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	<title>Arzneimittel aus dem EU-Ausland Archive - Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</title>
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	<description>Versicherungsberatung mit WeitBlick ... seit über 30 Jahren</description>
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	<title>Arzneimittel aus dem EU-Ausland Archive - Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</title>
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		<title>Arzneimittel aus dem EU-Ausland</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Oct 2017 14:39:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufshaftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Arzneimittel aus dem EU-Ausland]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den Versicherungsbedingungen der Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung kommt meist zum Ausdruck, dass die ausgeübten Tätigkeiten bzw. Behandlungen &#8211; neben anderen Bestimmungen &#8211; dann versichert sind, sofern dem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen oder Verbote entgegenstehen. Sofern Sie nach dem Gesetz zur Verschreibung von rezeptfreien <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/arzneimittel-aus-dem-eu-ausland/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/arzneimittel-aus-dem-eu-ausland/">Arzneimittel aus dem EU-Ausland</a> erschien zuerst auf <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de">Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In den Versicherungsbedingungen der <strong>Heilpraktiker</strong> <strong>Berufshaftpflichtversicherung</strong> kommt meist zum Ausdruck, dass die ausgeübten Tätigkeiten bzw. Behandlungen &#8211; neben anderen Bestimmungen &#8211; dann versichert sind, sofern dem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen oder Verbote entgegenstehen.</p>
<p><span id="more-4371"></span></p>
<p>Sofern Sie nach dem Gesetz zur <strong>Verschreibung</strong> von<strong> rezeptfreien Medikamenten</strong> im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen befugt sind, was bei <strong>Heilpraktikern</strong> immer der Fall ist, wird dieser Fall vom Versicherungsschutz umfasst.</p>
<p><strong>Wichtig: </strong>Ausgeschlossen sind immer Personenschäden durch im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes (AMG) an Verbraucher abgegebene Arzneimittel, für die Sie in der Eigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des AMG eine ganz spezielle Deckungsvorsorge zu treffen haben.</p>
<p><strong>Arzneimittel aus dem EU-Ausland durch Heilpraktiker </strong><strong>ohne ärztliche Verschreibung</strong></p>
<p>Besonderheiten gelten, wenn Heilpraktiker Arzneimittel aus einem <strong>Mitgliedsstaat der EU</strong> bzw. einem<strong> Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum </strong>besorgen, die aber <strong>keine Zulassung in Deutschland</strong> besitzen. Diese dürfen Sie dann verordnen, wenn diese Arzneimittel über eine<strong> Apotheke</strong> abgegeben werden.</p>
<p>Eine weitere Voraussetzung ist, dass dieses Arzneimittel im &#8222;Herkunftsland&#8220; registriert und verkehrsfähig ist; soll heißen, dort rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden darf. Um sich darüber im Zweifel schlau zu machen, können Sie beim ausländischen Händler / Erzeuger schriftlich Auskunft über die Verkehrsfähigkeit einzuholen.</p>
<p>Weiter ist zu beachten, dass man sich einen Vorrat solcher Arzneimittel nicht anschaffen darf, sondern nur Mengen für den Einzelfall. Darüber hinaus darf das Arzneimittel keinen Stoff enthalten, der in Deutschland der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegt.</p>
<p><strong>Was ist noch besonders zu beachten ist, wenn Heilpraktiker eine Verordnung/Anwendung/Empfehlung von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln vornimmt?</strong></p>
<p><strong>Erhöhte Aufklärungspflicht:</strong></p>
<p>Bei nicht zugelassenen ausländischen Arzneimitteln  besteht die Besonderheit, dass keine Haftung eines pharmazeutischen Herstellers nach den Regeln des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Frage kommt. Dieses führt dazu, dass das Haftungspotential für den Heilpraktiker erhöht ist.</p>
<p>Konsequenzen im Schadensfall können sich für den Heilpraktiker in Form von zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schadenersatzansprüchen ergeben.</p>
<p><b>Ihm obliegt daher gegenüber dem Patienten eine sehr hohe Aufklärungspflicht, die im Schadensfall auch dokumentiert sein muss. Hierzu muss alles in geeigneter Form schriftlich dokumentiert werden mit Unterschrift des Patienten.</b></p>
<p><b>Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung für die folgenden Szenarien.</b></p>
<ul>
<li>Der Heilpraktiker <span style="text-decoration: underline;">verordnet</span> in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel aus einem EU-Mitgliedsstaat bzw. o. g. Vertragsstaat, sofern sie in Deutschland über eine Apotheke bestellt und abgegeben werden und nicht verschreibungspflichtig sind bzw. einen verschreibungspflichtigen Stoff enthalten.</li>
<li>Der Heilpraktiker <span style="text-decoration: underline;">wendet</span> in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel direkt beim Patienten an. Dieses gilt für Arzneimittel aus allen Staaten.</li>
<li>Der Heilpraktiker <span style="text-decoration: underline;">empfiehl</span>t Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Dieses gilt für Arzneimittel aus allen Staaten.</li>
</ul>
<p><b>Voraussetzung: </b>Der Heilpraktiker muss den Patienten darüber aufklären, dass die Arzneimittel nicht in Deutschland zugelassen sind.</p>
<p><b></b><b>Versicherungsschutz wird nicht geboten:</b></p>
<ul>
<li>Der Heilpraktiker darf Arzneimittel aus einem Nicht-EU-Staat bzw. o. g. Nicht-Vertragsstaat <strong><span style="text-decoration: underline;">nicht</span></strong> verordnen (steht unter dem Vorbehalt der ärztlichen Verschreibungspflicht).</li>
</ul>
<p><span style="background-color: #c0c0c0;">Sofern Sie einen Antrag stellen wollen, können Sie mir im Voraus auch gerne mitteilen, wie es sich bei Ihnen genau verhält, mit Angabe des Herkunftslandes des Arzneimittels etc. Ich werde dann dafür sorgen, dass hierfür Versicherungsschutz im Versicherungsschein unter den genannten Voraussetzungen ausdrücklich bestätigt wird.</span></p>
<p><strong>Sie haben Interesse?</strong></p>
<p>Gerne erhalten Sie weitere Informationen im Detail und unterbreiten Ihnen einen ausführlichen Vorschlag.</p>
<a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=423" class="su-button su-button-style-default" style="color:#000000;background-color:#dd9933;border-color:#b17b29;border-radius:0px" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span style="color:#000000;padding:6px 18px;font-size:14px;line-height:21px;border-color:#e8b871;border-radius:0px;text-shadow:none"><i class="sui sui-play" style="font-size:14px;color:#000000"></i> Angebotsanfrage</span></a>
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