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	<title>Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker Archive - Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</title>
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	<description>Versicherungsberatung mit WeitBlick ... seit über 30 Jahren</description>
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	<title>Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker Archive - Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</title>
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	<item>
		<title>Fadenlifting mit PDO-Fäden und andere Schönheitsbehandlungen durch Heilpraktiker</title>
		<link>https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/fadenlifting-mit-pdo-faeden-und-andere-schoenheitsbehandlungen-durch-heilpraktiker/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Mar 2017 15:35:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufshaftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker]]></category>
		<category><![CDATA[Fadenlifting]]></category>
		<category><![CDATA[PDO-Fäden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immer öfter entdecken Heilpraktiker für sich den Geschäftszweig der kosmetisch-ästhetischen &#8222;Schönheitsbehandlungen&#8220;. Dabei sind Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure oder Eigenblut-/plasma relativ leicht versicherbar, wie schon in einem meiner Beiträge ===&#62; hier oder auch ===&#62; hier ausführlich beschrieben wurde. Um die Anforderungen der <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/fadenlifting-mit-pdo-faeden-und-andere-schoenheitsbehandlungen-durch-heilpraktiker/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Immer öfter entdecken Heilpraktiker für sich den Geschäftszweig der kosmetisch-ästhetischen &#8222;Schönheitsbehandlungen&#8220;. Dabei sind Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure oder Eigenblut-/plasma relativ leicht versicherbar, wie schon in einem meiner Beiträge ===&gt; <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/heilpraktiker-mit-faltenunterspritzungen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> oder auch ===&gt; <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/faltenunterspritzung_biolifting/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> ausführlich beschrieben wurde.</p>
<table style="border-collapse: collapse; width: 97.7507%; height: 94px;">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 867.2px;">Um die Anforderungen der Heilpraktiker an jeweils ganz unterschiedlichen Behandlungsformen gerecht zu werden, arbeiten wir hierzu mit den unterschiedlichsten Versicherungsgesellschaften zusammen. So z.B. mit der <strong>ARAG</strong>, <strong>AXA</strong>, der <strong>Continentale</strong>, der <strong>Haftpflichtkasse</strong>, <strong>Inter, Adcuri</strong> (Barmenia) der <strong>Signal Iduna</strong>, der <strong>Versicherungskammer Bayern usw</strong>.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong><br />
Kosten:</strong></p>
<p>Entsprechende Konzepte können wir ab einem Beitrag von <span style="background-color: #ffff99;"><strong><span style="background-color: #ffff99;">140,0</span>0 Euro/Jahr</strong></span> zzgl. 19 % Versicherungssteuer anbieten.<br />
Versichert wären dann u.a. <strong>Faltenunterspritzungen</strong>.</p>
<p>Sofern auch <strong><span style="background-color: #ffff99;">Fadenlifting</span></strong> mit resorbierbaren Fäden versichert werden soll, beginnen hier die Beiträge über einen anderen Versicherer bei netto 268,00 Euro / Jahr zzgl. 19 % Versicherungssteuer. Mitversichert sind dann Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure usw.</p>
<p><span id="more-4138"></span></p>
<p>Vorausgesetzt wird hierfür eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (HP Zulassungsurkunde) und entsprechende Fortbildungen, die nachgewiesen werden können. Der zeitliche Umfang der kosmetisch-ästhetischen Behandlungen ist nicht limitiert, und kann demzufolge auch ausschließlich in der Heilpraktikerpraxis erfolgen.</p>
