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	<title>Nachhaftung Archive - Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</title>
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	<description>Versicherungsberatung mit WeitBlick ... seit über 30 Jahren</description>
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		<title>Verjährung und Nachhaftung</title>
		<link>https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/verjaehrung-und-nachhaftung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 May 2019 11:22:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufshaftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Verjährung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Heilpraktiker im Ruhestand oder bei endgültiger Beendigung der versicherten Tätigkeit. Fragen zur Verjährung und Nachhaftung und Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung. Vereinzelt werden Schäden gemeldet, deren Ursache einige Jahre zurückliegen. Was aber ist, wenn eine Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung gar nicht mehr besteht, <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/verjaehrung-und-nachhaftung/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 18pt;">Heilpraktiker im Ruhestand oder bei endgültiger Beendigung der versicherten Tätigkeit. Fragen zur Verjährung und Nachhaftung und Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung.</span></h1>
<p>Vereinzelt werden Schäden gemeldet, deren Ursache einige Jahre zurückliegen. Was aber ist, wenn eine Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung gar nicht mehr besteht, weil sich der Versicherte im Ruhestand befindet oder seine Tätigkeit vollständig beendet hat?</p>
<p><span id="more-5576"></span></p>
<p><span style="color: #ff6600;"><strong>Die Verjährungsfrist für Behandlungsfehler</strong></span></p>
<p>beträgt nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong> § 195 BGB</strong></a> (Bürgerliches Gesetzbuch) drei Jahre. Aber, nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>§ 199 BGB</strong></a> beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Ende des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist <span style="text-decoration: underline;"><strong>und</strong></span> der Patient Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.</p>
<p>Soll heißen, eine Verjährung von 3 Jahren beginnt erst dann zu laufen, wenn dem Patienten, der ja medizinischer Laie ist, solche Umstände bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass die aus der Behandlung resultierenden Beschwerden gegenüber dem Heilpraktiker bzw. Heilbehandler geltend gemacht werden können. Somit können theoretisch, nachträgliche Schadenersatzforderungen auch erst nach vielen Jahren gestellt werden.</p>
<p><span style="color: #ff6600;"><strong>Versicherungsschutz Ihrer Berufshaftpflichtversicherung</strong></span></p>
<p>An sich besteht nur solange Versicherungsschutz, wie ein Vertrag besteht und Beiträge entrichtet werden. Jedoch gibt es hierzu im Bereich der Heilwesen Berufshaftpflichtversicherung abweichende Regelungen.</p>
<p><span style="color: #ff6600;"><strong>Geregelt wird dies in den Versicherungsbedingungen über eine sog. <span style="text-decoration: underline;">Nachhaftung</span>. </strong></span></p>
<p><strong>Was ist das denn?</strong></p>
<p>Für den Fall des vollständigen und dauernden Risikofortfalls (z. B. Berufsaufgabe oder Tod des Versicherungsnehmers, <span style="text-decoration: underline;"><strong>nicht </strong></span>aber aus irgendwelchen anderen Gründen wie etwa Änderung der beruflichen Fachrichtung, Kündigung durch einen der Vertragspartner) besteht weiterhin und in der Regel &#8211; ohne weitere Beitragszahlung &#8211; kostenfreier Versicherungsschutz auf Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen, soweit diese Versicherungsfälle aus vor Beendigung des Vertragsverhältnisses ausgeführten beruflichen Tätigkeiten resultieren. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung angezeigten und ausgeübten Risiken (z.B. als Arzt oder Heilpraktiker).</p>
<p><span style="color: #ff6600;"><strong>Fazit</strong></span></p>
<p>Wird eine versicherte Tätigkeit aus Altersgründen aufgegeben, oder es wird eine vollständig Aufgabe der Praxis beschlossen, leistet die gekündigte Haftpflichtversicherung mehrere Jahre weiter, für erst danach bekannt gewordene Schadenersatzansprüche, die vor der Beendigung des Versicherungsschutzes entstanden sind.</p>
<p>Ob und wie lange eine Nachhaftung besteht, richtet sich danach, was der jeweilige Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen vorsieht. In der Regel sind dies 3, 5 bis zu 10 Jahre und vereinzelt ohne jede zeitliche Begrenzung. In Abgrenzung zum Arztberuf dürfte ein Zeitraum von 10 Jahren als ausreichend anzusehen sein.</p>
<a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=423" class="su-button su-button-style-default" style="color:#000000;background-color:#dd9933;border-color:#b17b29;border-radius:0px" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span style="color:#000000;padding:6px 18px;font-size:14px;line-height:21px;border-color:#e8b871;border-radius:0px;text-shadow:none"><i class="sui sui-play" style="font-size:14px;color:#000000"></i> Angebotsanfrage</span></a>
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