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	<title>Erweiterte Strafrechtsschutzversicherung Archive - Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</title>
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	<description>Versicherungsberatung mit WeitBlick ... seit über 30 Jahren</description>
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	<title>Erweiterte Strafrechtsschutzversicherung Archive - Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</title>
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	<item>
		<title>(Erweiterter) Strafrechtsschutz innerhalb der Berufshaftpflicht (Teil 1)</title>
		<link>https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/erweiterte-strafrechtsschutzversicherung-innerhalb-der-berufshaftpflichtversicherung-teil-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Sep 2014 17:46:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufshaftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Erweiterte Strafrechtsschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Erweiterter Strafrechtsschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Teil 1 Wann greift innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung der Strafrechtsschutz? Welche Bedeutung hat der &#8222;Erweiterte&#8220; Strafrechtsschutz? Neben zivilrechtlichen Haftpflichtansprüchen, die nicht dem Strafrecht unterliegen, und über jede Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden, können sich parallel auch strafrechtliche Vorwürfe ergeben, die im öffentlichen Interesse <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/erweiterte-strafrechtsschutzversicherung-innerhalb-der-berufshaftpflichtversicherung-teil-1/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/erweiterte-strafrechtsschutzversicherung-innerhalb-der-berufshaftpflichtversicherung-teil-1/">(Erweiterter) Strafrechtsschutz innerhalb der Berufshaftpflicht (Teil 1)</a> erschien zuerst auf <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de">Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="font-size: large;">Teil 1</span> </strong></p>
<p><strong>Wann greift innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung der Strafrechtsschutz?</strong></p>
<p><span style="color: #000080;"><strong><span style="background-color: #ffff99;">Welche Bedeutung hat der &#8222;Erweiterte&#8220; Strafrechtsschutz?</span></strong></span></p>
<hr />
<p>Neben zivilrechtlichen Haftpflichtansprüchen, die nicht dem Strafrecht unterliegen, und über jede Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden, können sich parallel auch <strong>strafrechtliche Vorwürfe</strong> ergeben, die im öffentlichen Interesse durch einen Staatsanwalt verfolgt werden. Dies ist dann der Fall, wenn es in der Anzeige um den Verdacht strafrechtlicher Vergehen geht; soll heißen, es liegt der Verdacht einer Straftat oder zumindest einer sog. minderwerten Straftat (Vergehen) vor.<span id="more-1169"></span></p>
<p>Die Staatsanwaltschaft muss diesem Verdacht nachgehen, und wird daher zunächst ein Ermittlungsverfahren einleiten. Sofern dieses Verfahren zum Schluss kommt, dass sich der strafrechtliche Vorwurf bzw. Verdacht erhärtet hat, wird ein gerichtliches Hauptverfahren eingeleitet. Dieses endet dann entweder mit einem Freispruch, einer Verurteilung oder der Einstellung des Verfahrens.</p>
<p><strong style="background-color: #ffeebb;">Schadenbeispiele:</strong></p>
<p>Ein <strong>Heilpraktiker</strong> erkennt trotz Anamnese wegen eines völlig asymptomatischem Beschwerdebildes nicht, dass bei einem älteren Patienten eine akute Appendizitis vorliegt. Kurz danach tritt eine Perforation ein und der Patient wird notfallmäßig stationär eingewiesen. Wegen unglücklicher Umstände verstirbt der Patient bei der notwendigen OP. Der Ehegatte  erstattet Strafanzeige gegen dien Heilpraktiker. Die <b>Staatsanwaltschaft</b> ermittelt daraufhin strafrechtlich gegen den Heilpraktiker.</p>
<p>In eigener Praxis erstellt ein <strong>Psychologe</strong> ein Gutachten über eine von ihm behandelte Patientin. Aufgrund des Inhalts des Gutachtens wird die psychiatrische Einweisung der Patientin veranlasst. In einem späteren Einweisungsverfahren kommen die Gutachter des Gerichts zu einer anderen Bewertung und die Patientin wird rehabilitiert. Sie stellt nun beim <b><span style="text-decoration: underline;">Staatsanwalt</span></b> eine <b><span style="text-decoration: underline;">Strafanzeige</span></b> wegen Freiheitsentziehung, verursacht durch das grob fahrlässig fehlerhafte Gutachten des Psychologen.</p>