<p><strong>Je nach Bedarf sind die folgenden Behandlungsformen versicherbar:</strong></p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li>Fadenlifting mit resorbierenden PDO-Fäden</li>
<li>Faltenunterspritzung mit Eigenblut (Vampirlifting / PRP-Lifting)</li>
<li>Haut- und Faltenunterspritzungen mit nicht-allergisierender Hyaluronsäure (z.B. Restylane, Perlane- und Hylaform-Produkte)</li>
<li>Haut- und Faltenunterspritzungen mit Poly-L-Michsäure</li>
<li>Bio-Lifting-Verfahren</li>
<li>PlexR (Faltenbehandlung mittels Plasmagenerator)</li>
<li>Mikro-Needling / Derma-Pen (Nadelrolle/Nadelstift)</li>
<li>Injektionslipolyse (Fett-weg-Spritze)</li>
<li>Behandlung mit Radiowellen, Ultraschall, IPL usw. auch Ultraschalllipolyse</li>
<li>Carboxy-Therapie (Injektion von CO2)</li>
<li>Behandlungen mit dem ACCOR Cosmetic Corrector</li>
<li>Intravenöse Sauerstofftherapie (Anreicherung Eigenblut mit Sauerstoff)</li>
<li>Bleaching (Aufhellen der Zähne mittels Wasserstoffperoxid, Konzentration max. 0,1 %)</li>
<li>Cryolipolyse / Kryotherapie (Kältebehandlung)</li>
<li>Epilation</li>
<li>Dermo Facial (Behandlung mit ionisiertem Sauerstoff mittels „Ionenhelm“)</li>
<li>Mikroblading</li>
<li>Permanent Make-Up</li>
<li>Durchführung von Piercing</li>
</ul>
<p><strong><br />
Sie haben Interesse?</strong></p>
<p>Gerne erhalten Sie dann weitere Informationen im Detail und unterbreiten Ihnen einen ausführlichen Vorschlag.</p>
<a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=423" class="su-button su-button-style-default" style="color:#000000;background-color:#dd9933;border-color:#b17b29;border-radius:0px" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span style="color:#000000;padding:6px 18px;font-size:14px;line-height:21px;border-color:#e8b871;border-radius:0px;text-shadow:none"><i class="sui sui-play" style="font-size:14px;color:#000000"></i> Angebotsanfrage</span></a>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/24/EU</title>
		<link>https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/umsetzung-der-richtlinie-201124eu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Jul 2015 11:32:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufshaftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker]]></category>
		<category><![CDATA[Brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie 2011/24/EU]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenmobilitätsrichtlinie]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=2822</guid>

					<description><![CDATA[<p>Patientenmobilitätsrichtlinie Das Europäische Parlament und der Rat haben mit der Richtlinie 2011/24/EU vom 9. März 2011 beschlossen, dass die Einwohner der Europäischen Union selbstbestimmt darüber entscheiden können, in welchem Land der EU sie ambulante oder stationäre  Gesundheitsdienstleistungen beanspruchen wollen (grenzüberschreitende <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/umsetzung-der-richtlinie-201124eu/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Patientenmobilitätsrichtlinie</strong></p>
<p>Das Europäische Parlament und der Rat haben mit der <a href="http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/p-q/patientenmobilitaetsrichtlinie.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>Richtlinie 2011/24/EU vom 9. März 2011</strong></a> beschlossen, dass die Einwohner der Europäischen Union selbstbestimmt darüber entscheiden können, in welchem Land der EU sie ambulante oder stationäre  Gesundheitsdienstleistungen beanspruchen wollen (grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung).</p>
<p><span id="more-2822"></span></p>
<p>Die Regelungen sind umfangreich und im Einzelnen komplex. Kurz gesagt geht es um Bestimmungen zu den Themen:</p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li>Kostenerstattung von EU-Auslandsbehandlungen</li>
<li>Patientenaufklärung /-schutz</li>
<li>Verschreibung, Abgabe und Bereitstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten</li>
<li>Regelungen zu sicherer und hochwertiger Patientenversorgung</li>
<li>Verwaltungszusammenarbeit und Informationsaustausch</li>
<li><span style="color: #0000ff; background-color: #ff9900;"><strong>Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung</strong></span></li>
