Betriebshaftpflicht bzw. Berufshaftpflicht für Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeuten, Tierpsychologen, Huforthopäden und weitere Tierbehandler

Ihr Vorteil:
Ohne Selbstbehalt im Schadenfall auch bei Schäden am Tier kein Selbstbehalt.

Wir versichern die Betriebhaftpflicht bzw. Berufshaftpflichtversicherung zum Beispiel von:

  • Tierheilpraktiker
  • Tierpsychologe
  • Tierphysiotherapeut
  • Tierosteopath
  • Pferdephysiotherapeut
  • Pferdeosteopath
  • Huforthopäde
  • Pferdedentalpraktiker / Pferdedentist

Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Schaden aus Versehen, Unachtsamkeit, Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder aus Vergesslichkeit passiert. Jeder haftet für Schäden mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen – unter Umständen ein Leben lang.

Wir empfehlen Ihnen eine Berufshaftpflichtversicherung als Tierheilpraktiker zum Schutz Ihrer Existenz, Ihres Vermögens sowie Ihres guten Rufes. Sie sind durch diese Haftpflichtversicherung geschützt bei allen beruflichen Tätigkeiten sowie Behandlungen, die Sie aufgrund Ihrer Aus- und Fortbildung ausüben können bzw. dürfen.

Wichtige Anmerkungen
  • Nicht versichert sind Tätigkeiten die einem Tierarzt vorbehalten sind.
  • Nebenrisiken wie z.B. der Handel mit Tierzubehör etc. läßt sich auf Nachfrage meist kostenfrei mitversichern.Besonderheiten:
  • Schäden an den behandelnden Tieren (Groß- und Kleintiere) sind ausdrücklich ohne Selbstbehalt mitversichert, sofern man keinen wünscht. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung der zur
    Behandlung übernommenen oder behandelten Tiere. Hierzu steht wahlweise eine Versicherungssumme in Höhe von 3, 5 oder 10 Millionen Euro pauschal für Personen und sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) zur Verfügung. 
  • Für Schäden an Pferden – nur an Pferden – ist die Höchstersatzleistung innerhalb der Deckungssumme für Sachschäden
    auf 300.000 Euro je Versicherungsfall und auf 600.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs begrenzt.

Details:

Besondere Deckungsinhalte der BBR Tierärzte und nicht-ärztliche Tierbehandler (Stand: 01.07.2022)

Beispielhafte Behandlungsformen für Tierheilpraktiker

Mitversichert ist auch ohne besondere Anzeige die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Anwendung von folgenden Behandlungsformen:

  • Akupunktur
  • Elektroakupunktur
  • Injektionen (subkutan) in die Akupunkturpunkte z.B. mit
    Vitaminen und homöopathischen Zubereitungen
  • Bachblütentherapie
  • Blutabnahme zum Zwecke von Untersuchungen, nicht aber zur Herstellung von Heilmitteln außer zur Eigenbluttherapie
  • Blutegeltherapie
  • Homöopathie, Verabreichung von homöopathischen Medikamenten (nur subkutan oder oral)
  • Infusionen (nur subkutan)
  • Injektionen (nur subkutan)
  • Neuraltherapie
  • Osteopathie
  • Physiotherapie
  • Phytotherapie
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
  • Versorgung kleinerer Wunden (z. B. Verbände) oder Nachsorge, jedoch keine Naht, keine Sedierung, nur Hautklammern bei kleineren Verletzungen (wenn dadurch in größerer Eingriff (z. B. Injektion eines Sedativum) zu vermeiden ist.

Behandlungen mit Präparaten, die gesetzlich verboten und in Deutschland nicht zugelassen sind, bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (z. B. Frisch-, Trocken- und Gefrierzellen, Organpräparate).

Weitere Behandlungsformen auf Anfrage versicherbar.

Mögliche Einschlüsse gegen Zuschlag (Privathaftpflichtversicherung)
  • Vollwertige Familien-Privathaftpflichtversicherung
  • Deckungssumme: 10 Mio. Euro pauschal für Personen und sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)
  • Jahresnettobeitrag: 40,00 Euro zzgl. 19 % Versicherungssteuer ist 47,60 Euro / Jahr

Beiträge

Jahresbeiträge zur Berufshaftpflichtversicherung
Premium Tarif mit vielen exclusiven Einschlüssen
Ohne Selbstbehalt im Schadenfall!

Versicherungssumme pauschal für
Personen-, Sachschäden und  Vermögensschäden
3 Mio. Euro 5 Mio. Euro 10 Mio. Euro
::  Tierheilpraktiker ::  Tierphysiotherapeuten
::  Tierosteopathie (jeweils auch für Pferde)
100,00 Euro *
110,00 Euro *
137,50 Euro *
::  Tierpsychologen ::  Tierpsychotherapeuten
  100,00 Euro * 110,00 Euro * 137,50 Euro *
::  Pferdedentisten 100,00 Euro * 110,00 Euro * 137,50 Euro *
::  Huforthopäden ::  Hufschmiede
::  Klauenschneider
100,00 Euro * 110,00 Euro * 137,50 Euro *
::  Hufpfleger 110,00 Euro * 110,00 Euro * 137,50 Euro *

* Alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer. Irrtum vorbehalten. Es gelten nur die tagesaktuellen Beiträge und Bedingungen die Sie von uns über eine Anfrage mitgeteilt bekommen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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