
<p>Das Heilpraktiker nicht zu den Betroffenen zählen können &#8211; ist wohl von vorneherein klar, da durch diese Berufsgruppe keine durch Krankenkassen grenzüberschreitende, erstattungsfähige Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden.</p>
<p><strong><a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=2822" target="_blank" rel="noopener">Welche Berufsgruppen davon wirklich betroffen sind, entnehmen Sie bitte meinem Beitrag vom 23.07.2015, der Sie über die Hintergründe aufklären soll.</a></strong></p>
<hr />
<p>Ich kann aber nur jedem Heilpraktiker dringend empfehlen, eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung zu haben, da es sich &#8211; losgelöst von der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens, um ein theoretisch existentiell zerstörendes bzw. gefährdendes Risiko handelt, als Heilbehandler tätig zu werden. Solche Risiken können alleine nicht mehr getragen werden, sondern werden sinnvollerweise auf einen kompetenten Versicherer übertragen.</p>
<p>Dabei kann schon alleine der reine Vorwurf eines Schadens kritisch werden, da ein ggf. rechtschutzversicherter Patient an einen Fachanwalt für Medizinrecht herantritt, um einen vermeintlich gesundheitlichen Schaden einzuklagen.</p>
<p><strong>Mit dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung übernimmt der Versicherer für Sie folgende Aufgaben:</strong></p>
<p>Er prüft zunächst ob Sie, als Versicherter, gegenüber dem Geschädigten der gesetzlichen Haftung unterliegen. Ist eine solche Haftung gegeben, so wird als nächstes geprüft, ob die Ansprüche des Geschädigten der Höhe nach berechtigt sind, und vom Versicherungsschutz umfasst werden.</p>
<p>Verläuft die <b>Haftungsprüfung positiv</b>, so wird der Versicherer berechtigte Ansprüche des Geschädigten bedingungsgemäß befriedigen. Verläuft die <b>Haftungsprüfung negativ</b>, dann wehrt der Versicherer die Ansprüche ab. Sollten Sie als Versicherungsnehmer vom Anspruchsteller daraufhin verklagt werden, so führt der Versicherer den Rechtsstreit auf eigene Kosten und in Ihrem Namen (so genannte Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung). Bei ungünstigem Prozessausgang – das Gericht verurteilt Sie zur Zahlung – muss der Versicherer, außer der eigentlichen Entschädigungsleistung, auch die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.</p>
<p><strong>Stand: 2017</strong></p>
<hr />
<p>Gerne unterbreiten wir Ihnen zur Berufshaftpflicht einen Vorschlag.</p>
<a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=423" class="su-button su-button-style-default" style="color:#000000;background-color:#dd9933;border-color:#b17b29;border-radius:0px" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span style="color:#000000;padding:6px 18px;font-size:14px;line-height:21px;border-color:#e8b871;border-radius:0px;text-shadow:none"><i class="sui sui-play" style="font-size:14px;color:#000000"></i> Angebotsanfrage</span></a>
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		<title>Geschäftlicher Spam-Ordner täglich kontrollieren</title>
		<link>https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/geschaeftlicher-spam-ordner-taeglich-kontrollieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Sep 2014 15:41:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[kontrollieren]]></category>
		<category><![CDATA[LG Bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Spam-Ordner]]></category>
		<category><![CDATA[Spamordner]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=799</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das nachfolgende Urteil ist für alle selbstständig bzw. selbstständig-freiberuflich Erwerbstätige interessant, somit auch für meine Heilpraktiker Kunden, die eine E-Mail-Adresse im sog. Geschäftsverkehr verwenden. Soll heißen, wenn Sie diese E-Mail-Adresse zum Beispiel auf dem Briefpapier, auf Visitenkarten, Flyern oder auf <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/geschaeftlicher-spam-ordner-taeglich-kontrollieren/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das nachfolgende Urteil ist für alle selbstständig bzw. selbstständig-freiberuflich Erwerbstätige interessant, somit auch für meine Heilpraktiker Kunden, die eine E-Mail-Adresse im sog. Geschäftsverkehr verwenden. Soll heißen, wenn Sie diese E-Mail-Adresse zum Beispiel auf dem Briefpapier, auf Visitenkarten, Flyern oder auf der Website etc als Kontaktmöglichkeit angeben.<span id="more-799"></span></p>
<p><strong>Ausgangslage:</strong></p>