<li>und vielem mehr</li>
</ul>
<p>Die Richtlinie <strong>musste</strong> bei den einzelnen EU-Mitgliedsstatten bis zum 25. Oktober 2013 umgesetzt werden; soll heißen, in Gesetzesform gegossen werden.</p>
<p><strong>Umsetzung</strong></p>
<p>Erstmals umgesetzt wurde die Richtlinie 2011/24/EU von der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales für das <strong>Land Brandenburg</strong> am 12. August 2014. Maßgeblich ist hierbei die Umsetzung in ein Gesetz, welches Spielräume zur EU-Richtlinie bietet.</p>
<p>Das Arbeitspapier lautete:</p>
<p><strong>Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Patientenmobilitätsrichtlinienumsetzungsgesetz &#8211; PatMobRLUG).</strong></p>
<p>Hierin wurden von der <strong>Berliner Senatsverwaltung</strong> erstmals <strong>die konkreten Berufe</strong> der vom Gesetz betroffenen Gesundheitsdienstleister (natürliche / juristische Personen) einstweilen abschließend definiert und aufgeführt. Das ist sehr hilfreich, da &#8222;Gesundheitsdienstleister&#8220; einen etwas unbestimmten Begriff darstellt. Als (EU-) Gesundheitsdienstleister definiert wurden die folgenden Berufe:</p>
<ul style="list-style-type: disc;">
<li>Ärztinnen und Ärzte,</li>
<li>Zahnärztinnen und Zahnärzte,</li>
<li>Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten</li>
<li>Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten,</li>
<li>Apothekerinnen und Apotheker,</li>
<li>Diätassistentinnen und Diätassistenten,</li>
<li>Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten,</li>
<li>Hebammen und Entbindungspfleger,</li>
<li>Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie</li>
<li>Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger,</li>
<li>Logopädinnen und Logopäden,</li>
<li>Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen sowie Masseure und medizinische Bademeister,</li>
<li>Physiotherapeutinnen und -therapeuten,</li>
<li>Altenpflegerinnen und –pfleger,</li>
<li>Orthoptistinnen und Orthoptisten</li>
</ul>
<p>&#8211; sowie</p>
<ul style="list-style-type: disc;">
<li>Krankenhäuser,</li>
<li>Privatkrankenanstalten (§ 30 GewO),</li>
<li>Medizinische Versorgungseinrichtungen (§ 95 Absatz 1 Satz 2 SGB V),</li>
<li>Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisnetze,</li>
<li>Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (§ 107 Absatz 2 SGB V),</li>
<li>Praxiskliniken (§ 115 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB V),</li>
<li>Hochschulambulanzen (§ 117 SGB V),</li>
<li>psychiatrische und geriatrische Institutsambulanzen (§§ 118, 118a SGB V),</li>
<li>von Hebammen oder Entbindungspflegern geleitete Einrichtungen, z. B. Geburtshäuser (vgl. § 134a SGB V),</li>
<li>Einrichtungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V),</li>
<li>Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (§ 37b SGB V),</li>
<li>ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize (§ 39a SGB V),</li>
<li>sozialpädiatrische Zentren (§ 119 SGB V),</li>
<li>Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationäre Pflegeeinrichtungen hinsichtlich der ambulan-ten Behandlung (§§ 119a und 119b SGB V) und</li>
<li>Pflegeeinrichtungen, soweit sie nach den §§ 63 ff. SGB V behandeln.</li>
</ul>
<p><strong>Andere Bundesländer machten es sich einfacher und definieren die von der EU-Richtlinie 2011/24/EU betroffenen Berufe folgendermaßen:</strong></p>
<p><em>&#8222;Angehörige der Gesundheitsberufe sind Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Zahnärztinnen und -ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger oder Apothekerinnen und Apotheker <strong>oder andere Fachkräfte</strong>, die im Gesundheitsbereich Tätigkeiten ausüben, die einem<strong> reglementierten Beruf</strong> im Sinne von Artikel 3 Absatz 1a der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2009 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 49; ABl. L 271 vom 16.102007, S. 18; ABl. L 93 vom 4.4.2008, S. 28) vorbehalten sind oder Personen, die nach den Vorschriften des Bundes und der Länder als Angehörige eines <strong>reglementierten Gesundheitsberufes</strong> gelten.&#8220;</em></p>
