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	<title>DSGVO Archive - Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</title>
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	<description>Versicherungsberatung mit WeitBlick ... seit über 30 Jahren</description>
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	<title>DSGVO Archive - Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</title>
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		<title>EU-DSGVO &#8211; was gibt es Neues (I)?</title>
		<link>https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/eu-dsgvo/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Nov 2018 12:10:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>DSGVO-Datenschutzverstöße &#8211; es wird Ernst! Bald kommen die ersten Bescheide. Die &#8222;Schonfrist&#8220; scheint vorbei zu sein, denn unbemerkt von der Öffentlichkeit sind mittlerweile zahlreiche Bußgeldverfahren am Laufen. Das wird ein Dauerthema. Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die DSGVO. Die <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/eu-dsgvo/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>DSGVO-Datenschutzverstöße &#8211; es wird Ernst! Bald kommen die ersten Bescheide. Die &#8222;Schonfrist&#8220; scheint vorbei zu sein, denn unbemerkt von der Öffentlichkeit sind mittlerweile zahlreiche Bußgeldverfahren am Laufen. Das wird ein Dauerthema. Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die DSGVO.</strong></p>
<p>Die Zahl der Anzeigen steigt. Anlass gaben unmittelbar Betroffene, die Unternehmen beschuldigen gegen das DSGVO verstoßen zu haben. Die Behörde MUSS dann diesen Meldungen nachgehen. Moniert wurden nicht erteilte Auskünfte zu gespeicherten Daten, gewünschte Datenlöschungen die ignoriert wurden, nicht rechtskonforme Datenschutzerklärungen auf der Website und so weiter und so fort.</p>
<p><span id="more-5450"></span></p>
<p>Behörden planen in verschiedenen Bundesländern bei kleinen und großen Unternehmen ohne und mit konkreten Anlass Kontrollen bei den Datenverarbeitungs-Verantwortlichen durchzuführen. Dazu gehört auch die IT-Sicherheit oder SSL-Zertifikate bei Website-Kontaktformularen. Sie müssen dann zu Ihrer Entlastung Unterlagen vorlegen, so wie sie in den Ausführungsbestimmungen der DSGVO festgeschrieben werden.</p>
<p>Damit müssen vielleicht auch Heilpraktiker aber besonders Unternehmen im Gesundheitswesen rechnen, da dort sehr viele personenbezogene Daten gespeichert werden.</p>
<p><strong>Abmahnung durch Wettbewerber?</strong></p>
<p>Die Frage die sich hierbei stellt ist die, ob Verstöße gegen das DSGVO von einem Wettbewerber abgemahnt werden können. Verbraucherzentralen sind der Meinung, dass solche Abmahnungen durch Wettbewerber durchaus EU-Rechtskonform wäre. Bisherige Urteile sind (wie so oft) uneinheitlich.</p>
<p>Das LG Bochum hat am 07.08.2018 beispielsweise geurteilt, dass ein Verstoß von einem Mitbewerber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) <strong>nicht</strong> geltend gemacht werden kann (Aktenzeichen I-12 O 85/15). Hierbei ging es um den <a href="https://dejure.org/gesetze/DSGVO/13.html" target="_blank" rel="noopener">Art. 13 DSGVO</a> &#8211; Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person.</p>
<p>Das Landgericht Würzburg hat sich am 13.09.2018 in einem Verfügungsverfahren zu dieser Frage so entschieden, dass DSGVO-Verstöße über das UWG (Abmahnung durch Wettbewerber) abmahnfähig und deswegen Unterlassungsansprüche möglich sind (Aktenzeichen: 11O1741/18).</p>
<p>Auch das Oberlandesgericht Hamburg hat sich am 25.10.2018 in einem Fall dazu entschieden, einen solchen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch eines Konkurrenten zuzulassen (Aktenzeichen: 3U66/17).</p>
<p><strong>Wie geht&#8217;s weiter?</strong></p>
<p>Meines Erachtens kann auf diesem Gebiet noch viel geschehen. Ich nehme an, es werden auch noch andere Urteile folgen, die anders entscheiden werden als das LG Würzburg oder OLG Hamburg.</p>