<p>Ein freiberuflich tätiger Rechtsanwalt übersah eine wichtige E-Mail, die er an seine Mandantin hätte weiterleiten sollen, da diese E-Mail im sog. Spam-Ordner landete. Dadurch entstand seiner Mandantin ein finanzieller Schaden von 90.000,- Euro.  Dies stellte nach Ansicht des Gerichts eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, da nach Ansicht des LG Bonn neben den &#8222;normalen&#8220; E-Mails <em>auch</em> ein Spam-Ordner täglich zu sichten ist (Landgericht Bonn, Urteil vom 10.01.2014, Az. 5 O 189/13).  Der Beklagte wurde zur Schadenersatzzahlung verurteilt.</p>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Das Urteil ist sicher problematisch. Ich persönlich handhabe dies schon immer so. Hintergrund ist leider die Tatsache, dass regelmäßig eine fehlerhafte Zuordnung ordnungsgemäßer E-Mails in meinen Spam-Ordner erfolgt. Diese Nachrichten würden ohne manuelle Kontrolle auf nimmer wiedersehen verschwinden, was sich auf meinem Geschäftsverkehr prekär auswirken kann. Das Einzelurteil des LG Bonn betraf zwar einen Rechtsanwalt, ist aber einstweilen genauso gut auf andere Berufsgruppen übertragbar.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Widerruf der Heilpraktikererlaubnis bei schweren Behandlungsfehlern</title>
		<link>https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/widerruf-der-heilpraktikererlaubnis-bei-schweren-behandlungsfehlern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Aug 2014 12:22:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[charakterlich]]></category>
		<category><![CDATA[Entzug der Heilpraktikererlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Heilpraktiker]]></category>
		<category><![CDATA[unzuverlässig]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=793</guid>

					<description><![CDATA[<p>Urteil des Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 26. September 2013 (Az. 5 K 909 / 12, vgl. Lindenau AMK 1 / 2014, S. 17) sittlich unzuverlässig im Sinne des  § 2 Abs. 1f) der 1. Durchführungsverordnung Heilpraktikergesetz (1. DVO HeilPrG). Leitsatz <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/widerruf-der-heilpraktikererlaubnis-bei-schweren-behandlungsfehlern/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Urteil des Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 26. September 2013 (Az. 5 K 909 / 12, vgl. Lindenau AMK 1 / 2014, S. 17) sittlich unzuverlässig im Sinne des  § 2 Abs. 1f) der 1. Durchführungsverordnung Heilpraktikergesetz (1. DVO HeilPrG).</p>
<p><strong>Leitsatz</strong></p>
<p>Ein Heilpraktiker, der schwer erkrankten Patienten dazu rät, ohne weitere Rücksprache die ärztlich verordneten Medikamente abzusetzen, ist sittlich und charakterlich unzuverlässig.<span id="more-793"></span></p>
<p><strong> Sachverhalt</strong></p>
<p>Geklagt wurde von einer Heilpraktikerin, der die 2004 erteilte HP-Zulassung entzogen wurde. Grund hierfür waren mindestens drei schwere Behandlungsfehler, zwischen den Jahren 2008 bis 2012.  </p>
<p>Bei einem Patienten wurde ärztlicherseits eine Rheumaerkrankung diagnostiziert, die medikamentös behandelt wurde. Die Heilpraktikerin diagnostizierte hingegen eine Borreliose und Krätzmilbe und rier dazu, die ärztlich verordneten Medikamente abzusetzen. Die Diagnose der Heilpraktikerin erwies sich jedoch als falsch.</p>
<p>In einem weiteren Fall wurde Darmkrebs und die typischen Anzeichen eines Leberversagens übersehen. Darüber hinaus wurde in einem weiteren Fall einer Parkinson-Patientin dazu geraten, die ärztlich verordneten Medikamente abzusetzen.</p>
<p>In diesen bekannt gewordenen Fällen, hat sich der gesundheitliche Zustand der Patienten deutlich verschlechtert, und hätten zum Teil unbehandelt zum Tod führen können.     </p>
<p>Die Fälle kamen zum Gutachterausschuss, woraufhin die zuständige Behördenstelle &#8211; wie vom Gutachterausschuss empfohlen &#8211; die HP-Erlaubnis entzog.</p>
<p>Die Klägerin; soll heißen, die angeklagte Heilpraktikerin die gegen den Entzug der Heilpraktikererlaubnis zu Felde zog, hatte nämlich in den vorangegangenen Anhörungen durch den Gutachterausschuss ihr Verhalten bestritten. Daher sei davon auszugehen, dass diese auch in Zukunft so handeln wird, und ihr daher wegen Unzuverlässigkeit die HP-Erlaubnis zu entziehen ist.     </p>
<p><strong>Gerichtsentscheidung</strong></p>
<p>Die Klage der Heilpraktikerin blieb ohne Erfolg. Es blieb beim Entzug der Erlaubnis gemäß  <br /> § 7 Abs. 1 S. 1 der 1. DVO HeilPrG. Als Gründe wurden angeführt, dass sich sonst durch ihr Verhalten Gefahren für die Allgemeinheit und der von ihr behandelnden Patienten ergeben würden. Augenscheinlich wurden Pflichten und Vorschriften missachtet, die der Heilpraktikerberuf mit sich bringen würde.  </p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Die Klägerin hat die Grenzen einer Heilpraktikertätigkeit überschritten. Grundlegende Berufspflichten wurden wissentlich missachtet oder nicht erkannt. Die Intention des Gesetzgebers hinsichtlich der Abwehr von Gesundheitsgefahren bestehe u.a. darin, schwerere Erkrankungen, die eine ärztliche Behandlung erfordern, nicht im Wege zu stehen. Der Patient darf nicht in den Glauben versetzt werden, dass eine Heilpraktikertätigkeit eine ärztlich notwendige Behandlung bzw. verordnete Medikamention ersetzt. Auch nur die Verzögerung einer solch notwendigen Behandlung ist nicht hinzunehmen.  </p>
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