<p><span style="background-color: #c0c0c0;"><strong>Meine Anmerkung</strong>:</span> Reglementierte Gesundheitsberufe sind Berufe, die einen bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsweg <span style="text-decoration: underline;"><strong>verbindlich</strong></span> vorschreiben.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Der oben aufgeführte Personenkreis ist seit dem <a href="http://www.bmg.bund.de/presse/pressemitteilungen/2013-04/eu-richtlinie-zur-kostenerstattung.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>25. Oktober 2013</strong></a> gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, falls noch nicht geschehen.</p>
<p><a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=2450" target="_blank" rel="noopener"><strong>Heilpraktiker</strong></a> werden von <strong>diesem Gesetz nicht berührt</strong>, da dieses Berufsbild im EU-Ausland schlichtweg &#8222;nicht existiert&#8220; und einen deutschen Sonderweg darstellt. Somit kann ein Heilpraktiker keine legale, grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung im Sinne einer gesetzlich normierten EU-Patientenmobilität erbringen. Siehe auch meinen <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=2450" target="_blank" rel="noopener"><strong>Beitrag</strong></a> vom 31.03.2015.</p>
<hr />
<p>Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung sollte für die aufgeführten &#8211; aber auch alle anderen &#8211; &#8222;Gesundheitsdienstleister&#8220; bzw. <a href="http://www.bmg.bund.de/themen/gesundheitssystem/gesundheitsberufe/gesundheitsberufe-allgemein.html" target="_blank" rel="noopener">Gesundheitsberufe</a> selbstverständlich sein.</p>
<p>Eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker sollte sowieso obligatorisch sein, da er auch verschuldensunabhängig in Schwierigkeiten geraten kann, denn es genügt schon der reine Vorwurf, von dem er sich dann &#8211; notfalls vor Gericht &#8211; zu entlasten hat.</p>
<p>Gerne unterbreiten wir Ihnen zur Berufshaftpflichtversicherung einen Vorschlag.</p>
<a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=423" class="su-button su-button-style-default" style="color:#000000;background-color:#dd9933;border-color:#b17b29;border-radius:0px" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span style="color:#000000;padding:6px 18px;font-size:14px;line-height:21px;border-color:#e8b871;border-radius:0px;text-shadow:none"><i class="sui sui-play" style="font-size:14px;color:#000000"></i> Angebotsanfrage</span></a>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Krankentagegeldversicherung</title>
		<link>https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/krankentagegeldversicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Dec 2014 14:21:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verdienstausfallversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsverband]]></category>
		<category><![CDATA[Continentale]]></category>
		<category><![CDATA[Gruppenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Heilpraktiker Krankentagegeldversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Krankentagegeld]]></category>
		<category><![CDATA[Krankentagegeldversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[vergleich]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=2117</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ohne private Rücklagen oder ohne eine ausreichende Krankentagegeldversicherung ist im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit die Existenz vieler Praxen bedroht. Denn sofern Ihre Arbeitskraft längere Zeit ausfällt, laufen Ihre fixen Kosten weiter und Sie müssen an Ihre Rücklagen. Eine Verdienstausfallversicherung bzw. ein Krankentagegeld <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/krankentagegeldversicherung/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/krankentagegeldversicherung/">Krankentagegeldversicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de">Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ohne private Rücklagen oder ohne eine ausreichende Krankentagegeldversicherung ist im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit die Existenz vieler Praxen bedroht. Denn sofern Ihre Arbeitskraft längere Zeit ausfällt, laufen Ihre fixen Kosten weiter und Sie müssen an Ihre Rücklagen. Eine Verdienstausfallversicherung bzw. ein Krankentagegeld (für Heilpraktiker) stellt für Sie daher eine <strong>wichtige</strong> Risikoabsicherung dar.</p>