<p>Entweder kommt es über den Bundesgerichtshof (BGH) zu einer höchstrichterlichen Entscheidung, bei der der BGH seine Fragen allerdings erst beim Europäischen Gerichtshof (EUGH) einreichen muss, oder es geht viel schneller. Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem solchen Fall zur Frage der Wettbewerber Abmahnfähigkeit von DSGB-Rechtsverstößen beim EUGH bereits eine Voranfrage gehalten. Das Ergebnis bleibt bis dahin offen.</p>
<p><strong>Resümee:</strong></p>
<p>Es besteht in bestimmten Bereichen &#8211; hier als Beispiel eine Abmahnung ausgelöst durch Wettbewerber &#8211; bis auf Weiteres große Rechtsunsicherheiten, da hierzu ganz unterschiedliche Rechtsansichten herrschen. Das ist aufgrund der großen Komplexität und dem &#8222;jungen-da-sein&#8220; der DSGVO ganz normal. Es ist also Zeit, falls noch nicht geschehen, sich mit der Thematik intensiv auseinanderzusetzen.</p>
<p><strong>DSGVO-Rechtsschutzversicherung:</strong></p>
<p>Versicherungsmäßig, und darum geht es mir ja, können Sie das Problem teilweise lösen, indem Sie hierfür eine geeignete DSGVO-Rechtsschutzversicherung abschließen.</p>
<p>Hierzu können Sie hier &gt; &#8230; <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/dsgvo-rechtsschutzversicherung/" target="_blank" rel="noopener">alles Weitere nachlesen</a>.</p>
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		<item>
		<title>DSGVO Versicherungsschutz in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung</title>
		<link>https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/dsgvo-versicherungsschutz-in-der-haftpflicht-und-rechtsschutzversicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Aug 2018 14:21:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufshaftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=5266</guid>

					<description><![CDATA[<p>Berufshaftpflichtversicherung versus Rechtsschutzversicherung im Bereich der DSGVO? Wozu für den Bereich der Datenschutzgrundverordnung eine Firmen-Rechtsschutzversicherung, wenn bereits eine Berufshaftpflichtversicherung besteht? Der eine und andere Rechtsschutzversicherer bietet eine spezielle DSGVO-Rechtsschutzversicherung an, die bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung bestimmte Leistungen erbringt. Andererseits <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/dsgvo-versicherungsschutz-in-der-haftpflicht-und-rechtsschutzversicherung/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1><span style="font-size: 14pt;">Berufshaftpflichtversicherung versus Rechtsschutzversicherung im Bereich der DSGVO?</span></h1>
<p>Wozu für den Bereich der Datenschutzgrundverordnung eine Firmen-Rechtsschutzversicherung, wenn bereits eine Berufshaftpflichtversicherung besteht?</p>
<p><span id="more-5266"></span></p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li><span style="font-size: 12pt;"><span style="font-size: 12pt;">Der eine und andere <strong>Rechtsschutzversicherer</strong> bietet eine spezielle DSGVO-Rechtsschutzversicherung an, die bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung bestimmte Leistungen erbringt.</span></span></li>
<li>Andererseits bieten auch <strong>Berufshaftpflichtversicherungen</strong> bei Verstößen gegen die DSGVO Versicherungsschutz. Berechtigte Ansprüche werden hierbei im bedingungsgemäßen Umfang durch den Versicherer befriedigt und ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt.</li>
</ul>
<p><strong>Was ist jeweils darunter zu verstehen? Gibt es Überschneidungen oder sind DSGVO-Rechtsschutzversicherungen überflüssig, da schon die eigene Berufshaftpflichtversicherung ausreichend schützt?</strong></p>
<p><span style="color: #000080; font-size: 14pt;"><strong>1. Versicherungsumfang innerhalb einer Berufshaftpflichtversicherung:  Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen</strong></span></p>
<p>Versicherungsschutz im Bereich der DSGVO wird bedingungsgemäß z.B. folgendermaßen geboten:</p>
