Hier sind Sie richtig, wenn Sie eine passende Berufshaftpflicht als Heilpraktiker für Psychotherapie suchen. Eine Tiergestützte Therapie mit Kleintieren (auch mit Hunden) ist beitragsfrei mitversichert. Als freier Versicherungsmakler bin ich an keine Versicherungsgesellschaft gebunden, und berate, vermittle und betreue die Berufshaftpflichtversicherung von Ärzten, sonstigen Heilberufen wie die des Heilpraktikers für Psychotherapie und vieler weiterer Gesundheitsberufe. Irgendwelche Zusatzkosten entstehen Ihnen hierfür garantiert keine.

Worauf es bei der Berufshaftpflicht für HPP wirklich ankommt (hier klicken)

Im Detail stellt sich im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung eine Bewertung und der Vergleich des sog. bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes als komplex dar.

Hierzu eine kleine Kostprobe für Heilpraktiker für Psychotherapie. Des öfteren wird in vielen „Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Berufshaftpflichtversicherung (…)“ – sprich den Versicherungsbedingungen, als nicht versichert aufgeführt.

Drei Beispiele verschiedener Ausschlüsse von nicht zu empfehlenden Tarifen:

Zitat: „Nicht versichert sind Tätigkeiten, die außerhalb der psychotherapeutischen Behandlung liegen; ausgeschlossen sind insbesondere Schäden:

  1. aus der Empfehlung zur Einnahme oder zum Gebrauch von Präparaten und Medikamenten jeder Art;
  2. die dadurch verursacht werden oder mitverursacht werden, dass Patienten des Versicherten nicht oder nicht rechtzeitig an einen Arzt verwiesen werden;
  3. durch oder aus Anlass einer Behandlung mittels wissenschaftlich nicht begründeter Verfahren der Hypnose“.

Kommentar:

Wir bewerten solche Formulierungen für Heilpraktiker für Psychotherapie als problematisch und teilweise intransparent. Es handelt sich hierbei um einen jeweils ausgesprochen starren Rahmen, der so nicht vereinbart werden sollte.

Zur Ziffer a)

Grundsätzlich gilt in diesem Kontext, dass die Verschreibung von Medikamenten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird, es sei denn, der Versicherungsnehmer ist im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen hierzu befugt. Diese Formulierung sollte unnötigerweise zum Nachteil des Versicherten nicht weiter gefasst werden, also z.B. Einschränkungen hinsichtlich einer „Empfehlung“ oder dem „Gebrauch“ von Medikamenten, so dass ggf. rechtlich unsichere Bezeichnungen wie „Empfehlung“ gar nicht erst Gegenstand eines Ausschlusses sind.

Fakt ist, dass die Verordnung und der Gebrauch von Medikamenten – auf der psychischen und der körperlichen Ebene – dem „großen“ Heilpraktiker vorbehalten bleibt. Darüber hinaus gestatten aber die meisten Bundesländer dem Heilpraktiker für Psychotherapie die Empfehlung von homöopathischen Heilmitteln, pflanzlichen Mitteln und Bachblüten im strengen psychotherapeutischen Kontext. Dies unter der weiteren Voraussetzung, dass diese Mittel nicht verschreibungspflichtig sind. In Berlin soll sogar die Verordnung / Verschreibung von diesen Medikamenten geduldet sein.

Die Fachministerien folgender Bundesländer erlauben dem Heilpraktiker für Psychotherapie eine Empfehlung homöopathischer Arzneimittel und Bachblüten: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Wie Sie sehen, ist der generelle Ausschluss gemäß Ziffer a) viel zu eng gefasst.

→ Somit stände dann noch nicht einmal die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche zur Verfügung, die als passive Rechtsschutzfunktion einer Berufshaftpflichtversicherung von großer Bedeutung ist. Somit schießt dieser Ausschluss über sein eigentliches Ziel hinaus. Versicherer die diese Formulierung verwenden, sollten unseres Erachtens gemieden werden.

Quellenangabe: Die Fakten auf denen der von uns geschriebene Kommentar gemäß Ziffer a) basiert, entnahmen wir der Zeitschrift Co.med, Ausgabe 03/2009, Verfasser des Aufsatzes: Herr Dr. Werner Weishaupt, Titel: „Wie können und dürfen energetische Heilmittel eingesetzt werden? Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Bach-Blüten und homöopathischen Mitteln.“


Zur Ziffer b)

Ein Ausschluss von Schäden, die aus einer nicht rechtzeitigen Verweisung an einen Arzt resultieren, ist überaus kritisch zu betrachten und für den versicherten Heilpraktiker für Psychotherapie mit vielen Unsicherheiten behaftet.