<p><strong>Spezialtarif für Heilpraktiker:</strong></p>
<p>Sind Sie Heilpraktiker und in einem Heilpraktiker Berufsverband Mitglied? Dann könnte für Sie der folgende Spezialtarif von Interesse sein. <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/heilpraktiker-krankentagegeldversicherung/" target="_blank" rel="noopener">Bitte hier weiterlesen &#8230;</a></p>
<p><span id="more-2117"></span></p>
<p style="text-align: center;"><strong>Wir vergleichen für Sie Tarife für das Heilpraktiker Krankentagegeld</strong></p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/wp-content/uploads/2015/03/KTG-2.png"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="aligncenter" src="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/wp-content/uploads/2015/03/KTG-2.png" alt="" width="472" height="549" /></a></p>
<p>Seit dem 1.1.2009 ist für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der obligatorische Anspruch auf Krankengeld grundsätzlich weggefallen. Um ihren Verdienstausfall abzusichern, haben Selbstständige seither folgende Möglichkeiten:</p>
<p><!--more--></p>
<p>1) Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung:<br />
Wahl des allgemeinen Beitragssatz (15,5 % statt 14,9%). Mit der Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes hat der Selbstständige wieder einen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.</p>
<p>2) Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung:<br />
Alternativ zur Ziffer 1) erfolgt die Absicherung über einen sog. GKV Krankengeld-Wahltarif (Zahlung vor der 6. Woche und/oder höheres Krankentagegeld). Achtung Bindungsfalle: In diesem Fall gilt eine 3-jährige Bindungsfrist an die GKV.</p>
<p>3) Absicherung über eine private Krankentagegeldversicherung. Bedarfsgerecht und flexibler lässt sich der Verdienstausfall für den Selbstständigen über eine private Krankentagegeldversicherung absichern. Steuerlicher Vorteil: Das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.</p>
<p>Die gesetzliche Kasse zahlt als Krankengeld 70 % des beitragspflichtigen Einkommens, max. von der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 % des letzten Nettoeinkommens. Im Jahr 2016 beträgt das kalendertägliche (Brutto-) Höchstkrankengeld 98,88 Euro (monatlich 2.966,40 Euro). Für ein und die­selbe Krankheit leistet die GKV längstens für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren (danach erfolgt eine Aussteuerung).</p>
<p>Eine private Krankentagegeldversicherung zahlt in vertraglich vereinbarter Höhe bis zum tatsächlichen monatlichen Nettoeinkommen. Und dies, solange Arbeitsunfä­higkeit wegen Krankheit oder Unfall besteht &#8211; ohne zeitliche Begrenzung.</p>
<p><strong>Private Krankentagegeldversicherung</strong></p>
<p>Diese Art der Verdienstausfallversicherung richtet sich vorwiegend an selbstständig/freiberufliche Kunden, die Ihre Tätigkeit als Heilpraktiker oder einem anderen Gesundheitsfachberuf hauptberuflich ausüben und über ein regelmäßiges Einkommen verfügen.</p>
<p>Die meisten privaten Krankenversicherer bieten Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit dadurch eine vorübergehende <strong>100%ige Arbeitsunfähigkeit</strong> besteht. Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall für die Dauer der vollen Arbeitsunfähigkeit für<strong> jeden Kalendertag</strong> ein Krankentagegeld im vertraglich vereinbarten Umfang.</p>
<p>Einer der Vorteile der privaten Krankentagegeldversicherer gegenüber dem Krankengeld einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass auch vor der 6. Krankheitswoche Leistungen versichert werden können.</p>
<p>Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung <strong>wegen Krankheit oder Unfallfolgen</strong>, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Arbeitsunfähigkeit und keine Behandlungsbedürftigkeit mehr bestehen.</p>