<p><em><div class="su-quote su-quote-style-default"><div class="su-quote-inner su-u-clearfix su-u-trim"> </em><em>Eingeschlossen sind – abweichend von Ziffer (&#8230;) AHB – Haftpflichtansprüche aus der Verarbeitung </em><em>personenbezogener Daten im Sinne von Datenschutzgesetzen zu eigenen Zwecken, auch wenn der </em><em>Versicherungsnehmer diese Daten verarbeiten lässt, und wegen eines durch die <strong>Verletzung </strong></em><em><strong>von Datenschutzgesetzen</strong> unmittelbar verursachten<strong> Vermögensschadens</strong> von einem Dritten haftpflichtig gemacht wird. </em></p>
<p><em>Mitversichert sind Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines<strong> immateriellen</strong> Schadens wegen Verletzung eines <strong>Persönlichkeitsrechts</strong>. </em></p>
<p><em>Mitversichert ist im gleichen Umfang die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Organe und Bediensteten des Versicherungsnehmers, zu denen auch der Datenschutzbeauftragte zählt, gegenüber Dritten.</em><em></div></div></em></p>
<p><strong>Anmerkung:</strong></p>
<p><em>Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich nicht auf Ansprüche auf Sperrung und Löschung von Daten sowie die hiermit zusammenhängenden Verfahrenskosten. Auch fallen Bußgelder, Strafen und Kosten <strong>derartiger</strong> Verfahren nicht unter die Deckung.&#8220;</em></p>
<p><strong>1.2 Was ist ein (echter) Vermögensschaden?</strong></p>
<p>Ein Vermögensschaden ist ein Schaden der in der Folge weder durch einen Personen- noch Sachschaden entsteht, sondern als (reiner) Vermögensschaden zu verstehen ist. Echtes Beispiel aus der Praxis: Ein Patient sucht einen Parkplatz. Sie beschreiben, wie er auf Ihren Patientenparkplatz kommt. Wie sich herausstellte, wurden diese jedoch umorganisiert, so dass der Patient auf einem fremden Parkplatz parkte. Er wurde darufhin (sehr teuer) abgeschleppt. Ihm entstannt ein (echter) Vermögensschaden. Hierfür steht die Versicherungssumme für Vermögensschäden zur Verfügung.</p>
<p><strong>1.3 Was ist ein (unechter) Vermögensschaden?</strong></p>
<p>Ein sog. unechter Vermögensschaden ist ein Schaden, der in der Folge eines Personen- und/oder Sachschadens entsteht. Echtes Beispiel aus der Praxis: In der Praxis komme ein Patient zu Fall, weil er über ein Kabel stolperte, welches da nicht hingehört. Er verletzt sich. In der Folge entstand ein Verdienstausfall. Das ist ein &#8222;unechter&#8220; Vermögensschaden der ursächlich aus einem versicherten Personenschaden entstand. Hierfür steht die Versicherungssumme für Personenschäden zur Verfügung.</p>
<p><strong>1.4 Was könnte ein (echter) Vermögensschaden wegen einer Datenschutzverletzung im Sinne der DSGVO sein?</strong></p>
<p>Beispiel: Ein Patient verfügt über betriebliche vom Arbeitgeber finanzierte Kranken-Zusatzversicherungen. Das gibt es immer öfter. Der Heilberufler hat deswegen auch die E-Mail-Adresse der Personalabteilung in seinem E-Mail-Programm hinterlegt, weil er hierüber mit Genehmigung seines Arbeitnehmers Informationen über den Leistungsumfang der Zusatzversicherung erhielt. Durch ein Versehen wird die umfangreiche &#8222;Krankengeschichte&#8220; des Patienten rechtswidrig an den Arbeitgeber gesendet. Dieser kündigt daraufhin aus wichtigen Grund das Arbeitsverhältnis des Patienten bzw. seines Arbeitnehmers fristlos. Daraus kann ein (echter) materieller Vermögensschaden entstehen, nämlich der Verlust des Arbeitsplatzes ggf. mit Kosten vor dem Arbeitsgericht usw. usw.</p>
<p><strong>1.5 Sind Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts im Sinne der DSGVO mitversichert?</strong></p>
<p>Sollten Sie sein! Denn jetzt kommt noch eines hinzu, was den zuletzt beschriebenen Vermögensschaden anbelangt. Der Patient könnte dann nämlich auch noch in seinem Persönlichkeitsrechten verletzt worden sein (immaterieller Schaden). Das kann wiederum Schmerzensgeldansprüche zur Folge haben. Diese sind der Höhe nach schwer zu beziffern, sind aber ganz sicher nicht unerheblich.</p>
<p><span style="color: #000080; font-size: 14pt;"><strong>2. DSGVO-Rechtsschutzversicherung</strong></span></p>
<p>Der Leistungskatalog einer DSGVO-Rechtsschutzversicherung ist ein vollkommen anderer, wie bei einer Berufshaftpflichtversicherung. Es geht also nicht um entweder oder, sondern darum, dass eine DSGVO-Rechtsschutzversicherung eine Ergänzung darstellt, die durchaus sinnvoll sein kann.</p>