<p><a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/wp-content/uploads/2014/09/Bach-Blütentherapie-Strafanzeige-gegen-Heilpraktiker.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-1177 alignleft" src="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/wp-content/uploads/2014/09/Bach-Blütentherapie-Strafanzeige-gegen-Heilpraktiker-300x235.jpg" alt="Bach-Blütentherapie - Strafanzeige gegen Heilpraktiker" width="300" height="235" srcset="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/wp-content/uploads/2014/09/Bach-Blütentherapie-Strafanzeige-gegen-Heilpraktiker-300x235.jpg 300w, https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/wp-content/uploads/2014/09/Bach-Blütentherapie-Strafanzeige-gegen-Heilpraktiker-381x300.jpg 381w, https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/wp-content/uploads/2014/09/Bach-Blütentherapie-Strafanzeige-gegen-Heilpraktiker.jpg 513w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a>Hier kann zunächst der &#8222;allgemeine&#8220; Strafrechtsschutz greifen, der jeder Haftpflichtversicherung gemäß der <span style="color: #be4340;"><strong>&#8222;Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherungversicherung &#8222;(AHB)</strong> </span>zugrundliegt.</p>
<p><strong>Darin ist unter Ziffer 5.3 zu lesen:</strong></p>
<p><i>&#8222;Wird in einem <b>Strafverfahren</b> wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer <b>von dem Versicherer </b><strong>gewünscht oder genehmigt</strong>, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren <strong>Kosten des Verteidigers</strong>.&#8220;</i></p>
<table border="5" align="left">
<tbody>
<tr>
<td style="background-color: #ffeebb; border: 1px solid #000000;">Diese Formulierung scheint für den Laien zunächst nicht zu beanstanden sein, beinhaltet aber mehrere unmittelbare und mittelbare Lücken. Diese Lücken können durch die<span style="color: #be4340;"> <strong>&#8222;Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Berufs-haftpflichtversicherung&#8220;</strong> <strong>(BBR)</strong></span> geschlossen werden, die die AHB im Deckungs-umfang erweitern. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der sog.  <b>&#8222;<em>Erweiterte</em> Strafrechtsschutz&#8220;</b> in den BBR als mitversichert gilt.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Der <i><span style="text-decoration: underline;">Erweiterte</span></i> Strafrechtsschutz erweitert <span style="background-color: #ffeebb;">kostenfrei</span> den in den AHB bereits gewährten &#8222;Standard&#8220; Strafrechtsschutz dadurch, als:</strong></p>
<p>Neben den Strafverteidigungskosten auch die</p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li><strong>Gerichtskosten</strong> (dazu zählen auch Gutachterkosten) übernommen werden und die</li>
<li>Übernahme der Strafverteidigerkosten <strong>nicht mehr im Ermessen</strong> des Versicherers liegt. Soll heißen, er <b>muss</b> die Kosten übernehmen, sofern es sich um einen bedingungsgemäßen Schadenfall der Berufshaftpflichtversicherung handelt.</li>
</ul>
<p>Darüber hinaus sehen gute Vertragsbedingungen einiger Versicherer vor, dass die Aufwendungen der Prozesskosten auch dann nicht gekürzt werden, wenn die gesamten Kosten, einschließlich der Schadenersatzzahlungen an den Kläger, die Versicherungssumme übersteigen.</p>
<p><strong>Auch darauf ist zu achten:</strong></p>
<p>Gute Versicherungsbedingungen übernehmen die Kosten der Strafverteidigung und Gerichtskosten im gesamten Ermittlungs- und Hauptverfahren ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme, sofern es sich um ein Strafverfahren vor einem inländischen Gericht handelt. Darüber hinaus sollte für den Erweiterten Strafrechtsschutz kein Selbstbehalt erhoben werden.</p>
<p>Sofern in den Versicherungsbedingungen explizit auch die Kostenübernahme von <strong>Sachverständigenkosten</strong> aufgenommen wurde, ist dies überflüssig, da diese zu den Gerichtskosten zählen.</p>
<p><span style="background-color: #ffeebb;"><strong>Da es sich hierbei um ein existenzgefährdendes Risiko handelt, muss jeder Heil(neben)berufler darauf bedacht sein, die vorgenannten Kosten einer strafrechtlichen Verteidigung möglichst umfangreich zu versichern.</strong></span></p>
<p>Es handelt sich um keine generelle Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung, wie sie von Rechtsschutzversicherungen mehr oder weniger vorteilhaft angeboten werden. Gedeckt sind ausschließlich Strafverfahrenskosten wegen eines<b> <span style="text-decoration: underline;">strafrechtlichen</span> </b>Ereignisses, das einen unter die<b> Berufshaftpflichtversicherung </b>fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann. Soll heißen, im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung eine Deckung gegeben ist.</p>
<p>Generell ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Geldbußen, Geldstrafen und Strafvollstreckungskosten.</p>
<hr />
<p><span style="color: #333333;"><strong>Wo die Unterschiede zu einer Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung liegen, die in Form einer separaten Rechtsschutzversicherung erhältlich ist, beschreibe ich im 2. Teil meiner Ausführungen <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=1269">[hier &#8230;]</a></strong></span></p>
<hr />
<p>&nbsp;</p>
<p><!--[endif]--></p>
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