Sofern eine wissentliche, beabsichtigte bzw. vorsätzliche Unterlassung gemeint ist, ist dieser Ausschluss sachgerecht, da diese Fälle bereits durch die Grundlage der Versicherungsbedingungen – den Allgemeine Versicherungsbedingungen (AHB) – verständlicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus kann sich aber eine nichtbeabsichtigte – fahrlässig – herbeigeführte Unterlassung ergeben, da eine Erkrankung nicht gleich erkennbar war, die eine Verweisung an einen ärztlichen Heilbehandler gerechtfertigt hätte. Auch dieser Fall wäre durch die Formulierung gemäß Ziffer b) ausgeschlossen, so dass der versicherte Heilpraktiker für Psychotherapie hierdurch ganz erheblich benachteiligt wäre.

→ Somit stände dann noch nicht einmal die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche zur Verfügung, die als passive Rechtsschutzfunktion einer Berufshaftpflichtversicherung von großer Bedeutung ist. Somit schießt dieser Ausschluss über sein eigentliches Ziel hinaus. Versicherer die diese Formulierung verwenden, sollten unseres Erachtens gemieden werden.


Zur Ziffer c)

Ein genereller Ausschluss von Schäden, die aus einem wissenschaftlich nicht begründeten Hypnoseverfahren resultieren, kann für Heilpraktiker für Psychotherapie zu Unsicherheiten auf Behandlerseite führen, die dringend vermieden werden sollte.

Sofern Sie nach einer einschlägigen Fortbildung ausschließlich klassische bzw. klinische Hypnose anwenden, die mittlerweile seit 2006 auch in Deutschland wissenschaftlich anerkannt ist, sind Sie als Heilpraktiker für Psychotherapie auf der sicheren Seite.

Sofern Sie im Rahmen Ihrer Therapiefreiheit hiervon bewusst oder unbewusst abweichen, was wäre dann? Oder denken Sie z.B. an den Bereich der Hypnose im Zusammenhang mit einer Reinkarnationstherapie bzw. spiritueller Hypnose-Therapie mit der Einbeziehung von Engeln, göttlichen Wesen oder mythologischer Figuren. Diese Bereiche zählen im Zweifel nicht mehr zur wissenschaftlich anerkannten klinischen Hypnosetherapie.

→ Somit stände dann noch nicht einmal die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche zur Verfügung, die als passive Rechtsschutzfunktion einer Berufshaftpflichtversicherung von großer Bedeutung ist. Somit schießt dieser Ausschluss über sein eigentliches Ziel hinaus. Versicherer die diese Formulierung verwenden, sollten unseres Erachtens gemieden werden.

Seit 1987 bin ich der zuverlässige Ansprechpartner für die berufliche und private, versicherungsmäßige Absicherung der Heilpraktiker für Psychotherapie. Die an Nummer Eins stehende Priorität der beruflichen Risikoabsicherung hat die Berufshaftpflicht. Von (A) wie Axa über (C) wie Continentale bis hin zu (Z) wie Zürich Versicherung bewerte ich die Angebote der Versicherer, und empfehle nach gründlicher Analyse die für Heilpraktiker für Psychotherapie günstigste Berufshaftpflicht. Nutzen Sie meine Erfahrung und Unabhängigkeit, die Ihnen auch in allen anderen Versicherungsfragen zugutekommt.

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HinweiseLeistungskatalogSchadenbeispieleSondertarife
Heilpraktiker für Psychotherapie

Beitrag: Ab netto 80,00 Euro plus 19% Versicherungssteuer = 95,20 Euro/Jahr

Für den Heilpraktiker für Psychotherapie ergeben sich folgende Besonderheiten: 

In der Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker für Psychotherapie sollten pauschal alle Therapiearten, Behandlungen und Tätigkeiten versichert sein, die der Versicherte gemäß seiner Aus- und Fortbildung ausüben darf, sofern dem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie behördliche Auflagen oder Verbote entgegenstehen.

  • Unter diesen Voraussetzungen sollten dann im Rahmen der Therapiefreiheit neben der Psychotherapie zum Beispiel folgende Behandlungsformen bzw. Tätigkeiten ohne Zuschlag mitversichert sein:
  • Coaching
  • Dozenten-/Schulungstätigkeit
  • Hypnose
  • Supervision
  • Kinesiologie
  • Energetische Psychotherapie
  • Traumatherapie
  • Autogenes Training
  • Progressive Muskelentspannung
Heilpraktiker Berufsverbände schreiben Ihren Mitgliedern nach Artikel 17 der Berufsordnung vor, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Darüber hinaus wird die Einbeziehung einer Strafrechtsschutzversicherung empfohlen.