<p><strong>2.1 Leistungsarten:</strong></p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li>Daten-Rechtsschutz: Übernahme der Kosten einer gerichtliche Abwehr, wenn man Sie der unerlaubten Speicherung von Kundendaten bezichtigt. Auch außergerichtlich steht im Vorfeld ein schneller telefonischer Rechtsrat zur Verfügung.</li>
<li>Straf-Rechtsschutz: Übernahme der Kosten der Verteidigung auch wegen einer angeblich vorsätzlichen Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit, wenn Ihnen vorgeworfen wird, gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen zu haben.</li>
<li>Schadenersatz-Rechtsschutz: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus der Verletzung von Datenschutzbestimmungen, wenn ein Hacker Kunden-/Patientendaten stiehlt und gefasst wird.</li>
<li>Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz: Sofern eine Cyberversicherung besteht, und diese die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringt, erfolgt eine Übernahme der Kosten einer Deckungsklage.</li>
<li>Verwaltungs-Rechtsschutz: Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor Verwaltungsgerichten, wenn Ihnen eine unrechtmäßige Speicherung personenbezogener Daten wegen eines Verstoßes untersagt werden soll.</li>
<li>Sehr praktisch. Telefonische Rechtsberatung: im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen, wenn ein Rechtsrat benötigt wird.</li>
</ul>
<p>Weitere Details können Sie der folgenden Seite entnehmen.</p>
<a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/dsgvo-rechtsschutzversicherung/" class="su-button su-button-style-default" style="color:#000000;background-color:#dd9933;border-color:#b17b29;border-radius:0px" target="_self"><span style="color:#000000;padding:6px 18px;font-size:14px;line-height:21px;border-color:#e8b871;border-radius:0px;text-shadow:0px 0px 0px #000000"><i class="sui sui-play" style="font-size:14px;color:#000000"></i> DSGVO-Rechtsschutz</span></a>
<p>Der Beitrag <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/dsgvo-versicherungsschutz-in-der-haftpflicht-und-rechtsschutzversicherung/">DSGVO Versicherungsschutz in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de">Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>DSGVO</title>
		<link>https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/dsgvo/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lothar J. Riesterer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Apr 2018 16:01:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufshaftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
		<category><![CDATA[BDSG]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzgrundverordnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/?p=4661</guid>

					<description><![CDATA[<p>Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Berufshaftpflichtversicherung Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt gerade Heilberuflicher und Gesundheitsfachberufe vor große Herausforderungen. Im Prinzip ist diese zu begrüßen. Andererseits führt dies auch zu einer Art von Überregulierung, weil sich Firmen dadurch enthaften werden, umfangreiche Datenschutzhinweise in <span class="excerpt-dots">&#8230;</span> <a class="more-link" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/dsgvo/"><span class="more-msg">Weiterlesen &#8594;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/dsgvo/">DSGVO</a> erschien zuerst auf <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de">Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1><span style="font-size: 14pt;">Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Berufshaftpflichtversicherung</span></h1>
<p>Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt gerade Heilberuflicher und Gesundheitsfachberufe vor große Herausforderungen. Im Prinzip ist diese zu begrüßen. Andererseits führt dies auch zu einer Art von Überregulierung, weil sich Firmen dadurch enthaften werden, umfangreiche Datenschutzhinweise in ausgeklügelter Form zu formulieren, die dann zur Folge haben können, dass sich diese kein Mensch mehr durchlesen oder verstehen wird. Zumal der Kunde meist sowieso keine Wahl hat. Entweder er akzeptiert diese oder sucht sich jemanden anderen.  Und das &#8222;Spiel&#8220; beginnt von vorne.</p>