<p>Arbeitsunfähigkeit im Sinne der normativen Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung für die Krankentagegeldversicherung 2009 (MB/KT 2009) liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend <strong>in keiner Weise ausüben</strong> kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.</p>
<p>Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist dem Versicherer unverzüglich, spätestens aber innerhalb der im Tarif festgesetzten Frist, durch Vorlage eines ärztlichen Attestes anzuzeigen. Bei verspätetem Zugang der Anzeige wird das Krankentagegeld erst vom Zugangstage an gezahlt, jedoch nicht vor dem im Tarif vorgesehenen Zeitpunkt. Fortdauernde Arbeitsunfähigkeit ist dem Versicherer innerhalb der im Tarif festgesetzten Frist laufend nachzuweisen. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist dem Versicherer binnen drei Tagen anzuzeigen.</p>
<p>Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Ehegatten, Lebenspartnern gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kindern reichen zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nicht aus.</p>
<p>Die Zahlung von Krankentagegeld setzt voraus, dass die versicherte Person während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit durch einen niedergelassenen approbierten Arzt oder Zahnarzt bzw. im Krankenhaus behandelt wird. Der versicherten Person steht die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei.</p>
<p>Versicherbar der Höhe nach, ist i.d.R. das verfügbare Nettoeinkommen das aus der versicherten <strong>beruflichen Tätigkeit</strong> erwirtschaftet wird. Maßgebend ist das durchschnittlich erzielte Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Je nach Versicherer gilt auch die Regelung, dass bis zu 75 % des Praxisumsatzes versichert werden können. Hinzu kommen dann auch noch teilweise Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, privaten Altersvorsorgeverträgen / berufsständischen Versorgungswerken, privaten Krankenvollversicherung / -pflegeversicherung, jedoch nicht mehr als 100 % des Bruttoeinkommens.</p>
<p>In der Regel fallen bei einem Neuabschluss bei Krankentagegeldern <strong>Wartezeiten</strong> an, bevor Leistungen erbracht werden, die vom vereinbarten Versicherungsbeginn an gerechnet werden. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei Unfällen. Die besonderen Wartezeiten betragen für Psychotherapie und zahnmedizinisch bedingte Arbeitsunfähigkeiten acht Monate. Sofern der Tarif es vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird. Nach diesen Wartezeiten besteht voller Versicherungsschutz. Maßgeblich sind dann nur noch die individuell vereinbarten Karenzzeiten von wahlweise 8, 15, 22, 29, 43, 92, 184 Tagen..</p>
<p>Bei einer Antragsstellung werden im Antragsformular Fragen nach dem Gesundheitszustand, beruflicher Tätigkeit, Einkommen etc. gestellt. Antragsteller sind verpflichtet diese Fragen genau, umfassend und gewissenhaft zu beantworten. Es sind alle bekannten Umstände anzuzeigen, die für die Beurteilung des durch den Versicherer zu übernehmenden Risikos maßgebend sind.</p>
<p>Gemäß § 28 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten, wenn diese Fragen schuldhaft nicht zutreffend und unvollständig beantwortet oder bestimmte Umstände verschwiegen und nicht angezeigt wurden.</p>
<p><strong>Unterschiede</strong></p>
<p>Krankentagegeldversicherungen unterscheiden sich nicht nur gravierend in der Beitragshöhe, sondern auch mit ihren Versicherungsbedingungen.</p>
<p><strong>Außer der Beitragshöhe können unterschiedliche Leistungskriterien gelten:</strong></p>
<ul>
<li>Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht</li>
<li>Dynamische Anpassungsmöglichkeiten bei Einkommenserhöhung, ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten</li>
<li>Streichung der Alkoholklausel wegen Alkoholgenuss</li>
<li>Verzicht von erneuten Karenzzeiten bei Rückfallerkrankungen</li>
<li>Verzicht Kurortklausel</li>
<li>Erweiterter Geltungsbereich</li>
<li>Versicherbares Einkommen über Nettoeinkommen</li>
</ul>
<p><strong>Angebotsanfrage:</strong></p>
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