Versichert sind:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Die wichtigsten Qualitätsmerkmale können sein:

  • Deckungssummen von 3 Mio. EUR, 5 Mio. EUR und 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und
    mindestens 100 TEUR für Vermögensschäden
  • Pauschale Mitversicherung aller erlaubten Therapiearten & Behandlungsmethoden
  • Mitversicherung einer erweiterten Strafrechtsschutzversicherung ohne Zuschlag
  • Mitversicherung aller Praxen ohne Zuschlag
  • Mitversicherung aller Angestellten und Praktikanten ohne Begrenzung
  • Mitversicherung von eigenen Schulungen, Seminaren und eine Dozententätigkeit ohne Zuschlag
  • Optionale Mitversicherung einer vollwertigen Privat- und /oder Hundehalterhaftpflichtversicherung
    ohne Selbstbehalt zu Sonderkonditionen
  • Zu spät erkannte Symtome bzw. Fehldiagnosen
  • Zu späte Überweisung an einen Facharzt
  • Falsche Einstufung und Betreuung suizidgefährdeter Patienten
  • Teilweise sind folgende attraktive Rabattierungsmöglichkeiten möglich:
    • Für Praxisgemeinschaften (20 % Nachlass) [tippy title=“Info“ width=“400″ height=“250″]Mitglied einer PraxisgemeinschaftPraxisräumlichkeiten, Einrichtungen und/oder Gerätschaften werden gemeinschaftlich genutzt. Die Behandlung der Patienten erfolgt nicht gemeinschaftlich. Jeder Praxisinhaber liquidiert auf eigene Rechnung für die eigene Leistung. Jedes Mitglied einer Praxisgemeinschaft behandelt grundsätzlich nur seine eigenen Patienten und ist verpflichtet hierüber eine eigene, für seine Praxiskollegen nicht zugängliche Dokumentation zu führen.[/tippy]
    • Für Gemeinschaftspraxen (bis zu über 50 % Nachlass) [tippy title=“Info“ width=“400″ height=“250″]Mitglied einer GemeinschaftspraxisSiehe Praxisgemeinschaft. Darüber hinaus werden die Leistungen aber gesamtschuldnerisch erbracht. Die Gemeinschaft der Praxisinhaber liquidiert (nicht der einzelne Praxisinhaber). Haftpflichtansprüche Dritter beziehen sich auf alle Mitglieder der Gemeinschaftspraxis. Eine einheitliche Berufshaftpflichtversicherung bei einem Versicherer ist notwendig.[/tippy]
    • In Kombinationen mit einer Praxisinhaltsversicherung (zwischen 10 % und bis zu über 30 %)
    • Für Mitglieder von Berufsverbänden (verminderte Mindestbeiträge bei bestimmten Kombinationen)

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Sie als Heilpraktiker für Psychotherapie bzw. Psychotherapie gemäß dem HPG ist unverzichtbar, da Haftpflichtansprüche die wirtschaftliche Existenz bedrohen können. Eine Haftung für Heilpraktiker für Psychotherapie ist der Höhe nach unbegrenzt und umfasst das gesamte derzeitige und künftige Privatvermögen. Als Heilpraktiker für Psychotherapie arbeiten Sie vollkommen eigenständig ohne ärztliche Verordnung und nicht im Delegationsverfahren, sodass Sie die alleinige Haftung trifft. Haftungspotentiale für den Heilpraktiker für Psychotherapie ergeben sich aus sehr vielfältigen Konstellationen.

Auch das in 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten und Patientinnen (Patientenrechtegesetz) sorgt für eine weitere Haftungsverschärfung. Beispielsweise wenn dem Heilpraktiker für Psychotherapie ein grober Behandlungs- bzw. Diagnosefehler unterläuft (Beweislastumkehr). Was ein grober Fehler ist, entscheidet alleine das Gericht. Desweiteren treffen den Heilpraktiker für Psychotherapie vielfältige Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten. Neben zivilrechtlichen Auseinandersetzungen sehen sich betroffene Heilpraktiker für Psychotherapie auch einem strafrechtlichen Risiko ausgesetzt, sodass dringend darauf zu achten ist, dass die Berufshaftpflichtversicherung auch einen „Erweiterten Strafrechtsschutz“ beinhaltet.

Abschließend noch ein High-Light:

Eine Tiergestützte Therapie mit Kleintieren (auch mit Hunden) ist beitragsfrei mitversichert. Ausführliche Informationen siehe hier auf dem Blog.


Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker für Psychotherapie im Vergleich

Zur Zeit überarbeiten wir unsere Vergleichsrechner. Bis dahin verwenden Sie bitte unser nachfolgendes Online-Anfrageformular. Ihre Angebotsanfrage wird werktäglich zu den geschäftsüblichen Zeiten taggleich beantwortet.

Angebotsanfrage > Heilpraktiker für Psychotherapie