<p><span id="more-4661"></span></p>
<p>Einige Anbieter von <strong>Berufshaftpflichtversicherungen</strong> haben in ihren aktuellen &#8222;Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen&#8220; (BBR) &#8211; analog der GDV Empfehlung &#8211; Vermögensschäden aus der Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bisher wie folgt mitversichert:</p>
<div class="su-heading su-heading-style-default su-heading-align-center" id="" style="font-size:16px;margin-bottom:20px"><div class="su-heading-inner"><em>&#8222;<strong><span style="text-decoration: underline;">Vermögensschäden</span> aus der Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)</strong></em><br />
<em>Eingeschlossen sind – abweichend von Ziffer (&#8230;) – Haftpflichtansprüche aus der Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des BDSG zu eigenen Zwecken, auch wenn der Versicherungsnehmer diese Daten verarbeiten lässt, und wegen eines durch die Verletzung von Vorschriften des BDSG unmittelbar verursachten <strong>Vermögensschadens</strong> von einem Dritten haftpflichtig gemacht wird. <span style="color: #0000ff;">[Teils auch, sehr wichtig wegen der neunen DSGVO:]</span> Mitversichert sind Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines <strong>immateriellen</strong> Schadens wegen Verletzung eines <strong>Persönlichkeitsrechts</strong>.<br />
</em><em><br />
Mitversichert ist im gleichen Umfang die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Organe und Bediensteten des Versicherungsnehmers, zu denen auch der Datenschutzbeauftragte zählt, gegenüber Dritten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche auf Sperrung und Löschung von Daten sowie die hiermit zusammenhängenden Verfahrenskosten. Auch fallen Bußgelder, Strafen und Kosten derartiger Verfahren nicht unter die Deckung.&#8220;</em></div></div>
<p>Das BDSG wird zum 25.05.2018 geändert und wird zukünftig ergänzend zur Europäischen <strong>Datenschutzgrundverordnung</strong> (DSGVO) gelten. Um den Kunden zukünftig umfangreicheren Versicherungsschutz zu gewähren, werden die betroffenen Versicherer mit einem neuen Tarif zum voraussichtlich 01.07.2018 die Klausel teilweise umschreiben und nicht mehr alleine auf das BDSG abstellen.</p>
<p>Auf der sichern Seite sind Kunden, wenn schon bisher in den Bedingungen einfach nur auf &#8222;Datenschutzbestimmungen&#8220; abgestellt wurde. Das beinhaltet neben anderem dann auch die DSGVO.</p>
<p><strong>Mein Ratschlag:</strong></p>
<p>Fragen Sie bei uns an, wie Ihnen Ihr Versicherer die erweiterte DSGVO im bedingungsgemäßen Umfang als versichert zur Verfügung stellen kann. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluss einer <span style="color: #0000ff;"><strong><a style="color: #0000ff;" href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/dsgvo-rechtsschutzversicherung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">DSGVO Rechtsschutzversicherung</a></strong></span>. Diese übernimmt Kosten, die nicht im Rahmen einer Berufs-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.</p>
<a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/dsgvo-rechtsschutzversicherung/" class="su-button su-button-style-default" style="color:#000000;background-color:#dd9933;border-color:#b17b29;border-radius:0px" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span style="color:#000000;padding:6px 18px;font-size:14px;line-height:21px;border-color:#e8b871;border-radius:0px;text-shadow:0px 0px 0px #000000"><i class="sui sui-play" style="font-size:14px;color:#000000"></i> DSGVO-Rechtsschutzversicherung</span></a>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de/dsgvo/">DSGVO</a> erschien zuerst auf <a href="https://heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de">Berufshaftpflichtversicherung für alle ... und mehr</a>.</p>
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